Trennungsunterhalt nach 3 Monaten Ehe?

4 Antworten

Hallo, 

der Ehepartner, der mehr Einkommen hat, ist dem anderen Ehegatten nach der Trennung bis zur Scheidung grundsätzlich zur Zahlung des Trennungsunterhalts verpflichtet. Dies gilt aber nur, wenn der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. Leistungsfähig ist, wer ein Einkommen von mehr 1200 EUR netto hat. 

Das Kindergeld und erhaltene Kindesunterhaltszahlungen werden dabei deinen Gunsten nicht mit als Einkommen. Es geht somit bei den 1200 EUR quasi um das erwerbswirtschaftliche Einkommen (aus Job, selbstständiger Arbeit etc.). Sofern du die weiterhin Kindesbetreuung übernehmen würdest und für sie keinen Unterhalt erhieltest, würde dir ebenfalls ein entsprechender Betrag auf dein Einkommen angerechnet.

Viele Grüße

Ehepartner sind sich im "Bedarfsfall" gegenseitig unterhaltspflichtig im Rahmen des "Familienunterhaltes".

Bis zur Scheidung bestünde demnach ggf. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" an den Partner - aber nur, wenn der Partner dazu ausreichend "leistungsfähig" wäre..... (Nachehelichen Unterhalt gibt es nur noch in Ausnahmefällen - das dürfte hier nicht mehr zutreffen...)

Der "Selbstbehalt" gegenüber dem Ehepartner liegt bei derzeit 1200 Euro. Sollte dein "unterhaltsrelevantes Einkommen" höher als dieser Selbstbehalt sein und dein Mann weniger Einkommen erzielen als du wärst, du ihm also ggf. bis zur Scheidung zum Trennungsunterhalt verpflichtet...

  • Zur Berechnung würde die Differenz aus euren beiden "unterhaltsrelevanten Einkommen" gebildet, von dieser Differenz stünden dem Mann dann 3/7 als Unterhalt zu.  
  • Dabei dürfte dein Selbstbehalt aber nicht unterschritten werden, auch wenn du dem Mann dann nicht den errechneten Betrag zahlen könntest....

Als dein "unterhaltsrelevantes Einkommen" zählen nur deine eigenen durchschnittlichen Nettoeinnahmen. 

  • Der mögliche Unterhalt, den du für deine Kinder erhältst, darf nicht angerechnet werden. Auch das Kindergeld zählt nicht als dein Einkommen.
  • Solltest du selbst für den Unterhalt der Kinder aufkommen müssen (weil du keinen Unterhalt für sie erhältst...), würde dieser Betrag angerechnet und dein unterhaltsrelevantes Einkommen mindern (außer für ein volljähriges Kind in Ausbildung oder Studium..)

Der "Pfändungsfreibetrag" deines Ehemannes würde nur angehoben, wenn er selbst nachweislich einer Person - z.B. seiner Ehefrau - unterhaltspflichtig wäre.

  • Reicht dein eigenes Einkommen aber aus für deinen eigenen Lebensunterhalt, wirst du bei seinem Pfändungsfreibetrag nicht berücksichtigt, dieser "deinetwegen" nicht erhöht.....


Ich könnte ja jetzt bei so einer Geschichte........aber lassen wir das.

Geh zu einem Anwalt und lass doch mal prüfen, ob du die Ehe nicht annullieren lassen kannst nach gerade mal 3 Monaten aus den von dir genannten Gründen, die dich daran zweifeln lassen, da die Ehe wohl aus völlig gegensätzlichen Gesichtspunkten eingegangen wurde.

Wenn es klappen sollte, ersparen sich beide eine Menge Papierkram und Ärger.

Wenn du denkst, dass du etwas bekommst dann muss ich dich enttäuschen. Wirst keinen Cent bekommen. Oder worauf möchtest du hinaus?

Casu09 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 09:16

Ich will nichts haben.  Meine Angst ist eher,  das ich zahlen muss.  Allerdings habe ich drei Kinder mit in die Ehe gebracht.  Habe meinen Lohn ( geh jeden Tag voll arbeiten),  dazu noch Kindergeld und Unterhalt.  Mein derzeitiger Mann ist arbeitslos.  Hoch verschuldet.  Und ich denke langsam,  das er nur schnell heiraten wollte,  damit sein Pfändungsfreibetrag steigt.  Wegen nichts anderem. Er kümmert sich weder um seine neue Familie noch um Arbeit.  Zur Zeit hat er sich in seine Wohnung verzogen.  

KiwiRST  23.03.2017, 09:34
@Casu09

Jetzt mit deiner Beschreibung bringt das ganz mehr Erleuchtung in die ganze Sache. :)

Aber da bin ich ganz ehrlich überfragt. Ich dachte, es geht darum, dass ihr euch scheiden lassen wollt und jetzt die Frage lautet ob Unterhalt an den Expartner gezahlt werden muss.

Aber so wie du es beschrieben hast, scheint es ihm wohl nur um seine Schuldenreduzierung zu gehen.

Hoffe dennoch für Dich, dass es sich wieder harmonisiert oder du von ihm wegkommst. Sonst bist du selbst ganz schnell drin in dieser Schuldensache...