Tod des Vermieters, Erbe ungeklärt, wie bzw. bei wem kündige ich jetzt das Mietverhältnis?
Hallo Allerseits,
unser Vermieter ist Anfang Januar verstorben, das Erbe wird wohl eine Erbengemeinschaft antreten. Wer dieser Erbengemeinschaft angehört ist derzeit noch nicht geklärt, die Sache läuft momentan über das Nachlassgericht.
Jetzt habe ich mir anderweitig Wohneigentum gekauft und möchte das Mietverhältnis deshalb aufkündigen. Leider weiß ich nicht, wie und bei wem ich das momentan tun kann. Muss ich mich ans Nachlassgericht wenden oder wie ist da der gesetzliche Sachverhalt? Ich habe einen ganz normalen Mietvertrag, wie man ihn in jedem Schreibwarenladen kaufen kann. Kündigungsfrist 3 Monate.
Um fachkundigen Rat wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
Wende dich in diesem Fallean das Nachlassgericht. Dort kannst du die passende Auskunft bekommen, an wen du die Kündigung schicken sollst. Ich würde zudem die Miete einbehalten bis geklärt ist, wer das Erbe antritt.
Hallo ALias80,
Ich würde als erstens mal die Miete einbehalten und ggf. auf ein Sparbuch einbezahlen , bis geklärt ist wer Erbe ist .
Wenn es ums Geld geht , meldet sich meistens schnell jemand .
Ich würde die Kündigung an die Erbengemeinschaft des ............... mit der Adresse des VM schicken , Einschreiben mit Rückschein.
Kommt da nichts dabei rum , an das Nachlassgericht wenden , evtl. wurde ein Treuhänder eingesetzt o.ä.