Was passiert wenn für einen Wintergarten keine Baugenehmigung vorliegt?
Hallo zusammen,
wir sind kurz davor ein Haus zu kaufen. Jetzt haben wir erfahren das es für den Wintergarten der zum Haus gehört keine Zeichnungen bzw. keine Baugenehmigung vorhanden ist. Nun fragen wir uns ob wir so bei dem Kaufpreis bleiben können oder was wir machen sollen. Danke im vorraus
11 Antworten
"Wintergärten" sind nur dann "Wintergärten", wenn sie nicht der Vergrößerung der Wohnfläche dienen; sie müssen also vom Aufenthaltsraum abgetrennt sein. Sonst sind sie baurechtlich als normale Aufenthaltsräume zu beurteilen.
Entsprechend unterschiedlich ist die baurechtliche Beurteilung. Wintergärten sind in manchen Bundesländern baugenehmigungsfrei, Anbauten zur Vergrößerung der Wohnfläche nie.
Wenn eine Genehmigung notwendig ist, aber bisher nicht erteilt wurde, kann man immer einen Bauantrag zur "nachträglichen Legalisierung" stellen. Diese Genehmigung wird aber nur erteilt, wenn der Wintergarten/Anbau nicht gegen irgendwelche "materiellen Bauvorschriften" verstößt. Das können sein: - Grenzabstände - Standsicherheit - Baugrenzen aus Bebauungsplan - Ausnutzungsziffern (GFZ) aus Bebauungsplan - Vorschriften aus Gestaltungssatzungen etc.
Eine konkrete Antwort ist somit nur nach ausführlichen Ermittlungen eines Fachmanns möglich; generelle Antworten wie "Abreißen" oder "baugenehmigungsfrei" sind falsch und naiv.
Wenn die Behörden darauf kommen, müsst ihr den Wintergarten evtl. abreißen. Da müsst ihr euch beim Anwalt befragen, wie ihr das am besten regeln könnt und am besten vom Vorbesitzer etwas schriftliches geben lassen, dass er den Wintergarten schon gebaut hat.
Bei uns muss jeder Wintergarten genehmigt werden und ich würde es mir schriftlich geben lassen, dass er schon vorher stand. Eine nachträgliche Genehmigung kann Stefa ja probieren ...
Ergänzung: Nachbarn haben damit gar nichts zu tun. Erst wenn Grenzabstände unterschritten werden ist eine Abweichung/Befreiung notwendig, der evtl. die Nachbarschaft zustimmen muss, aber nicht immer.
Generell gilt in den meisten Bundesländern: Alles über 40 m³ muss gemehmigt werden. Egal ob Wohnraum oder nicht. Wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird z.B. durch einen Wintergarten, dann ist dieser Genehmigungspflichtig auch wenn dieser unter 40 m³ groß ist. Viele begehen natürlich dieses (Kavaliers- delikt) und wie schon hier angesprochen; wo kein Kläger da ist meist auch kein Richter. In der Regel bekommt mann die Anbauten nachgenehmigt so lange diese nach Baurecht gebaut wurden, ist aber verbunden mit meist doppelten Genehmigungsgebühren. Gennerelle Empfehlung hier; zumindest die 3m Bebauungsgrenze einhalten. Ansonsten wird es mit einer Nachgenehmigung ohne Baulast, die vom Nachbargrundstück unterschreiben werden müsste, schwierig. Für alle Unternehmer: Auch die Erbauer eines Wintergartens werden mit in die Verantwortung gezogen und sind im Falle eines Rechtsstreites evtl. mit verantwortlich. Also besser etwas mehr Geld für eine gute Planung eines Architekten ausgeben, der sich in der Regel durch einen gute Beratung und Planung mit Bauleitung bezahlt macht. www.hensen-baukonzept .de
So ein Wintergarten kann in vielen Gemeinden nachträglich legalisiert werden.
Also einfach auf das Bauamt gehen und nachfragen.
Das ist die sichere Methode.
Kompletter Unsinn.