Im Urlaub zur besprechung?

8 Antworten

Hallo OWL78!

Rechtlich bist du während Deines Urlaubs selbstverständlich nicht verpflichtet, an dienstlichen Besprechungen teilzunehmen., da Du im Urlaub von jeglicher Arbeitspflicht freigestellt bist und der Ag hier keinerlei Direktionsrecht ausüben kann.

Rein organisatorisch ist es bei kurzfristigen Dienstbesprechungen doch meistens so, dass nicht alle Beschäftigten teilnehmen können (wg. Urlaub und sonstigen arbeitsfreien Tagen).

Da ist es jetzt von Bedeutung, wie bei Euch im Berieb damit grundsätzlich verfahren wird.

Gibt es ein Protokoll dieser Besprechung, in dem Du alles Wichtige nachlesen kannst?

Wie wichtig ist Deine aktive Teilnahme an der Besprechung - was hasst Du darin ggf. konstruktiv überhaupt mit einzubringen bzw. mitzugestalten?

Wie verfährt der Arbeitgeber mit dieser freiwillig während des Erholungsurlaubs geleisteten Arbeitszeit? Urlaubstage können nämlich nicht "gestückelt" werden, was bedeutet, dass die Zeit der Teilnahme an der Besprechung nicht als Arbeitszeit vom Urlaubtag abgezogen und zu anderer Zeit als "Teilurlaub" nachgewährt werden kann.

Nach Abwägung und Kklärung der oben stehenden Fragen musst Du dann selbst entscheiden, wie wichtig die Teilnahme ist und ob Du daran teilnehmen möchtest.

Nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz: "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen."

Ist dies denn hier der Fall? Ist deine Anwesenheit bei dieser Besprechung unabdingbar?

Ist die Firma an einen Tarifvertrag gebunden? Wenn ja, ist es sinnvoll, da mal reinzuschauen. In manchen ist geregelt, dass man bei Urlaubsunterbrechung einen Anspruch auf einen Ausgleichstag (zusätzlichen Tag) hat.

OWL78 
Beitragsersteller
 11.03.2012, 03:17

ned wirklich es kommt nur ein typ von der zeitung zum foto machen aber der kann auch noch ne woche später kommen

angy2001  11.03.2012, 10:41
@OWL78

...dann sag deinem Chef, dass du dafür deinen Urlaub nicht unterbrechen wirst.

Hexle2  10.03.2012, 18:52

Der zitierte § 7 Abs.2 bezieht sich auf noch nicht gewährten Urlaub. OWL78 hat genehmigten Urlaub. Da spielt kein Tarifvertrag eine Rolle. Wenn die Firma nicht gerade am zusammenbrechen ist und der Fragesteller das verhindern kann, braucht er seinen "genehmigten" Urlaub nicht zu unterbrechen.

Ganz eindeutig NEIN. Es gibt keinerlei Verpflichtung im Urlaub betriebliche Veranstaltungen zu besuchen. Im Urlaub gibt es das Direktionsrecht des Chefs nicht.

Es spielt übrigens keine Rolle, ob Du in Mexiko im Urlaub bist oder auf dem Balkon abhängst oder Karten für ein Musical hast. Es ist einfach DEIN Urlaub.

Laut Gestz mußt du nicht während deines Urlaubes hinfahren bzw. teilnehmen.

Was für deine Karriere allerdings besser ist, mußt du selbst entscheiden.

OWL78 
Beitragsersteller
 10.03.2012, 17:34

tz Karriere......ein Witz

Det1965  10.03.2012, 17:36
@OWL78

Dann nicht, weil du ja an diesem Tag in den Tierpark fährst oder dir schon Karten für eine Zirkusvorstellung geklauft hast.

...wenn du urlaub hast musst du das nicht tun - ausser du hast dich dazu bereit erklärt....dann würde ich abermit dem chef sprechen, dass er dir nur einen halben tag urlaub verbucht!!!!

OWL78 
Beitragsersteller
 10.03.2012, 17:35

ist erst ab 19 uhr

NiniNY64  11.03.2012, 16:14
@OWL78

...du hast ja auch am abend urlaub - oder nicht?? ist eben freizeit..