Einstweilige Verfügung zu unrecht erhalten was kann ich tun?
Eine Person mit der ich Ärger habe behauptet ich habe ihr nachgestellt es wurde ein näherungsverbot beantragt. Geht das so einfach durch ?
4 Antworten
Ohne die Sachlage zu kennen
Könntest du ihr theoretisch aus dem Weg gehen? Dann tu es doch. Was bewegt dich aufgrund dieses Schreibens, selbst wenn du meinst, diese Verfügung wurde zu Unrecht erteilt, dich überhaupt noch mit dieser Person auseinanderzusetzen? Geh ihr einfach Weiträumigst aus dem Weg und fertig, sie will nichts von dir Wissen, du eben nichts von ihr.
Einige Streitigkeiten lassen sich eben nur durch Abstand bewältigen.
Ich würde mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden, auch oder gerade wenn diese Frage evtl. mit deinen anderen zusammenhängen sollten.
Hier kann man dir da nicht oder kaum helfen, weil dazu müsste man alle Vorgänge kennen und die gehören ganz sicher nicht öffentlich behandelt.
Ein Annäherungsverbot wird sicher auch nicht nur nach einer Aussage einfach so erteilt, da müssen schon mehrere Dinge vorher gelaufen sein.
Wenn Du eine Anordnung von Gericht bekommst, kannst Du in einem gewissen Zeitraum Widerspruch einlegen und die Sicht aus Deinen Augen schildern
ich weiß ja nicht, was da passiert ist, aber was soll's, Menschen, mit denen man Ärger hat, sieht man doch eh lieber aus der Ferne. Ich würde es dabei belassen. Gibt es was zu klären, gibt es auch andere Wege dafür.