Wird mein Zeitkonto bei Krankschreibung leer gemacht?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
aber darf er weiter für die AU Tage mein Stundenkonto leeren u. mir ZA abziehen

Das kommt darauf an, was "zuerst" da war: die Anordnung von Zeitausgleich oder die Erkrankung ...

Wenn Zeitausgleich für eine bestimmte Dauer vereinbart war, und Du jetzt - nach der Vereinbarung - während dieser Dauer des Zeitausgleichs erkrankt bist, dann hast Du "Pech" gehabt: die Erkrankung ändert nichts daran, dass der Zeitausgleich trotzdem weiter wirkt während der Erkrankung.

Hier wird also anders verfahren, als wenn Du Urlaub genommen hättest und dann erkrankt wärst.

Der Arbeitgeber darf selbstverständlich keinen Zeitausgleich anordnen, nachdem Du erkrankt bist, weil er damit seine zwingende Verpflichtung zur Lohnfortzahlung "aushebeln" würde.

Es ist dem Arbeitgeber übrigens nicht erlaubt, Zeiten Deines Nicht-Einsatzes mit Deinem Zeitguthaben zu verrechnen. Dieses Risiko geht zu seinen Lasten (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"). Eine gegenteilige Vereinbarung - wie der Arbeitgeber sie wohl mit Dir getroffen hat - dürfte wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers wohl unwirksam sein (auch wenn einzelne Juristen eine von dieser herrschenden Meinung abweichende Ansicht vertreten).

floppydisk  06.09.2018, 07:48

Moment, das ist falsch. Bei Erkrankung in Freizeitausgleich werden alle Stunden bis auf 2 Tage zurückgebucht. Urlaub wandert komplett zurück.

Familiengerd  06.09.2018, 08:15
@floppydisk
Bei Erkrankung in Freizeitausgleich werden alle Stunden bis auf 2 Tage zurückgebucht.

Wie kommst Du denn DARAUF?!?

Nach deutschem Recht jedenfalls nicht!

floppydisk  06.09.2018, 11:21
@Familiengerd

Das deutsche Recht tut hier nichts zur Sache. Es ist schlichtweg Fakt, wenn das Unternehmen igz oder bap gebunden ist. Freizeitausgleich bleibt bei Krankheit nicht stehen und die zwei Tage kommen daher, dass der Arbeitgeber über zwei Tage pro Monat frei verfügen kann. Ergo lässt er natürlich immer zwei Tage stehen in der Krankheit, der Rest muss zurück.

Habe 5 Jahre damit zu tun gehabt, bin da schon recht sicher.

Familiengerd  06.09.2018, 12:33
@floppydisk
Das deutsche Recht tut hier nichts zur Sache.

Ach was (um mit Loriot zu sprechen)!

wenn das Unternehmen igz oder bap gebunden ist

Eben: "wenn"!

Nur ist in der Frage überhaupt keine Rede davon, dass einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ oder BAP/BZA) anzuwenden sei.

Wenn einer der Tarifverträge anzuwenden ist, hast Du selbstverständlich Recht - bis auf diese ominösen 2 Tage: In beiden tarifvertraglichen Bestimmungen ist nur festgelegt, dass "während eines beanspruchten Freizeitausgleichs [...] Zeiten auf das Arbeitszeitkonto rückübertragen [werden]", es ist keine Rede davon, dass - wie Du sagst - "immer zwei Tage [...] in der Krankheit stehen" bleiben würden.

floppydisk  06.09.2018, 18:06
@Familiengerd

Es sind wirtschaftlich agierende Unternehmen. Ich arbeite sehr viel mit Dienstleistern zusammen und das macht durchweg jeder. Wären ja auch schön doof dem Mitarbeiter zwei Tage Krankheit zu "schenken".

Familiengerd  06.09.2018, 18:13
@floppydisk

Deine Aussage ist allerdings durch die tarifvertraglichen Formulierungen/Bestimmungen schlicht und einfach nicht gedeckt!

das macht durchweg jeder

Aha?!? Und du kennst alle die vielen Tausend (2017: ca. 11.500) - mit oder ohne Anwendung eines Tarifvertrags - und weißt, wie sie verfahren?? Donnerwetter!!

floppydisk  06.09.2018, 19:17
@Familiengerd

Die kleinen Buden ausgenommen habe ich mit mehreren Dutzend großen gearbeitet. Selbst die Anwälte des igz raten dazu, ergo ist diese Verfahrensweise sehr wohl bekannt. Bei bap genauso. Die Quote ist derart hoch, dass man es verallgemeinern kann, ja.

Familiengerd  06.09.2018, 20:09
@floppydisk
Selbst die Anwälte des igz raten dazu, ergo ist diese Verfahrensweise sehr wohl bekannt.

Ich habe keine Ahnung, was angeblich da Anwälte raten oder "sehr wohl bekannt" ist.

Ich habe lediglich gesagt, dass der Text der Tarifverträge das nicht hergibt - Du musst einfach nur nachlesen.

Jessie83 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 20:56

Ja für / ab nächste Woche war kein Zeitausgleich geplant, da sollte ich eingesetzt werden in einem Kundenbetrieb. Die Krankheit kam zwar schon diese Woche, da soll er meinetwegen ZA abziehen, weil ich ja geplant daheim bin u. ab nächster Woche soll er meinen Krankenschein akzeptieren!

Familiengerd  29.08.2018, 22:22
@Jessie83

Nächte Woche darf Dein Zeitkonto auch nicht belastet werden.

In der zeit wo du Krank bist und einen Arbeitseinsatz hättest bekommst du eine Lohnfortzahlung. Keinesfalls darf er die Stunden vom Zeitkonto nehemen

Jessie83 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 10:11

Alles klar. Na da bin ich beruhigt. Danke

An Dein Zeitkonto darf die Zeitarbeitsfirma nicht ohne Deine Zustimmung. 

Nichteinsatz geht zu Lasten des Arbeitgebers. Minusstunden darf er Dir auch nicht anrechnen.

Ich habe ihm das nur damals unterschrieben, das er ans Zeitkonto gehen darf, wenn kein Arbeitseinsatz / Kundeneinsatz für mich vorhanden ist.

Das man Vereinbarungen treffen kann, ok. Aber generell an Dein Zeitkonto zu dürfen, das halte ich für unwirksam, weil es Dich unangemessen benachteiligt. Der Arbeitgeber löst so einfach sein Betriebsrisiko zu Deinen Lasten.

Andererseits muss man ggf. damit rechnen schneller gekündigt zu werden.

Ich weiß das er mir meinen Lohn weiter zahlen muss, aber darf er weiter für die AU Tage mein Stundenkonto leeren u. mir ZA abziehen? 

Er muss Lohnfortzahlung leisten und darf deswegen nicht an Dein Zeitkonto.

Was ist ZA?

Ich wurde für 14 Tage krankgeschrieben.



Ganz schön lang, was hast Du denn?

Jessie83 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 10:26

ZA heißt Zeitausgleich oder auch Freizeitausgleich genannt. Ja ich gab damals was unterschrieben das er ans Zeitkonto gehen darf, aber nur mit meiner Einwilligung. Weil ich selber persönlich ja Zeitstunden abbummeln möchte, statt Auszahlung, wenn es z.B. voll ist, oder ich keinen Einsatz habe. Weil ich wie gesagt dann selber ZA beantrage u. er es mir genehmigen soll. Er muss sich ja auch vor seinen Vorgesetzten rechtfertigen, warum er mir ZA gibt. Thema Krankheit : Ja ich bin krank u. muss mehrere Sachen weiter behandeln lassen, die ich schon länger habe, aber jetzt akut schmerzen u. immer schlimmer werden. Unter anderem Magenprobleme (muss zur Magenspiegelung), Rückenschmerzen u. ein geschwollenes Bein, wo die Beinvenen nicht richtig arbeiten. Ich gehe selten zum Arzt, schleppe immer alles weiter vor mir her. War dieses Jahr nur 1 Woche krankgeschrieben wegen einer Wundrose am Bein.

Es gelten die Ueberstunden als ausgeglichen, fuer die vor Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit ein Freizeitausgleich vereinbart wurde. Fuer einen bereits vereinbarten oder angeordneten Freizeitausgleich ist eine Arbeitsunfaehigkeit also unbedeutend. Die zum Abbau vorgesehenen Ueberstunden werden waehrend des zuvor vereinbarten oder angeordneten Freizeitausgleichs auch bei Arbeitsunfaehigkeit abgebaut.

Waehrend der Arbeitsunfaehigkeit kann aber kein in den Zeitraum der Arbeitsunfaehigkeit fallender zusaetzlicher Freizeitausgleich angeordnet werden. Es koennen also nur die Ueberstunden als abgebaut gewertet werden, die bereits vor dem Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit zum Abbau vorgesehen waren.

Jessie83 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 10:09

Vielen Dank, ja für die nächsten Wochen war kein Freizeitausgleich geplant. Also kann mein Chef den auch nicht anordnen trotz Krankenschein. Ok.

Familiengerd  29.08.2018, 13:03
@Jessie83
Also kann mein Chef den auch nicht anordnen trotz Krankenschein.

Richtig, nicht nach Beginn der Erkrankung!