Nach Gerichtsverfahren und Urteil eine einstweilige Verfügung wieder rückgängig machen
Mein Freund hat mich damals geschlagen. Ich habe eine einstweilige Verfügung beantrag dies wurde übers Gericht mit einem Urteil bestätigt und wir dürfen uns 20m nicht mehr näheren. Monate lang hatten wir dann auch kein Kontakt. Aber nun hat es wieder angefangen wir haben durch seine Familie (wo ich zu Besuch war kam er plötzlich auch an diesem Tag dahin) ich bin dann zwar sofort nachhause gegangen aber er hat mich dann später übers Handy abgeschrieben und nun haben wir wieder Kontakt er hat sich oft genug dafür entschuldigt und mir auch Kleinigkeit geschenkt. Er hat auch schon eine Strafe bekommen und die auch abgesessen. Er ist auch vom Verhalten ganz anders geworden liebevoller und aufmerksamer. Nun würde ich gern wissen ob ich die einstweilige Verfügung zurück nehmen kann. Und ob dann auf mich aber Kosten zu kommen können.
3 Antworten
Du brauchst gar nichts wierder zurückzunehmen. Das Ding ist jetzt in der Welt und falls was passiert kannst du hieraus dann auf Grund dieser möglichen Zuwiderhandlung ein erneutes VErfahren gegen ihn anregen.
Wenn du der Meinung bist der hat sich aus dem Nichts um 180 Grad gewendet und ist plötzlich ein supertoller Mensch der niemandem was zu Leide tut, dann brauchst du das nicht zurücknehmen-geht auch gar nicht.
Du brauchst sie nicht zurück nehmen, sie würde nur greifen wenn du ihn anzeigst. Aber warum willst du wieder Kontakt mit ihm? Weil er dir was schenkt und so nett ist? Warte mal ein paar Wochen ab und es fängt alles wieder von vorne an!
Man kann eine derartige Verfügung zurücknehmen, aber das muss meines Wissens wieder ein Richter entscheiden und Du musst die Kosten eines erneuten Verfahrens tragen.
http://www.ipwiki.de/verfahrensrecht:klageruecknahme
Ist ja auch logisch, es muss sich erneut mit diesem Fall befaßt werden, kostet also den Staat, die Allgemeinheit, Geld. lg Lilo