Ist dieser "Tierschutzvertrag" rechtswirksam?

Der "Tierschutzvertrag" - (Recht, Tiere, Haustiere)

3 Antworten

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Nein solch ein Vertrag ist nicht rechtswidrig. Hier wird es ganz gut erklärt: http://www.kaninchenwiese.de/anschaffung/schutzvertraege/

VanyVeggie  16.01.2017, 22:16

das "nicht" gehört weg. Korrektur: Solch ein Vertrag ist rechtswidrig.

KuroTsukino 
Beitragsersteller
 17.01.2017, 15:30
@VanyVeggie

Danke für den Link. Das hilft mir ungemein weiter. :)

VanyVeggie  17.01.2017, 21:58
@KuroTsukino

Danke für´s Sternchen. :)

Das ist ein ganz normaler Vernmittlungsvertrag wie es die meisten Tierheime / Tierschutzvereine handhaben.  Das ist alles rechtens.

KuroTsukino 
Beitragsersteller
 17.01.2017, 15:31

Endlich kommentiert hier mal ein echter Experte für Recht. Dankeschön!

Wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, gibt das Tierheim das Tier nicht ab. Soweit ich gelesen habe, ist ein solcher Vertrag üblich, wenn man sich ein Tier aus dem Tierheim holen will. Du kannst ja auch zu einem Züchter gehen, oder in ein Zoofachgeschäft, keine Ahnung wie die das handhaben.

KuroTsukino 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 20:14

Das ist schon richtig. Daran dass man den unterschreiben muss, besteht auch kein Zweifel. Es geht mir nur um die Rechtswirksamkeit des Vertrages, weil der "Übergeber" sich dabei das Recht vorbehält jederzeit hierher zu kommen und Zugang zur Wohnung zu verlangen, und das Tier mitzunehmen, wenn er Diesen nicht bekommt.