Vorladung nach Trunkenheitsfahrt, was erwartet mich?

9 Antworten

Ich muss Deine Hoffnungen leider enttäuschen, die Sache sieht objektiv sehr viel schlimmer aus als Du es annimmst.

Deine Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen.
Das deutet ganz klar darauf hin das es zu einem Strafverfahren kommen wird an dessen Ende die Entziehung der FE und die Verhängung einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten steht.
Dazu kommt eine Geldstrafe im Bereich von 1-2 Nettolöhnen.

Wenn man Dir vorwirft Schlangenlinien gefahren zu sein reichen schon 0,3‰ aus damit man im Straftatbereich landet. Dann ist es auch völlig egal ob Du etwas mehr oder etwas weniger als 1,1‰ hattest.
Diese Grenze ist dann nur noch entscheidend wenn es um die Neuerteilung der FE mit oder ohne MPU geht, denn einige Bundesländer verlangen dann schon eine MPU.

Mit der Vorladung kommt der Gesetzgeber seiner Pflicht nach, Dir Dein Recht auf Anhörung einzuräumen. Solltest Du also Gründe vorbringen können die Dich entlasten könnten, dann geh hin - gibt es diese nicht kannst Du es lassen.

Die Zeit der vorläufigen Entziehung der FE wird vom Richter berücksichtigt,
in der Regel sprechen wir hier aber über insgesamt 10-12 Monate ohne FE, darauf solltest Du Dich einrichten.

Dir wird vorgeworfen, Schlangenlinien gefahren zu sein. Das kann als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet werden. Dann reicht auch ein Wert von weniger als 1,1 ‰ um eine Straftat zu begehen, mit der Folge des Entzugs der Fahrerlaubnis. Je höher der ‰-Wert, um so geringer die Anforderungen an die Ausfallerscheinungen.

Es kommt jetzt also entscheidend darauf an, wie stark die Schlangenlinien waren, wie lang die Strecke war, ob es andere Gründe für die Schlangenlinien geben könnte etc.

Je nachdem, was du aussagst, kann das positiv oder negativ für dich sein. insofern werde ich mich hüten, dir einen Rat bezüglich des Erscheinens bei der Polizei zu geben.

Die Zeit, die dein Führerschein bereits beschlagnahmt ist, müsste eigentlich sowohl auf ein mögliches Fahrverbot als auch auf eine Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis anerkannt werden.

Lennert381 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 14:07

Vielen Dank erstmal,

Naja der Polizist, der mich rausgezogen hat und mit seiner Kollegin auf die Wache nahm, sagte nach dem Pusttest zu mir, wir müssten schauen wie der Blutest ausfällt. Ob man sich da im Strafbaren oder Owi Bereich befindet...

AntonAntonsen  08.09.2017, 14:12
@Lennert381

Hast du an einem kleinen handlichen Gerät gepustet oder an einem Tischgerät, wo man zweimal pusten muss?

Parhalia2  08.09.2017, 14:21
@AntonAntonsen

Laut Fragestellung wurde ja letztlich auch anschliessend auf der Wache eine Blutprobe durchgeführt. Dann wäre es in diesem Bezug noch Relevanz, ob der Wert der Blutprobe höher, etwa gleich oder niedriger als bei der AAK direkt an der Kontrollstelle ausfällt. 

Wenn Du schreibst, dass Du Schlangenlinien gefahren bist, sind das alkoholbedingte Ausfallerscheinung und Du bist in jedem Fall im Bereich einer Straftat.

catweazle01  08.09.2017, 13:55

ach soryy, Du hattest ja mehr fragen.

1. nein, Du musst nicht bei der Polizei erscheinen (noch, denn dieses Gesetzeslage wird gerade angepasst).

2. Das Ergebnis dürfte bereits vorliegen, aber Du hattest Ausfallerscheinungen. Deswegen nix Owi.

3. Ja


Da Du vorgeladen wurdest scheint die Sache doch nicht so klar zu sein.

Du bist sehr wahrscheinlich unter den 1,1, sonst wäre das gleich bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Ich würde nun vermuten dass es darum geht ob Du beim Fahren Ausfallerscheinungen hattest oder nicht. Hattest Du die bist Du ab 0,3 im Straftatbereich, hattest Du Keine war es eine Owi.

Du musst nicht erscheinen, aber gewöhnlich ist Sowas die Chance noch einigermaßen glimpflich aus einer Sache zu kommen, also solltest Du sie nutzen.

Du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten der erstmal Akteneinsicht hat und dementsprechend Dir rät was Du tun sollst. Aber erfahrungsgemäß ist es besser einfach reuig hinzugehen.

Die Zeit wird Dir angerechnet.

Bei dir kennt man ja auch nicht anderes!