Besuchsrecht/Auskunftsrecht im Krankenhaus,wer kann helfen und weiß Rat?
Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich des Besuchsrechts/Auskunftsrechts auf einer Intensivstation..
Vorgeschichte: Mein geschiedener Mann liegt im künstlichen Koma auf der ITS und ich bekomme keinerlei Auskunft über seinen Gesundheitszustand,da ich nicht zur Familie gehören würde...Also hat nur sein Bruder die Vollmacht...
ABER: Wir haben eine gemeinsame Tochter und wir haben BEIDE das Sorgerecht! Also zähle ich doch nach wievor zur Familie ???
Muss ich mir per Gericht eine einstweilige Verfügung holen,damit ich das Besuchs/Auskunftsrecht bekomme?
Danke für Eure Antwort!
6 Antworten
Was soll das? Du bist geschieden von deinem Mann und der liegt im Koma. Was willst du auf der Intensiv-Station? Dich an seinem Anblick weiden? ER bekommt von deinem Besuch wahrscheinlich nix mit.
Vllt. erlaubt es das Krankenhaus-Personal, wenn euer gemeinsames Kind dort hin will, kommt auf das Alter an! Aber DU hast kein Anrecht, weder auf Besuch noch auf eine Auskunft über seinen Gesundheitszustand, auch nicht per Anwalt
Ein Recht auf Auskunft hat offiziell nur die Person, die für deinen geschiedenen Mann die amtliche Betreuung hat. Denn auch bei Patienten, die im Koma liegen, unterliegt das Personal der Schweigepflicht. Rede doch mit dem Bruder deines früheren Mannes. Denn menschlich finde ich es völlig nachvollziehbar, das du Informationen möchtest, es geht schließlich um den Vater deiner Tochter.
Du hast keine gesetzlichen Rechte, ihr habt gemeinsame Berührungspunkte (eure Tochter) und diese hätte Anspruch auf Besuch und Auskunft. Du jedoch nicht mehr. Sprich mal mit dem Bruder....
Selbstverständlich hast du kein Besuchs- oder Auskunftsrecht. Ihr seid geschieden...
Deine Tochter hat ein Besuchs- und Auskunftsrecht. Der Onkel kann sie ja mitnehmen.
wie alt ist denn euer gemeinsames kind ? wenn es alt geug wäre könnte es eventuell zum vater gelassen werden , aber du hast kein anrecht darauf...........der bruder deines ex mannes kann es dir verwehren wenn er es für richtig hält......