Darf das Sozialamt für Grundsicherung mich zwingen ihm mitzuteilen wer nun mit in meiner Wohnung wohnt?
Mein WG Mitglied hat sich geändert. Ich zahleimmernoch den selben Mietanteil. Darf das Sozialamt mich zwingen ihnen den Untermietvertrag meines neuen Bewohners zu geben? Sie haben mich in einem Brief gefragt wer jetzt hier wohnt? Da sie raus gefunden habeb das der alte Untermieter hier nicht mehr gemeldet ist /Auskunft vom Meldeamt eingeholt. ..Da ich aber meine Nebenkostenabrechnung eingereicht habe...mit dem Zusatz das sich an meinem Mitteil nichts geändert hat und ich anteilig um Übernahme der NK bitte, haben sie kombiniert und fragen mich jetzt eben wer hier wohnt. Weiterhin fragen sie ob ein Untermietvertrag besteht und falls ja...soll ich diesen zusenden.
Dürfen die das? Muss ich den Untermietvertrag schicken? Was wäre wenn ich keinen Untermietvertrag hätte und das eine mündliche Vereinbarung wäre? Dürfte das Sozialamt einen Datenabgleich machen wenn ich ihnen den Namen meines Untermieters nenne? Dieser ist nämlich beim Jobcentre gemeldet. Dürfte das Sozialamt den geforderten Untermietvertrag vom Jobcentre des Untermieters einfordern?
Ist doch komisch das sie raus finden das mein alter Untermieter nicht mehr hier wohnt aber MICH fragen wer neu eingezogen ist? Das können sie doch ebenfalls beim Meldeamt raus finden? ????
danke
3 Antworten
wenn dein neuer mitbewohner auch beim jobcenter ist, ist ihnen vielleicht einfach aufgefallen dass ihr die selbe adresse angegeben habt und sie fragen halt nach ob das alles seine richtigkeit hat... wo ist das problem? ist doch auch denen ihr recht misstrauisch zu sein, schließlich willst du eine leistung von denen und nicht umgekehrt.
Ich bin beim Sozialamt und der untermieter beim jobcentre, dass sind zwei verschiedene Ämter.Sie wissen nicht wer hier wohnt, fragen mich das ja. Da frage ich mich...ob sie das selbst gar nicht beim Meldeamt raus finden dürfen ohne rechtliche Grundlage! Für mich ist es wichtig zu erfahren ob das rechtens ist... plus weitere Teilfragen
Es wird hier geprüft, ob eine Bedarfsgemeinschaft existent ist.
Und da ist schon deine Mitwirkung angezeigt.
Das sollte dir aber auch schriftlich zugegangen sein, mit einem Hinweis, was unternommen wird, wenn du deine Mithilfe verweigerst.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld.php
Hier gibt es auch noch jede Menge Input dazu und auch Verweise auf entsprechende Gesetzestexte.
Ob du nun Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter beziehst ist doch völlig Wurst,du hast eine Mitwirkungspflicht die dir nicht nur mündlich sondern auch schriftlich mitgeteilt wurde !
Diese besteht darin,dass du Ein und Auszüge aus deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) oder HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bzw.dann WG - ( Wohngemeinschaft ) von dir aus mitzuteilen hast und dazu gehört nun auch mal der Name und weitere Angaben der Person.
Wenn dir das nicht passt,dann kannst du jeder Zeit freiwillig auf Leistungen verzichten,dann musst du auch keine Fragen mehr beantworten,kannst es dann ja mal mit Wohngeld versuchen,aber auch hier wirst du um Angaben nicht herum kommen,wenn man etwas möchte,dann muss man in aller Regel auch eine Gegenleistung erbringen.