Wie lange braucht die Führerscheinstelle bis sie ihren Brief für eine Mpu schickt?
Hallo, habe in einem Monat den Gerichtstermin für eine Trunkenheitsfahrt mit 1,69 Promille. Wie lange dauert es bis die Führerscheinstelle sich meldet über die zu machende Mpu?
8 Antworten
Sind zwei paar Schuhe. Das eine ist das Gerichtsverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt, aus der dann vermutlich ein Straftatbestand wird und ein Entzug der Fahrerlaubnis mit Verhängung einer Sperre resultiert. Sollte das Gericht diesen Entzug nicht anordnen, wird dies von der Führerscheinstelle kommen, was aber eher unwahrscheinlich ist, da das Gericht dies eigentlich im Verfahren macht.
Also kannst zuerst damit rechnen, dass das Gericht mit fahrerlaubnisentzug und Sperre kommt, dann meldet sich die Führerscheinstelle noch mit weiteren Punkten und dort kannst Du dann weitere Infos einholen. Wie eben, was Du auf Grund des Sachverhaltes und des Urteils alles machen musst, damit Du in einem vorhersehbaren Zeitraum (nach Ablauf der Sperre) deine Fahrerlaubnis wiedererlangen kannst wie z.B. Abstinenzprogramm, Nachweise, Therapie, Kurse und zuguterletzt natürlich die MPU.
Die Führerscheinstelle meldet sich nur bei Dir wenn Dir die Fahrerlaubnis vom Gericht nicht entzogen wurde.
Wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen bekommst Du den entsprechenden Bescheid wenn Du eine Neuerteilung beantragst. Das solltest Du 4 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist tun.
Alkohol oder Drogen am Steuer führen häufig zur MPU
Ab wie viel Promille droht die MPU? Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille.
Verkehrsteilnehmer, die mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut fahren und dabei niemanden gefährden oder einen Unfall verursachen, kommen normalerweise straffrei davon.
Kfz-Führer, bei denen jedoch mehr als die erlaubten 0,5 Promille nachgewiesen werden, müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Bei mehr als 1,1 Promille droht zudem der Führerscheinentzug – ab 1,6 Promille die MPU.
Die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen.
Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen.
Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.
Gleiches gilt für wiederholte Alkoholfahrten.
Mehrmals mit Alkohol am Steuer auffällige Verkehrsteilnehmer müssen daher ebenfalls mit der Anordnung zur Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
MPU-Stellen in DeutschlandHat die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, können Betroffene selbst entscheiden, wo sie ihre MPU absolvieren wollen.
Die Untersuchung ist jedoch nur an einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) möglich.
Aktuell gibt es 13 verschiedene Träger, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sind und somit medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen können.
Vorbereitung auf die MPUUm den Termin für die MPU müssen sich Betroffene selbst kümmern
Die Führerscheinstelle wird Ihnen zwar mitteilen, dass Sie ohne eine erfolgreiche MPU Ihren Führerschein nicht zurückbekommen, doch danach sind Sie auf sich allein gestellt.
D.h. Sie müssen selbst dafür sorgen, einen Termin für die medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer MPU-Begutachtungsstelle Ihrer Wahl zu bekommen. Und Sie müssen sich auch selbst um eine gute MPU-Vorbereitung kümmern.
Genau an dieser Stelle liegt aber häufig der Knackpunkt, denn viele MPU-Betroffene fühlen sich überfordert und wissen nicht, ob sie nun unbedingt einen kostenpflichtigen Vorbereitungskurs belegen müssen, oder ob sie auch durch ein Selbststudium (Literatur, Internetforen etc.) ein positives MPU-Gutachten erlangen können.
Die Führerscheinstelle würde sich bezüglich einer abzuleistenden MPU erst frühestens dann bei Dir melden, wenn Du nach der Gerichtsverhandlung der Trunkenheitsfahrt für schuldig gesprochen wirst und sie dann vom Gericht über diesen Vorfall ( automatisch ) in Kenntnis gesetzt werden wird.
Wenn die Fahrerlaubnis im Rahmen der Urteilszumessung nicht schon vom Gericht entzogen wird nebst Sperrfrist zur Wiedererteilung, so wird das im Nachgang nach ein paar Wochen die FSST an Dich herantragen. Dann eröffnet man Dir von dieser Stelle ein angängiges Überprüfungsverfahren zur Feststellung Deiner künftigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit der Koppelung an die Beibringung eins positiven MPU-Gutachtens , wenn die FE nicht tatsächlich dann entzogen werden soll.
In dieser Konstellation hättest Du ab Kenntnissetzung durch die FSST dann etwa 14 Tage bis 4 Wochen Zeit für die Beibringung eines positiven MPU-GA.
Sollte die FE hingegen bereits schon aktuell durch polizeiliche Sicherstellung nicht mehr in Deinem Besitz sein und dann per Gerichtsurteil entzogen werden, dann könntest Du frühestens 3 Monate vor Ablauf der damit gleichzeitigen Sperrfrist zur Wiedererteilung bei der FSST einen Antrag auf Wiedererteilung einer FE stellen, und würdest dann auch erst in diesem Antragsverfahren darüber informiert werden, ob eine MPU dann gefordert werden wird.
Also kurz zusammengefasst :
- bei Entzug der FE durch die FSST selbst bekämest Du von dort auch im gleichen Schreiben mit Bescheid der Fahreignungsfeststellung auch ggf. die Auflage der Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens.
- Bei Entzug der FE bereits durch das Gericht wird die FE entweder gleich einbehalten, ( sofern sie aktuell ohnehin schon sichergestellt wurde ), oder Du musst sie ab Zugang des Urteilsspruchs binnen 3 Tagen abgeben. Dann erfährst Du den Notwand einer MPU erst bei Antragstellung auf Wiedererteilung einer FE bei der FSST.
Hallo Alexanderri ,
Die grenze zur Fahruntüchtigkeit ist bei 1,1 Promille . Ab hier wird die Fahrerlaubnis entzogen der Führerschein wird eingezogen .
§ 316 STGB Trunkenheit im Straßenverkehr
§ 111 STPO vorläufige Entziehung der FE
§ 69 STGB Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 69a Sperrfrist
§ 20 Abs. 4 Nr. 2 FEV Neuerteilung der Fahrerlaubnis
§ 13 Abs. 2 Buchstabe C FEV
In dem Verfahren wird dir die Fahrerlaubnis , wenn nicht schon vorläufig , entzogen . Eine Geldstrafe wird verhängt .
Eine Sperrfrist wird angeordnet , wobei die vorläufige Entziehung berücksichtigt wird .
6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist darfst du eine Neue Fahrerlaubnis beantragen .
Erst dann wird die Behörde tätig .
Da du über 1,6 Promille warst , wird die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen .
Gruß