Scheidung in der Landwirtschaft, Verträge und Co. wer hat Erfahrung?
Vielleicht wirkt die Frage etwas unbeholfen, aber meine Nachbarin, die gleichzeitig eine sehr gute Freundin ist, wird seit Jahren von ihrem Mann schlecht behandelt, sie haben zusammen drei Kinder, ein gemeinsames Haus und einen großen Stall mit Grundstück, etc. Man könnte meinen eine Scheidung ist leicht, aber in diesem Fall sieht es wirklich schwierig aus. Die Verträge sind auf beide geschlossen und gehen noch über Jahre hinweg, meine Freundin ist schon etwas älter und hat Angst keinen Beruf mehr zu bekommen. Nur finde ich, dass es besser wäre sich von diesem Mann zu trennen. Wir haben auch schon darüber gesprochen, aber es stellt sich eben immer wieder als schwierig heraus. Gibt es hier Landwirte, die mit solchen Problemen Erfahrungen haben und ein paar Worte dazu sagen können. Wegen den Verträgen und den gemeinsamen Gebäuden.
4 Antworten
Hallo, ich habe 20 Jahre meines Lebens mit in der Landwirtschaft gearbeitet. Bis mein Mann mit einer Freundin nach Hause kam. Einen Zugewinn in der Landwirtschaft gibt es nach immer noch gültigem Recht nicht. Ein Hof muss für die Erben erhalten bleiben und darf nicht verkauft werden. Leider habe ich dass am eigenen Leib erlebt. Obwohl alles Renoviert wurde, neu gebaut wurde steht mir kein Zugewinn zu. Ist eine alte aber noch gültige Rechtssprechnung. Ich weis mehrere Landfrauen die das selbe Problem haben. Eine davon ist auf Arbeitslohn gegangen und hat für 20 Jahre arbeit 50000.- € bekommen. Am besten Geld auf die Seite bringen ohne dass er etwas merkt und alles auf den eigenen Namen schreiben dass gehört einem dann. Ich kämpfe seit 8 Jahren um Zugewinn und werde versuchen dies in die Zeitung zu bringe evtl ändert sich dann einmal etwas und wir Landfrauen sind nicht mehr die dummen.
Erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Es tut doch gut zu wissen, dass man nicht der einzige Mensch ist, der in so einer Situation leidet. Das finanzielle ist gar nicht einmal so wichtig für mich. Es geht eher darum ob ich aus Veträgen, die gemeinsam über einen langen Zeitraum abgeschlossen wurden einfach meinerseits kündigen kann? Denn nach einer Trennung kommt für mich nicht mehr in Frage weiterhin die "Magd" auf dem Hof zu sein. Lg
Ich weiß nicht was für Verträge jetzt genau gemeint sind. Ist auch ein komplexes Thema.
Aber mal zum Eigentum. Wenn die beiden keinen gesonderten Ehe und Erbvertrag haben, gilt die gesetzliche Zuerwerbsgemeinschaft. Hierbei kann wiederum nur der gemeinsame Zuerwerb (Mehrung des Einkommens) während der Ehezeit hergenommen werden. Dieser wird dann aufgeteilt. In der Regel findet es auch Betrachtung wer was wie mit in die Ehe gebracht hat. Er erhält es in der Regel zurück, solange keine anderen Verträge existieren.
Man kann nur hoffen, das beide eine Gütertrennung vereinbart haben. Somit bekommt jeder das von Haus aus zurück was ihm gehörte. Das was erwirtschaftet wurde, wird demjenigen anteilig zugesprochen.
Für die Kinder gilt das Einkommen der Landwirtschaft als Grundlage für die Sicherung. Auch wird in der ersten Zeit ein Ehegattenunterhalt zugestanden. wenn die Kinder älter werden, dann muß er/sie eine Stelle annehmen die auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird.
Bei Gütergemeinschaft wird alles in einen Topf geworfen und durch zwei geteilt. Also unter Umständen der gesamte Betrieb, der dann aber wahrscheinlich drauf geht, und für die Kinder später auch nicht mehr als Erbe zur Verfügung stehen wird.
Für das ganze ist aber am besten ein Anwalt zu konsultieren. Der nimmt aber gleich mal 200.- € die Stunde aufwärts und wenn die Scheidung durch ist, dann sind beide arm und der ist Reich.....
Bei Pachtverträgen ist es wie bei Mietverträgen, einfach mit den Verpächter reden und sagen daß man raus will aufgrund der Trennung und der andere vielleicht alleine weitermacht. Hier ist man auf Gott will des Verpächters angewiesen. Aber potenzielle Pächter gibt es eigentlich immer genug.
Hoffe das alles einigermaßen richtig wiedergegeben zu haben. Aber alle Angaben ohne Gewähr....:-).
Am besten ist aber immer miteinander zu reden. Das hilft sparen und die Probleme auch zu mindern. Vielleicht auch eine Ehetherapie.. allein schon der Kinder wegen, die müssen dann nämlich alles aushalten und Scheidung laufen immer auf den Kindern ab, ob bewußt oder unbewußt. Die leiden am meisten. Und wer seine Kinder liebt, der schaut auch in den schlechten Zeiten auf sie... (geraten immer in die Gefahr als mittel zum Zweck benutzt zu werden.
War mithelfende Ehefrau eines Landwirts und hab die Scheidung hinter mir.
VORHER (noch bevor ER davon weiß) ALLES kopieren, alle Verträge, alle Einkommensunterlagen, Bewilligungen der Mehrfachanträge etc!
Dann die Trennung durchziehen inclusive Kinder mitnehmen, Unterhlt einklagen etc.
Sindda die Urteile gesprochen, schriftlich an die Vertragspartner herantreten und wegen anstehender Scheidung um die Entlassung aus den verträgen bitten, da du ohne Einkommen (anfangs wirst du notgedrungen von HArtz4 leben müssen) ohnehin die Verträge nicht bedienen kannst. Kopie vom ALG2-Bescheid (nur Deckblatt) beilegen. Auf die Weise bin ich außer aus dem Kreditvertrag bei der bank aus allen Pacht- und sonstigen Verträgen binnen 6 Monaten raus gewesen. Und die Bank... mein Anwalt hat die dezent darauf hingewiesen, dass ich schon zum Kreditvertragsabschluß eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen (mithelfende Ehefrau halt) war und dass der Vertrag sittenwidrig sei.
So bin ich aus allen verträgen raus. Und das beste: Die Bank hat den Kredit umgeschuldet udn mein Ex als alleinigen Kreditnehmer eingetragen... da der Vertragsabschluß aber(das zog sich eben) NACH der Rechtskraft der Scheidung lag, durfte er die Raten nicht als einkommensmindernd bei der Berechnung des Kindsunterhalts ansetzen... denn mit dem Darlehen (Hausbau) bildet er Vermögen.
Ist nicht ganz einfach und erfordert viel Kraft. Aber... es geht alles! ein guter Anwalt, alle vorhandenen Unterlagen vor Auszug via Kopie sichern und mitnehmen... dann geht das alles.
Die Unterhaltsansprüche sind gegenüber Landwirten nicht anders, als gegenüber jedem Angehörigen eines anderen Berufsstandes auch! Was die Eigentumsverhältnisse oder schuldrechtliche Fragen aus den im Laufe der Ehe eigegangenen Verbindlichtkeiten angeht, kann Ihnen hier ohne Kenntnis des Grundbuchstandes und der Darlehensverträge niemand eine seriöse Antwort geben.