Grundlage: Auszug bei den Eltern, Probleme mit der Post, was kann ich tun?
Hallo.
Ich bin bei den Eltern ausgezogen. Trotzdem wird weiterhin Post eingeworfen. Meine Eltern schicken die Post aber nicht zurück. Rufen mich aber dauernd an, dass Post da ist und ich sie abholen soll. Ich sage, ich will nichts mit euch zu tun haben und es liegt eine einstweilige Verfügung vor gegen euch, wenn sie jemand abholen kommt dann mein Mann. Sie sagen dann das mit der einstweiligen Anordnung interessiert sie nicht (wo wir aber schon andere rechtliche Schritte eingeleitet haben) und die Post geben wir ausschließlich dir und sonst niemandem. Ich sage ich hol die Post aber nicht ab, wenn mein Freund oder niemand.
Sind meine Eltern eigentlich nicht verpflichtet, die Post bei auszug zurück zu senden? Oder was kann ich sonst noch tun? Schriftlich "Abmahnen" ? Oder wer hat eine Idee? Und vor allem, wer hat auch eine rechtliche Grundlage? Ich weiß,miralisch ist das sch...., aber Polizei und GEricht gehen ja nicht nach Moral, sondern nach Gesetz.
12 Antworten
Warum stellst du bei der Post keinen Nachsendeantrag? Dann kommen alle Briefe zu dir. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass der Nachsendeantrag 3 Monate Gültigkeit hat. Nach Ablauf dieser Frist kannst du einen neuen stellen.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, alle in Frage kommenden Personen, Firmen und Institutionen über deinen Umzug zu benachrichten und deine neue Anschrift anzugeben. Das sollte man sowieso tun, wenn man umgezogen ist.
Danke für die Info. Ich dachte, die seien kostenlos! :-)
Hast du keinen Nachsendeantrag bei der Post gestellt?
Wenn nein, dann sofort den Antrag stellen. Wenn ja, eine schriftliche Beschwerde an die Post senden.
"Sie können Ihre Beschwerde kurz schriftlich zusammenfassen und mit der Bitte, diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten, bei jeder Poststelle abgeben. Selbst der Einwurf in einen Briefkasten wird die Beschwerde zur zuständigen Stelle leiten. Meist genügt es, wenn Sie nur "Beschwerde über falsche Postzustellung" oder ähnliches außen auf das Kuvert schreiben und dieses unfrankiert einwerfen. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer an, unter der man Sie erreichen kann, falls Rückfragen nötig werden.Sie können Beschwerden in der gleichen Art auch einfach mit "An das zuständige Briefverteilerzentrum für (PLZ Wohnort)" richten. Auch das kommt an.Eleganter ist es sicher, wenn Sie die Reklamation über das Internet an die Deutsche Post senden. Wählen Sie im Drop-down-Menü "Zustellung" und füllen Sie das Formular aus. Geben Sie Ihre Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse an." Quelle: http://www.helpster.de/deutsche-post-beschwerde-ueber-zusteller-einreichen_91158
Meine Güte mach es doch nicht so kompliziert sondern stelle bei der Post einen Nachsendeantrag, das hätte ich gleich getan dann wäre die Post gleich zu dir an die jetzige Adresse gekommen.
Du mußt einen Nachsendeantrag stellen dann kommt die Post an die neue Adresse
MÜSSEN tut man das nicht! Es ist keine Verpflichtung!!!
Und 2. Er bestand ja schon für ein Jahr... Genau wegen der Einstweiligen Verfügung..... Aber vor 4 Monaten ist er ausgelaufen, und jetzt geht da immer wieder was weiteres hin. Und das was per Nachsendeantrag kam, war einfach nur Werbepost und 2 mal was von der ARGE vor Ort. Der Nachsendeantrag hat sich gar nicht gelohnt gehabt.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass es deine Aufgabe ist, denen, die dir schreiben, deine neue Adresse bekannt zu geben? Ich habe in einem Falle jahrelang Post bekommen vom Vorbesitzer einer Immobilie. Ab in den Mülleimer damit. Ich bin nicht dafür zuständig, wenn sich bei anderen die Wohnsituation ändert.
Das ist mir sehr wohl bewusst, aber ich selbst habe nichts außer ein Bankkonto.
Und Gerichte ect, müssten ja eigentlich Prüfen, wo ich Wohne
Und das mit dem Einfach in den Mülleimer würde ich nicht machen.
Ich habe da schon einige Probleme bekommen und eine anzeige wegen Unterschlagung von eigentum und Versacht auf die Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses.
Und Gerichte ect, müssten ja eigentlich Prüfen, wo ich Wohne
Nein, das müssen sie nicht. Du bist verpflichtet, dich umzumelden und jedem deine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Und Gerichte ect, müssten ja eigentlich Prüfen, wo ich Wohne
Blödsinn! Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Daten stimmen, und dass er über eine ladungsfähige Adresse verfügt.
Das Wegwerfen von Post, die nicht mir gehört, ist problemlos. Da müsste man mir schon nachweisen, dass ich sie bekommen habe. Und das ist unmöglich, außer bei Post mit Empfangsnachweis.
Es gibt Nachsendeanträge mit unterschiedlicher Dauer, je nachdem, was du bereit bist zu zahlen.