Vermieterin will Haus verkaufen,ich habe aber einen Unbefristeten Mietvertrag, was jetzt?

18 Antworten

Der jetztige Eigentümer kann dir nix. Der verkauft das Haus mit dir drin. Der neue Eigentümer muss dich samt Mietvertrag übernehmen. Allerdings kann er dir wegen Eigenbedarfes nach Eintrag ins Grundbuch mit der üblichen Kündigungsfrist nach Wohndauer kündigen. Ob Eigenbedarf für Arbeiter gerechtfertigt ist, müsste man genauer unter die Lupe nehmen. Ich tendiere dazu, dass hier keine Eigenbedarf vorliegt. Man kann allerdings auch Eigenbedarf für Hausangestellte oder Pflegekräfte anmelden.

Die jetztige Vermieterin kann dir eine Summe X anbieten im Gegenzug zu deinem Auszug. Anbieten kann sie dir viel - müssen muss sie das nicht. Sie kann auch einfach so verkaufen.

Gleiches gilt für den neuen Vermieter. Anbieten muss er dir nix, können kann er viel - oder er kündigt dir einfach und sitzt die Sache aus.

Die Vermieterin könnte Dir vorschlagen, dass Du Dir sobald wie möglich eine andere Wohnung suchst und sie könnte auch vorschlagen, Dir dabei zu helfen.

Darüber hinaus könnte sie Dir vorschlagen, Dir beim Umzug zu helfen und zwar, in dem sie diesen bezahlt.

Sie könnte Dir noch anbieten, dass Du ohne jede Renovierung, Beseitigung von Schäden und mit sofortiger Rückzahlung der Kaution ausziehen kannst.

Falls Du auf diese Weise zu einer Wohnung kommst, die mindestens genauso gut liegt und vielleicht sogar noch besser ist, als die jetzige, wäre es doch höchst attraktiv, einen solchen Vorschlag anzunehmen. Falls sie bei der Käufersuche einen Makler eingeschaltet hat, könnte dieser sich ebenso engagieren, um für Dich was zu finden.

Vorteil sowohl für Deine Vermieterin, als auch für einen evtl. Makler:

Der zu erzielende Verkaufspreis könnte deutlich höher liegen. Davon haben dann beide was.

Oder es ist dadurch überhaupt erst möglich, das Haus zu verkaufen.

Bei solchen Vorteilen kann ich mir schon vorstellen, dass das Deiner Vermieterin eine erhebliche Summe wert ist, wenn man das alles in Geld umrechnet.

Der Kaufinteressent wird auch nur dann das Haus kaufen, wenn er sicher weiß, dass Du ausziehen wirst. Ansonsten sucht er sich was anderes.

der neue Käufer wird nach dem Kauf Rechtsnachfolger, tritt also 1:1 in den Mietvertrag ein, kein Sonderkündigungsrecht, keine Mieterhöhung.

Wenn er selber einziehen will, muss er fristgerecht kündigen (nach dem Kauf) und den Eigenbedarf nachweisen (er muss also tatsächlich einziehen, bzw. einen Familienangehörigen einziehen lassen)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Beim Verkauf eines Hauses muss der Käufer die Mietverträge übernehmen und alle damit verbundenen Verpflichtungen.

Der berühmte Eigenbedarf gilt nur für nahe Angehörige. Der Plan, Arbeiter dort wohnen zu lassen, rechtfertigt keine Kündigung. Selbst bei nahen Angehörigen gibt es oft Härtefälle, die einen Eigenbedarf ausschließen.

Theoretisch kann der Vermieter dich vorab kündigen, um schwere wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Das ist aber sehr selten durchsetzbar.

Lotta1965  18.06.2018, 12:47
Der berühmte Eigenbedarf gilt nur für nahe Angehörige.

...oder Hausangestellte oder Pflegekräfte....

derLordselbst  18.06.2018, 12:58
@Lotta1965

Stimmt - aber nur, wenn schon nahe Angehörige oder Familie im Haus oder unmittelbarer Nähe wohnen.

schleudermaxe  18.06.2018, 18:00
@Lotta1965

... Richtig, hier nennt es sich Betriebsbedarf und der zieht auch, siehe ggf. BGH, Az. VIII ZR 113/06).

Tamtamy  18.06.2018, 19:19
@schleudermaxe

Naja, naja ... Die Mieterin hat ja recht bekommen, wenn ich das richtig überflogen habe.

schleudermaxe  18.06.2018, 20:37
@Tamtamy

.... genau, und deshalb schreibe ich es ja hier.

Ganz ruhig; "Kauf bricht nicht Miete" lautet der Grundsatz. Somit übernimmt der Erwerber auch die bestehenden Mitvertragsverhältnisse, an denen sich außer dem Namen und der Kontoverbindung des VM auch nichts ändert.

der das für seine Arbeiter nutzen will.

Eine Kündigung durch den Erwerber wäre nur bei Eigenbedarf möglich, was hier aber nicht vorliegt.

schleudermaxe  18.06.2018, 17:58

Richtig, hier liegt vor Betriebsbedarf und somit geht die Kündigung durch, ... siehe ggf. BGH, Az. VIII ZR 113/06).

albatros  21.06.2018, 09:59
@schleudermaxe

Dein Link ist ein völlig anders gearteter Fall (Betriebswohnung), außerdem wurde die Räumungs-Klage vom Landgericht abgewiesen.

schleudermaxe  21.06.2018, 12:40
@albatros

... somit wie hier, der Betrieb übernimmt und der BGH stimmt zu.