Hütte an Bauwagen ohne Baugenehmigung?
Wir wollen eine hütte an unseren Bauwagen machen die hütte soll eine grundfläche von 12qm haben und ca 2-3m hoch sein man brauch wahrscheinlich eine Baugenehmigung dafür ich bin mir aber nicht sicher .
Der bauwagen und die hütte sollen fest verbunden werden?
Braucht man eine Baugenehmigung?
Was muss man tun wenns die stadt merkt?
Ps: wohne in NRW und das ist das Grundstück meiner Eltern
4 Antworten
ich würde noch einen Bauwagen dazustellen, eine hütte wird immer ein problem mit genehmigung haben
bei bauwagen hab ich immer die heimliche hoffnung wenn es nett und harmonisch aussieht und ordentlich ist dann wird keiner was dagegen haben
überhaupt sollte niemand etwas dagegen haben das wäre der erste punkt wo es schon probleme gibt wenn jemand dagegen ist
Ich würde das vorher klären sonst muß das Ding wieder weg und das ist ärgerlich
Wenn für dieses Grundstück kein Baurecht besteht, ist selbst das Aufstellen des Bauwagens untersagt. Für die Errichtung eines entsprechenden Anbaus ist in jedem Fall eine Baugenehmigung fällig.
Der Bauwagen hat Räder, kann also Genehmigungsfrei aufgestellt werden. Wenn ihr eine Hütte anbaut, die fest auf dem Boden aufsteht, dann braucht es eine Genehmigung. Lösung wären 2 Bauwagen aufstellen. Aber selbst das ist eine Wanderung auf einem Grad.
Maurermeister / Bayern
In Bayern darf man auch Bauwagen außerhalb eines Baugebietes genehmigungsfrei aufstellen. Das machen inzwischen viele. Es wird auf einen PKW die Werbung gestellt und an Kreuzungen oder Straßen gestellt, so das sie die Sicht nicht behindern. Geht aber nur mit der Zustimmung des Grundstücksbesitzers. Habe auch meinen Lieferwagen mit Planenaufbau und Werbung so scon abgestellt und es gab keine Probleme.
Nein. Es gibt zwar viele LRA, die das kurzfristig durchgehen lassen. Aber z.B. in München und Obb brauchst Du das gar nicht erst versuchen; da schickt Dir das KVR respektive LRA binnen 14 Tagen eine kostenpflichtige Verfügung. Die Aufstellung eines Bauwagens ist da nur genau dann zulässig, wenn dieser nachweislich für die Durchführung von Arbeiten, und genau nur innerhalb der beantragten Fristen, genutzt werden muss. OK, LKW mit Plannendruck etc. wird vermutlich durchgehen, aber bei allem, was auch nur den Hauch einere teilweisen Wohnnutzung hat, reagieren die LRÄ ausgesprochen empfindlich.
Komisch, ich bin von Oberbayern, sprich Landkreis Traunstein (also tiefstes Oberbayern ) und kann das anders belegen. Da gibt es so manchen Bauwagen als Saufhütte, aber des LRA muss sie dulden. Siehe BayBO " Freistellung und gen. freie Bauten". Wo hast denn du deine Weisheiten her?Aus welchem Lkr bist du denn?
Stadt München und LKr STA. In beiden ist das Aufstellen von Bauwägen mit Verfügungen untersagt worden (im Außenbereich). Wie gesagt - solange es sich um Gartenland und/oder Bauland handelt, kein Problem.
die sache mit der Werbung ist meist nur geduldet glaub ich
Glauben heißt "Nichtwissen" da sollte man sich seinen Kommentar sparen, wenn man nicht Wissen hat.
Tatsache ist, das es nicht verboten ist Werbung auf Fahrzeugen zu montieren und kann jederzeit und überall abgestellt werden, sofern es nicht persönliche Belange einschränkt. Das ist Wissen!!!!!
Aber nur, solange das Grundstück selbst nicht im Außenbereich liegt. Denn dann ist auch ein Bauwagen oder Campinganhänger unzulässig.