Muss ich vor einer Kontopfändung vom Ex-Mann informiert werden?
Guten Tag,
zum Hintergrund. Ich lebe seit letztem März von meinem Mann getrennt. Er ist nicht berutstätig (Hartz 4) und wir haben gemeinsam 2 kleine Kinder (6 und 7).
Mein Ex-Mann hat damals einige Dinge "hinter meinem Rücken" nicht gemacht und einige Rechnungen nicht bezahlt. Die Dinge die auf meinen Namen gelaufen sind habe ich alle beglichen.
Nun kam heute, aus heiterem Himmel, eine Kontopfändung auf mich zu wegen meinem Ex-Mann.
Es handelt sich um etwas von der Stadt. Laut Stadt um ca. 700 Euro für nicht gezahlte Kindergartenbeiträge (aus 2013 oder 2014).
ICH habe seit der Trennung im März nicht einmal Post bekommen (sonst hätte ich dies bezahlt). Nun sind (meiner Vermutung nach) bei diesen 700 Euro irgendwelche Mahngebühren oder Vollstreckungsgelder oder weiß der Geier was noch.
Bei der Stadt sagte mir die gute Frau nur das "An meine Anschrift (ich wohne noch in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung) Post gegangen ist, ob zu meinen oder seinen Händen wollte oder konnte Sie mir am Telefon nicht sagen.
Meine Frage ist nun:
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Kann die Stadt mein Konto sperren (es geht um 700 Euro - auf meinem Girokonto habe ich derzeit nur 400 Euro, auf einem Extrakonto weitere 3000 welche ich mir seit der Trennung mühsam zusammengespart habe) und dieses Geld OHNE VORANKÜNDIGUNG AN MICH auf die Zahlung bestehen?
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Habe ich irgendeine Möglichkeit über eine "Einstweilige Verfügung" das das geblockt wird und ich auf mein Konto zugreifen kann (wie gesagt, habe 2 kleine Kinder und bin beruftstätig) (zumindest bis ich weiß WOFÜR die 700 Euro sind?
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Muss nicht vorher irgendwas bei mir angekündigt werden (Mahnung oder Einschreiben oder sonstwas?) Habe seit März keinen Brief diesbezüglich erhalten.
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Darf die Stadt einfach auf mein Konto zugreifen wenn mein Ex-Mann die Rechnungen nicht bezahlt hat? (Es sind wohl Kindergartengelder die über Eheleute (aber sein Konto) gelaufen sind und Strafzettel welche nur über SEINEN Namen laufen).
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Gibt es, falls in den 700 Euro z.B. 300 Euro Mahngebühren sind, eine Möglichkeit das ICH zumindest um diese herumkomme wenn die Stadt MIR nichts gemahnt hat und wie kann ich da vorgehen?
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Woher hat die Stadt meine Kontonummer? Das Konto habe ich erst zur Trennung eingerichtet und war von mir der Stadt nicht bekannt. Bekommen Sie das "So" raus oder hat evtl. mein Ex (kein gutes Verhältnis) diese weitergeleitet?
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Muss ich BIS zur Scheidung oder evtl. DANACH auch noch mit weiteren Dingen rechnen? Bei mir flattern immer wieder Mahnungen ein (Alte Anschrift).
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Wie soll ich mit diesen Briefen verfahren? Zurück mit "unbekannt verzogen" oder an Ihn "weiterleiten"? Darf ich Sie öffnen?
Ich bin wirklich sehr aufgelöst und über jeden Tipp dankbar.
Ich habe kein Problem für "meinen Teil" zu zahlen - nur wenn ich nichts von Mahnungen etc. weiß kann ich diese auch nicht zahlen und sehe nicht ein das ich für meinen Ex welcher nichts gesagt hat irgendwelche Mahnkosten etc. bezahlen soll.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
6 Antworten
Kann die Stadt mein Konto sperren
Nicht ohne einen bestandskräftigen Bescheid, deren Zustellung die Stadt nachzuweisen hat.
Habe ich irgendeine Möglichkeit über eine "Einstweilige Verfügung" das das geblockt wird und ich auf mein Konto zugreifen kann
Du kannst und solltest dein Konto in ein P-Konto (§ 850k ZPO) umwandeln, dann bleiben dir für dich und deine Kinder ein unpfändbares Einkommen (1400 etwa, wenn ich es richtig im Kopf habe, google noch mal).
Muss nicht vorher irgendwas bei mir angekündigt werden (Mahnung oder
Einschreiben oder sonstwas?) Habe seit März keinen Brief diesbezüglich
erhalten.
Wie ich bereits sagte, muss es einen bestandskräftigen Bescheid (Verwaltungsakt) seitens der Behörde gegeben haben.
Woher hat die Stadt meine Kontonummer?
Von der Bank?
Muss ich BIS zur Scheidung oder evtl. DANACH auch noch mit weiteren
Dingen rechnen? Bei mir flattern immer wieder Mahnungen ein (Alte
Anschrift).
Ohne das Gesamtbild zu kennen, schwer zu sagen.
Zurück mit "unbekannt verzogen" oder an Ihn "weiterleiten"?
Ich würde die Briefe weiterleiten und den Absendern die neue Anschrift mitteilen.
Darf ich Sie öffnen?
Nur wenn du als Empfänger benannt wirst oder dort z.B. "Eheleute" steht. Briefe die nur ihn addressiert sind, darfst du auf keinen Fall öffnen, es sei denn er erlaubt es dir (schriftlich).
Ich bin wirklich sehr aufgelöst und über jeden Tipp dankbar.
Du brauchst einen Rechtsanwalt (am besten Fachanwalt Verwaltungsrecht).
Da Du auf einem anderen Konto noch 3.000,- Euro hast, also nicht "ums Überleben kämpfen" musst, kannst Du die Pfändung nicht durch irgendeine Eilmaßnahme stoppen lassen.
Wenn die Forderung aus dem Jahre 2013 oder 2014 stammt, kann es ja gut sein, dass Ihr schon vor längerer Zeit eine Mahnung bekommen habt. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob Du ein weiteres Schreiben im Dezember bekommen hast oder nicht, denn es reicht aus, wenn einmal gemahnt wird.
Für die Kindergartenbeiträge haften Dein Mann und Du gemeinschaftlich, d.h. die Stadt kann jeden von Euch auf die Gesamtsumme in Anspruch nehmen. In diesem Fall reicht es auch völlig aus, falls die Stadt Deinen Mann angeschrieben und gemahnt hat. Diese Mahnung gilt dann automatisch auch für Dich.
Da Du ja noch Geld auf dem anderen Konto hast, ist die Sache nicht gar so dringend. Du solltest von der Stadt eine Kopie der Unterlagen anfordern, also die Rechnung/Mahnung und den zwischenzeitlichen Briefverkehr. Wenn die Forderung zu Recht besteht, kann man aber nichts machen. Du kannst dann nur versuchen, die Hälfte von Deinem Mann ersetzt zu bekommen.
Versuch zu beweisen, dass dich die Briefe nicht erreicht haben, zb durch ne andere Adresse... dann beweis noch das die Briefe geöffnet worden sind und du kannst ihn Anzeigen, im Prinzip aber kann es die Stadt ..
Esseiden du weißt nach das du keine Mahnung bekommen hast, dann sind diese ungültig.
Bei Mahnungen eigendlich schon, da ein einschreiben eine Unterschrift verlangt, wenn diese nicht vorhanden is is es wieder unggültig, wurde die Frist eingehalten oder nicht ?
Es gab weder Einschreiben, noch eine Frist an mich, noch sonstwas.
Heute bin ich zur Bank und da war es gesperrt ohne irgendeine Vorwarnung
Die Stadt muss nichts beweisen. Es gilt zunächst der Anschein, dass alles korrekt angekommen ist. Insbesondere die Zustellungen der Beitragsbescheide (die hier bei der Stadt die Mahnbescheide ersetzen).
Warum? Da hat ein Zusteller gegengezeichnet, dass er es korrekt im Briefkasten abgelegt hat.
Und das nächste Mal antworte bitte erst, wenn du alles gelesen hast. Bringt doch nichts, hier die TE noch wuschig zu machen durch falsche Antworten.
Wieso falschen Briefkasten ?
Mahnungen müssen soweit ich weiß, ab einer bestimmten via einschreiben geschickt werden ?
Du weißt anscheinend nicht viel ....
ich habe noch NIE eine Mahnung per Einschreiben verschickt ...
wenn bereits die kontopfändung da ist, muss es mahnbescheide etc. gegeben haben. du kannst jetzt nur mit dem gerichtsvollzieher reden und mit ihm versuchen etwas zu vereinbaren (raten evtl.). war die kontopfändung denn an dich adressiert oder an deinen mann?
Danke für Deine Antwort. Ich habe NICHTS bekommen in Sachen Kontopfändung. Ich zahle alle meine Rechnungen und war heute Morgen am Automaten und wollte Geld abheben und dann war es gesperrt und in der Bank sagte man mir dann das es so ist. Das ist ja auch eine meiner Fragen warum ICH nichts bekommen habe. Die können doch nicht einfach mein Konto sperren ohne mir davor auch nur EINEN Brief oder Anruf oder sonstwas zu geben, oder?
doch, zuerst geht der gerichtsvollzieher in die bank und lässt das konto sperren. dann bekommst du einige tage später eben infopost das er das konto hat sperrren lassen. evtl. gibt die bank die eine kope von der sperrung und du gehst damit zum amtsgericht, und stellt einen antrag auf kontofreigabe oder hast zumindest den ansprechpartner bei gericht. der GV kann die pfändung ruhend stellen sobald du dich mit ihm geeinigt hast. er hat auch alle unterlagen bzgl. mahnbescheid etc und könnte dir die zeigen.
Die Pfändung selbst wird dir auch erst in wenigen Tagen zugestellt. Das ist bewusst so, dass deine Bank die Pfändung zuerst bekommt. Du sollst ja kein Geld in Sicherheit bringen können.
Wenn du davor keine Bescheide bekommen hast, ist das schlecht. Es ist davon auszugehen, dass dein Mann die Briefe unterschlagen hat. Allerdings hilft dir das nicht viel weiter, denn zu Recht kann die Stadt bei euch beiden die Hand aufhalten.
Ob du ggf. die Gebühren abgewehrt bekommst, kann dir ein Anwalt sagen. Da kommt auch stark drauf an, ob du irgendwie sinnvoll beweisen kannst, dass dein Ex da Unfug getrieben hast. Die Hürden sind hier hoch. Viel wahrscheinlicher ist, dass du vom Ex den Schaden ersetzet bekommen wirst bzw. das verlangen kannst. Deswegen auch mein Rat zu einem Anwalt, der das mal aufdröselt. Ich würde den Anwalt auch bitten, in einer Beratungsstunde, sich die übrigen Sachen, die da gelaufen sind, mal anzuschauen. Ob man da auch im Nachhinein etwas vom Ex zurückverlangen kann.
Der GV wird nichts ruhend stellen, denn der Fall ist für den GV erledigt. Bei Kontopfändungen spielt der GV nur den Postboten (vereinfacht ausgedrückt). Wenn man sich mit irgendjemandem einigen will, dann muss man sich an den Gläubiger, also die Stadt, wenden.
die Stadt / Gemeinde braucht KEINEN Mahnbescheid ...
bei öffentlich rechtlichen Forderungen gilt das VwVG (Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz)
Bin ICH in der Beweispflicht? Also ICH habe definitiv keinen Brief bekommen (und er keinen Zugriff auf Briefkasten oder Wohnung seit März). Also kann nur ICH etwas genommen haben.
Muss die Stadt nicht "beweisen" das Sie mir am 18.12. z.B. ein Einschreiben geschickt haben? Ich habe 100%ig nichts bekommen!!!