Trotz einstweilige Verfügung besuchen können?

4 Antworten

Ja und Nein.

Der Mann hat sich an die einstweilige Verfügung zu halten, da sie von einem ordentlichen Gericht erlassen wurde. Sofern die Frau diese nicht zurücknimmt, darf der Mann sich ihr dann auf die in der Verfügung bestimmte Entfernung nicht nähern.

Ja, das gibt Ärger. Der Richter hat diese eintsweilige Verfügung ja nicht ausgesprochen, weil er gerade Langeweile hatte und sonst keine anderen Fälle auf dem Tisch lagen.

Ja, das gibt Ärger. Diese Einstweiligen Verfügungen werden ja nicht umsonst ausgestellt.

Das einzigste was die Frau machen könnte ist, die Einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht zurücknehmen zu lassen. Das geht ganz einfach und ist meines Wissens nach kostenfrei.

Ansonsten - wenn sie ihn nichht anzeigt, obwohl er die Verfügung missachtet hat - gilt das alte Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ja allerdings. Der Wille der Frau spielt da keine Rolle. Insbesondere nach einer Wohnungsverweisung nach Häuslicher Gewalt, fliegt der oder die Täter/in, auch gegen den Willen des Opfers, weil dieses einfach nicht objektiv handelt.