Betrunken Mittelfinger gezeigt

3 Antworten

Nach Paragraph 185 StGB handelt es sich dann um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belegt werden kann.

eure Angelegenheit: Stinkefinger & Co. Veröffentlicht am 29. August 2008 Das Grundgesetz besagt zwar, dass jeder seine Meinung frei kundtun darf, wird diese Meinungsäußerung jedoch zur Beleidigung kann es schnell zu teuren Ordnungsgeldern kommen. Antragsdelikt Vor allem im täglichen Straßenverkehr sollte man seine Finger und seine Zunge da lassen, wo sie hingehören, wenn man einmal den Bußgeldkatalog für solcherlei Vergehen durchgeblättert hat. Beleidigung ist ein so genannter “Antragsdelikt”, das heißt, er wird nur dann verfolgt, wenn in einer bestimmten Frist Anzeige erstattet wird. Da bei Beleidigungen häufig Aussage gegen Aussage steht, werden sie Verfahren oft eingestellt – dennoch hat es einen dann viel Zeit und Nerven gekostet. Höhe des Bußgeldes Entscheidet der Richter jedoch gegen einen, kann es schnell teuer werden: Die rausgestreckte Zunge ist da mit rund 150 Euro Bußgeld noch ein billiger Spaß; zeigt man dem anderen einen Vogel können es aber schon 1.000 Euro sein, und packt man gar den berüchtigten Stinkefinger aus, werden bis zu 4.000 Euro fällig. Wenn der andere also auch noch so nervt, man sollte selbst wohl besser die Nerven behalten. Straftat und Freiheitsentzug Eine Beleidigung kann vom Gericht auch als “Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung” definiert werden. Nach Paragraph 185 StGB handelt es sich dann um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belegt werden kann. Üblicherweise bleibt es aber bei Geldstrafen, die meist nach dem sogenannten “Tagessatz” berechnet werden. Der Tagessatz ergibt sich aus dem Nettoeinkommen des Angeklagten geteilt durch 30. Für Beleidigungen werden dann zwischen 10 und 30 Tagessätze verhängt. Je nach Gericht kann auch eine Scheibenwischergeste schon 350 Euro kosten und der Kreis aus Daumen und Zeigefinger hat auch schon mal 750 Euro Bußgeld eingebracht. Beamtenbeleidigung Besonders vorsichtig mit Beurteilung von anderen sollte man sein, wenn es sich dabei um Beamte – im Speziellen um Polizisten – handelt: Die Strafen werden im Normalfall verdoppelt und da es sich um Beleidigung der Staatgewalt handelt wird auch selten ein Auge zugedrückt. Der böse Finger ist sogar dann eine Beleidigung, wenn er sich gegen das Objektiv einer Überwachungskamera richtet; ungefähr 40 Tagessätze muss man bereit sein zu zahlen, um sich diesen Spaß leisten zu können. Informationen und kostenlose Vergleichsrechner zur Rechtsschutzversicherung und Kfz-Versicherung finden Sie auf den Seiten von Aspect Online. Verwandte Artikel: Unfallversicherung zahlt nicht bei eigener Straftat Streit mit dem Nachbarn: Absichern für den Ernstfall (Quelle: ddp)

Pandabaero 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 16:38

Hier steht, dass Geldstrafen nach dem Nettoeinkommen berechnet werden. Bin Student und habe kein festes Einkommen... Wie wird es dann geregelt? Außerdem bezieht sich der Text ja vor allem auf den Straßenverkehr

johnnymcmuff  15.05.2013, 17:13
@Pandabaero

Hier steht, dass Geldstrafen nach dem Nettoeinkommen berechnet werden. Bin Student und habe kein festes Einkommen... Wie wird es dann geregelt? Außerdem bezieht sich der Text ja vor allem auf den Straßenverkehr

Das war ja nur ein Beispiel.

Ich habe Berichte gelesen, da ging es um Strafen zwischen 400-900 €.

Wahrscheinlich gibt es auch Strafen im unteren Maß.

Wenn man nicht zahlen kann, kann man eventuell die Strafe in Sozialstunden umwandeln lassen oder man es wird durch Ersatzfreiheitstrafe getilgt.

johnnymcmuff  15.05.2013, 16:32

Wollte fragen wie ich mich nun am besten verhalte?

Wie wärs mit einer sofortigen Entschuldigung. Du hast ja vielleicht den Namen des Antragsgegners und könntest Dich persönlich bei ihm entschuldigen

Er hat eventuell auch Zeugen für die Sache. Soll ich mich schuldig bekennen?

Einsicht zeigen und sich entschuldigen mildern das Strafmaß.

"Von der Erhebung der öffentlichen Klage soll der Staatsanwalt regelmäßig absehen, wenn eine wesentliche Ehrenkränkung nicht vorliegt, wie es vielfach bei Familienzwistigkeiten, Hausklatsch, Wirtshausstreitigkeiten der Fall ist." (RiStBV)

Du hast eine Ladung zur Vernehmung bekommen oder darfst du dich schriftlich äußern? Ich würde in so einem Fall natürlich alles bedauern und ein wenig auf den Alkohol schieben. Wenn es sich ausschließlich um das Zeigen des Mittelfingers handelt und keine weiteren Straftaten begangen wurden und in der Vergangenheit auch keine ähnlichen Vorfälle waren, dann ist mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen.

Da du betrunken warst, hast du ja keine Ahnung, ob er wirklich Zeugen hatte. Du kannst dich zwar noch gut an die Stinkefinger-Attacke erinnern, aber das weiss ja ausser dir auch keiner. d.h. du könntest behaupten, dass du dich an nichts mehr erinnern kannst, weil du betrunken warst. Man soll nicht lügen, ich weiss. Aber dass der die Polizei holt war doch auch übertrieben, oder? Das nächste Mal gehst du am besten sofort nach Hause, wenn du einen über den Durst getrunken hast, um nicht wieder in solche eine Lage zu geraten.