Getrennt lebend im gleichen Haus mit 2 Wohnungen. Darf man die Wohnung absperren?

8 Antworten

Die Wohnung, in der die Mutter noch wohnt, ist immer noch die Ehewohnung, also nicht "ihre" Wohnung allein, der Ehemann hat also auch das Recht, diese Wohnung zu betreten (und vermutlich wird ihm ja auch etwas vom Mobilar, Haushaltsgeräte, Hausrat etc... gehören).

Die Schwägerin hingegen darf ihre eigene Wohnung selbstverständlich verschließen.

Der Mann darf seiner Noch-Frau allerdings keine persönlichen Dinge stehlen, die ihr ganz allein gehören.

BookButterfly25 
Beitragsersteller
 11.08.2015, 02:07

Er hat alles an Möbeln oder was er sonst noch behalten wollte mitgenommen. Trotzdem danke.

Ich würde die Wohnung ganz sicher verschließen.

Ich meine, was für Möglichkeiten hat sie? Sich beklauen zu lassen und keinen "Ärger" zu bekommen oder sich nicht beklauen zu lassen und evtl. den einen oder  anders gearteten Ärger zu bekommen.


Was ist, wenn auf einmal Geld oder wichtige Unterlagen fehlen?

Sie als Noch-Ehefrau hat auch ein Recht auf die eheliche Wohnung, noch. Nur weil der Ehemann sich anders orientiert muß sie sich nicht in "Luft auflösen".

Geht es jetzt um eine Kaffeepackung, finde ich es nicht gut, aber es ist nicht dramatisch. (Wenn ansonsten alle zivilisiert miteinander umgehen).

Hat sie schon eine Trennungsvereinbahrung mit dem Nochmann ausgehandelt?, und bestimmte Sachen fürs Trennungsjahr festgeschrieben ?,

wenn nicht kann er jederzeit in die gemeinsame Wohnnug, denn Ehepaare sind nicht verpflichtet Tisch und Bett zu teilen .. aber wenn sie eine gemeinsame Whg. nutzen darf keiner den andern einfachso aussperren.. 

Sie darf die Whg. abschließen, aber noch hat der Ehemann das Recht auf einen Schlüssel und darf da rein.. 

BookButterfly25 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 09:40

Er hat aber seine Sachen alle mitgenommen, als er nach unten zu seiner Neuen gezogen ist. Es sind nur noch ihre Sachen in der Wohnung. Gilt das dann nicht als eigener, privater Bereich?

sie sollte sofort die schlösser tauschen und sich einen neuen schlüssel besorgen. die sachen die entfernt wurden schrifltlich einfordern und polizei einschalten wegen diebstahls.

Diese Frage sollte Anwalt beantworten können.

Uns fehlen hier zu viele Informationen um die Sache eindeutig beurteilen zu können.

Oder man redet miteinander und löst das Problem so.