Tod des Bruders, wer zahlt?
Hallo mein Bruder (Hartz IV) ist verstorben, muss ich für die Beerdigung aufkommen und wenn ja, muss meine Ehefrau mit Ihrer Rente auch dafür aufkommen? Wie hoch ist der Selbstbehalt und wie hoch darf mein Vermögen sein. Falls er Schulden gemacht hat, was mir nicht bekannt ist, da seit 20 Jahren kein Kontakt mehr bestand, muss ich das Erbe ausschlagen????
6 Antworten
Ich würde das Erbe sofort ausschlagen, da er HartzIV bekam, wird er ja kein Vermögen oder Ähnliches haben.
Ansonsten hol Dir Rat auf dem Amtsgericht, Abteilung Nachlass, ist wohl kostenlos.
Allerdings, auch wenn man keinen Kontakt hatte, kann es passieren, dass man für die Beisetzung aufkommen muss.
Unabhängig ob Du das Erbe ausschlägst oder nicht, für die Kosten der Beerdigung wirst Du sehr wahrscheinlich aufkommen müssen. Sonst frage einfach einmal persönlich beim Sozialamt ( kurze Schilderung Deiner wirtschaftlichen Lage ) Deines Ortes nach.
Ansonsten sieh Dich in der Wohnung Deines Bruders um, um festzustellen, ob Du das Erbe besser ausschlägst.
1. Beerdigungen sind sehr sehr sehr teuer.
2. Mit dem Erben ist ein Glücksspiel. Du kannst sein Vermögen erben, aber wenn er Schulden hat, dann erbst du die Schulden mit. Oder du erbst garnicht. (Für das 2. haben sich meine Eltern auch für ihre Eltern entschieden, weil sie nie über Schulden geredet haben.)
Das Erbe kannst du natürlich ausschlagen und es scheint sich ja auch zu empfehlen, wenn er Hartz IV bekommen hat, aber für die Beerdigungskosten müssen die Angehörigen aufkommen. Wenn du der einzige Angehörige bist und nicht selbst unter der Armutsgrenze lebst, kannst du dir die allergünstigste Beerdigung aussuchen wie z.B. anonyme Bestattung im Urnenfeld.
Schlag das Erbe lieber aus. Dazu hast Du 6 Wochen Zeit ab Kenntnis des Todesfalls.