Tierschutz will Katze wegnehmen
Ich habe mir vor ein paar Monaten eine Katze vom Tierheim geholt und nun will sie mir der Tierschutz wegen zuwenig auslauf wegnehmen. Zu meiner Wohnsituation: Ich lebe in einer 3.5 Zimmer Wohnung mit 77qm und grossem Balkon. Katzenbaum vorhanden und auch sonst finde ich das es die Katze sehr schön hat bei mir. Sie will auch immer kuscheln. Ich dachte dass ich noch ein Katzentürchen installieren kann was jetzt aber doch nicht möglich ist wegen der Vermietung. Und das ist nun ein riesen grosses Problem für den Tierschutz. Ich habe im Vertrag angegeben dass ein Katzentürchen vorhanden ist und habe somit eine Falschangabe gemacht im Vertrag. Als der Tierschutz dann vorbeikam sahen sie das keines vorhanden ist und nun beharren sie darauf. Natürlich bin ich selber schuld wegen dieser Falschangabe aber meine Katze kann auch ohne Katzentürchen raus wenn ich zuhause bin (leider halt nicht 24/7 da auch ich arbeiten muss..). Sie kann dann halt meistens nur an Wochenenden und Abends raus und tagsüber ist sie in der Wohnung. Katzen sind soviso Nachtaktiv. Ich wollte halt dass es nur wegen dem fehlenden Katzentürchen nicht klappt mit der vermittlung. Ich finde die Reaktion völlig übertrieben und anstatt mich zu nerven würden die ihre Ressourcen lieber anderstwo einsetzen.
Ist der Vertrag nun nichtig wegen meiner Falschangabe und kann der Tierschutz mir die Katze wegnehmen?
8 Antworten
Du solltest deine Katze öfters rauslassen, die braucht halt wie du gesagt hast eben 24/7 auslauf. Mein Kater ist manchmal bis zu 4Tagen weg der braucht das halt. Und Katzen sind nicht Nachtaktiv, sie sind nur etwas Aktiver als wir Menschen.
Ich denke auch, dass sie sie Dir wegnehmen können. Entweder wurde sie als Freigängerkatze vermittel und nur an Menschen, die ihr Freignag gewähren können. Eine katze, dei Freigang gewöhnt ist im haus einzusperren ist für die Katze sehr schlimm. Zweitens geben gute Tierheime keine Katzen in Wohnungshaltung als Einzelkatze ab. Katzen sind keine Einzelgänger und führen ein sehr einsames und nicht artgerechtes Leben bei "Einzelhaft".
Leider landen dann solche Katzen immer wieder im Tierheim, da sie dann verhaltensauffällig werden und dann kaum noch eine Chance auf eine Vermittlung haben.
Die Katze wurde Dir überlassen, damit sie artgerecht leben kann. Das kann sie bei Dir aber nicht.
"Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Katzen Einzelgänger sind und sich ALLEIN in Wohnungshaltung wohl fühlen. Dies ist FALSCH. Das Leben, als Wohnungs-Einzelkatze, grenzt an Tierquälerei."
Quelle: katzennetzwerk.de/katzeninfos/rund-um-die-katze/113-einzelhaltung-von-wohnungskatzen
Und noch ein paar Links dazu:
katzenhilfe-radolfzell.de/einzelhaltung.php
tierheim-hilden-ev.de/2010/10/wohnungskatzen-in-einzelhaltung/
katzen-fieber.de/einzelhaltung-katzen.php (jeweils kopieren und im Browser einfügen)
Ja - da du vertragsbrüchig geworden bist.
Die Katze wäre niemals in Einzelhaltung abgegeben worden, wenn klar gewesen wäre, dass sie keinen uneingeschränkten Freigang hat.
eine zweite Katze würde dieses problem aber eher lösen als die abnahme des Tieres
du könntest auch in einem fenster auf eigene kosten ein türchen einbauen lassen. oder sag den vermietern, dass du beim auszug die türe wieder zurückreparierst.
ich denke schon. falschangabe ist und bleibt falschangabe...