Ist dieser "Tierschutzvertrag" rechtswirksam?
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen und die hat diesen "Tierschutzvertrag" ausgefüllt und unterschrieben, jedoch räumt er dem "Übergeber" der Katze einiges an Rechten ein, wir etwa unangemeldet erscheinen und nach dem Tier sehen zu dürfen. Außerdem steht da drin, dass er das Tier auch wieder zurück verlangen darf, sollte irgendwas, das in dem Vertrag steht, trotz Abmahnung nicht erfüllt werden. Ebenso steht da drin, dass wir quasi nicht umziehen dürften, ohne dem "Übergeber" bescheid zu sagen. Und weil ich keine fremde Person in der Wohnung will und ihr auch nicht verraten würde, wann ich wo hinziehe, würde mich interessieren, ob der Vertrag nicht irgendwie mit anderen Rechten kollidiert und somit großteilig ungültig ist.
3 Antworten
Nein solch ein Vertrag ist nicht rechtswidrig. Hier wird es ganz gut erklärt: http://www.kaninchenwiese.de/anschaffung/schutzvertraege/
Danke für den Link. Das hilft mir ungemein weiter. :)
Danke für´s Sternchen. :)
Das ist ein ganz normaler Vernmittlungsvertrag wie es die meisten Tierheime / Tierschutzvereine handhaben. Das ist alles rechtens.
Endlich kommentiert hier mal ein echter Experte für Recht. Dankeschön!
Wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, gibt das Tierheim das Tier nicht ab. Soweit ich gelesen habe, ist ein solcher Vertrag üblich, wenn man sich ein Tier aus dem Tierheim holen will. Du kannst ja auch zu einem Züchter gehen, oder in ein Zoofachgeschäft, keine Ahnung wie die das handhaben.
Das ist schon richtig. Daran dass man den unterschreiben muss, besteht auch kein Zweifel. Es geht mir nur um die Rechtswirksamkeit des Vertrages, weil der "Übergeber" sich dabei das Recht vorbehält jederzeit hierher zu kommen und Zugang zur Wohnung zu verlangen, und das Tier mitzunehmen, wenn er Diesen nicht bekommt.
das "nicht" gehört weg. Korrektur: Solch ein Vertrag ist rechtswidrig.