Trennungsgeldansprüche

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Du kannst die Kosten des Arbeitsweges in deiner Steuererklärung geltend machen. Bei dieser Entfernung ist der tägliche Weg kein Grund für einen Trennungsgeldanspruch - das wird nicht anerkannt. Außerdem ziehst du doch freiwillig um und wirst nicht versetzt an an einen entferneten Ort -- also liegt in deinem Umzug kein Grund für Trennungsgeld.

Der Umzug ist also allein deine Privatsache.

Ohne Deinen Vermieter darfst Du keinen Untermievertrag machen. Bei mehr Personen ändert sich der Grundbedarf (Wasser, Müll ...) => Mehrkosten!!

Warmmiete umfasst alle Seviceleistungen ums und im Haus - Müll, Schornsteinfeger, Hausreinigung ... - Du kannst Da nicht viel sparen. Deine Wohnung mußt Du frostfrei lassen um Schäden zu vermeiden.

Roqsta 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 09:50

Ich bins offiziell als Untermieter in der Wohnung. Sprich beim Vermieter sind 2 Personen gemeldet aber ich wohne dort alleine. Dies hat einige Gründe was jetzt zu ausführlich werden würde.

Ich bin eben gerade dabei versuchen diese Untermiete bei der Bundeswehr anerkennen zu lassen und wollte wissen welche Ansprüche ich daraus resultierend habe und wie sich diese berechnen. Deshalb rein aus Interesse die Frage mit der Erhöhung der Miete im Untermietvertrag.

StoerDeBaecker  21.11.2014, 09:59
@Roqsta

Du gibst bei Deiner Dienststelle Deinen "neuen" Hauptwohnsitz an und das wars.

Zur Klarstellung; Ein Untermieter mietet von einem Mieter oder ist bei/mit ihm bei einem Vermieter gemeldet und zahlt seinen im Vertrag stehenden Anteil.

Für die Miete bist Du von Deinem Sold zuständig. Den bekommst Du auf Dein Konto.

Was willst Du hier trixen??

Roqsta 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 10:06
@StoerDeBaecker

Ich will nichts trixen. Ich wollte lediglich das System des Trennungsgeldes ect verstehen und welche Ansprüche mir zustehen oder nicht. Warum feindest du mich an oder stellst mich als Betrüger hin wenn ich lediglich meine Möglichkeiten wissen möchte ?

Soweit ichs jetzt verstanden habe lasse ich mir die Untermietung anerkennen falls möglich und auf Lehrgängen oder ähnlichem steht mir dann der Tagessatz und die Heimfahrt zu. Falls das nicht stimmt bitte ich um Berichtigung.

Danke !

TreudoofeTomate  21.11.2014, 12:57
@Roqsta

Deine Mietkosten werden dir nicht erstattet.

Meiner Meinung nach werden Unterkunftskosten nur übernommen, wenn du bei Dienstantritt bereits mindestens 6 Monate Mieter einer Wohnung warst.

Was versuchst du denn da zu vertuschen? Wenn die Wohnung nur 550 EUR kostet, warum willst du dem Hauptmieter 700 EUR zahlen?

Du erhältst gar keine Zuwendungen, weil du die Wohnung erst im Nachhinein beziehst. Im Übrigen bist du zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.