Wer zahlt Schlüsseldienst Vermieter oder Mieter?
Wir haben eine "Ferienwohnung" die wir tageweise vermieten. Nun ist dem derzeitigen Mieter die Türe zugefallen (abends um 22:30) und der Schlüssel steckte von innen im Schloss. Wir haben selbst versucht die Türe zu öffnen, aber keine Chance. Nun möchte dieser Mieter von uns eine Bestätigung unterschrieben haben bekommen, in der wir sagen, dass wir den Schlüsseldienst gerufen haben und von ihm verlangt haben die Kosten zu bezahlen, obwohl wir ihn bei Einzug nicht auf den Umstand hingewiesen haben, dass sollte er den Schlüssel von innen stecken lassen die Türe ohne Schlüsseldienst (und entsprechende Kosten für ihn)zu öffnen
11 Antworten
Das ist schon ein starkes Stück, Kosten -verursacht durch den Mieter- auf den Vermieter abwälzen zu wollen.
Selbstverständlich hat der Mieter selbst für diese Kosten aufzukommen. Es ist absolut kein entsprechender Hinweis erforderlich. Wenn dem Mieter in seiner Mietwohnung dieses Mißgeschick passiert, kann er dafür ja auch nicht den Vermieter haftbar machen.
zahlen muss erstmal der Besteller...wie das dann mit dem Verursacher ausgemacht wird, ist eine andere Sache...das kann bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen..
Druck doch diese Seite wo es um deinen Mieter geht aus, und gibs ihm, das sei die Meinung von deinen Bekannten...kommt er sich doch wohl selber blöd vor,oder?
Kann nur der Mieter sein, er hat nicht aufgepasst!!!!
§ 823 BGB Bin der Meinung, daß hier niemand nach § 823 gehandelt hat. In diesem Falle hat doch niemand vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum,Leben, Gesundheit oder irgend ein anderes Recht verletzt. Wenn hier in der Notsituation der Vermieter vom Mieter beauftragt wird den Schlüsseldienst zu rufen, so ist das 100 % eindeutig. Der Mieter bezahlt. Hier ist der §823 fehl am Platze.