Nach Gerichtsverfahren und Urteil eine einstweilige Verfügung wieder rückgängig machen

3 Antworten

Du brauchst gar nichts wierder zurückzunehmen. Das Ding ist jetzt in der Welt und falls was passiert kannst du hieraus dann auf Grund dieser möglichen Zuwiderhandlung ein erneutes VErfahren gegen ihn anregen.

Wenn du der Meinung bist der hat sich aus dem Nichts um 180 Grad gewendet und ist plötzlich ein supertoller Mensch der niemandem was zu Leide tut, dann brauchst du das nicht zurücknehmen-geht auch gar nicht.

Du brauchst sie nicht zurück nehmen, sie würde nur greifen wenn du ihn anzeigst. Aber warum willst du wieder Kontakt mit ihm? Weil er dir was schenkt und so nett ist? Warte mal ein paar Wochen ab und es fängt alles wieder von vorne an!

Man kann eine derartige Verfügung zurücknehmen, aber das muss meines Wissens wieder ein Richter entscheiden und Du musst die Kosten eines erneuten Verfahrens tragen.

http://www.ipwiki.de/verfahrensrecht:klageruecknahme

Ist ja auch logisch, es muss sich erneut mit diesem Fall befaßt werden, kostet also den Staat, die Allgemeinheit, Geld. lg Lilo