Betrunken mit fremden Auto und am nächsten Tag mit Restalkohol, was passiert?

6 Antworten

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Warum sollte man der Polizei denn helfen, eine selber begangene Straftat aufzuklären? Wer in einem solchen Fall von vorn herein die Schnauze hält, hat eigentlich gar nichts zu befürchten. Die Strafbarkeit der Gebrauchsanmaßung hängt allein von einem Strafantrag des "Geschädigten" ab.

Fahren unter Alkoholeinfluss, Diebstahl.

Da darf sich dein Kumpel schon mal freuen, dass er endlich Zeit genug hat, um sein Fahrrad mal wieder öfter benutzen zu können. Den Führerschein ist er erst mal für lange Zeit los. Hinzu kommt noch die Strafe für den Diebstahl des Wagens. Wenn er bisher nicht polizeilich in Erscheinungh getreten ist, könnte er mit eine Bewährungsstrafe davonkommen. 

Rosaeinhorn12 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 18:46

Wielange wird der Schein weg sein?

Flintsch  28.06.2016, 18:53
@Rosaeinhorn12

Wenn es das erste Mal war, dass er dabei erwischt wurde, dass er betrunken gefahren ist, dann erwartet ihn eine Geldstrafe von 30 - 60 Tagessätzen (Höhe abhängig von seinen Einkünften) und eine Führerschensperre von 10 Monaten, bei mehr als 2,0 Promille bis zu 18 Monaten. Ausschlaggebend ist der Alkoholpegel während der Fahrt, der u.a. anhand des gemessenen Wertes errechnet werden kann.

http://www.strafzettel.de/cms/nt/alkohol-u-a/straftaten-mit-alkohol/strafen-bei-promillefahrten.html

Vor allem wegen des Führerscheins?

Er sollte sich auch fragen, was auf ihn zukommt, weil er ein Auto gestohlen hat! Der Diebstahl eines Fahrzeugs ist mit Sicherheit keine Bagatelle.

Theoretisch ist es ja kein Beweis, dass er auch am Tag vorher betrunken war.

Wieso ist er denn zweimal betrunken gefahren? Ist er denn beim betrunken Fahren erwischt worden?

Wenn ja, dann tippe ich mal auf Idiotentest (mindestens).

Dazu natürlich noch der Diebstahl.

Rosaeinhorn12 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 18:45

Also die Polizisten sagten es könnte ein anderes dilikt sein nämlich Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges da es keine absicht war das Auto nun wirklich zu klauen und zu behalten und ja die Promille kann doch zurück gerechnet werden oder nicht bzw hat er es auch gesagt

konzato1  28.06.2016, 18:48
@Rosaeinhorn12

Er hätte ja auch NACH der Spritztour sich die Kante geben können.

bronkhorst  28.06.2016, 19:01
@konzato1

Anscheinend hat er ja schon zugegeben, den Alk vor der Fahrt zu sich genommen zu haben - diese "Auslegung" der Fakten steht wohl nicht mehr zur Verfügung.

Also wird rückgerechnet...

Oh Oh da kommt eine Menge auf ihn zu

Fahren unter Alk ist bei der gemessenen Menge ein glatter FS - Entzug, ggf. Fahren ohne FS

Diebstahl des Autos, ggf Einbruchdiebstahl, u.U. Sachbeschädigung usw.