Mietrecht Katzen nach mündlicher Zusage

7 Antworten

Rechtlich gesehen hättest Du Dir die schriftliche Erlaubnis des VM einholen müssen bevor Du die Katze ins Haus/die Wohnung geholt hast.

Was anderen Mietern erlaubt ist oder nicht hat mit Deinem Vertrag nichts zu tun.

Keine Sorge, eine Katze darfst Du halten. Solltest Du irgendwann ausziehn musst Du Dich so und so nach dem Mietvertrag richten und die Wohnung entsprechend renovieren, streichen usw.

anitari  10.03.2014, 16:20
Keine Sorge, eine Katze darfst Du halten.

Mit vorheriger Zustimmung des Vermieters.

StupidGirl  10.03.2014, 16:26
@anitari

Bezüglich Katzen- bzw. Hundehaltung und Zustimmung des Vermieters macht sich hier eine zunehmende Beratungsresistenz bemerkbar.

Mimolove 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 15:55

Ich habe halt nur Angst dass ich zb meine mum vor 15 Jahren den Vertrag unterschrieben haben wo sie sagt dass sie keine Hunde und Katzen halten wird.

Angenommen meine Nachbarn sollten sich mal beschweren musste ich meine Katze ohne lediges zurückgeben oder müsste erstmal geprüft werden ob die Beschwerden berechtigt wären? Und wie sieht das rechtlich aus wenn andere Einwohner von der Baugenossenschaft auch Haustiere haben ist das dann nicht so dass man die Haustiere NICHT verbieten darf?

Es ist immer schlecht, wenn man nichts schrifltliches hat.

Die Frau am Telefon sagte mir, dass man den Vertrag nicht ändern kann

Natürlich kann man das nachträglich ändern, man will es bloß nicht.

Man könnte eine Nachtrag im Mietevertrag

Katzenhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Diese hast du, leider nur mündlich und damit schwer bis gar nicht nachweisbar. Ergo, nachträglich schriftliche Zustimmung einholen. Bei Beschwerden wirst du erst einmal abgemahnt, den Beschwerdegrund zu beseitigen. Gehen weiterhin Beschwerden ein, wirst du aufgefordert, Mieze wieder abzuschaffen. Übrigens, auch wenn andere Mieter Hunde und Katzen halten, bedeutet das nicht, dass dein VM auch dir das gestatten muss. (Allerdngs benötigt er dazu dann einen guten Grund, der sich aber immer finden lässt).

Mimolove 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 16:16

Also ich habe gelesen, dass wenn man das rechtlich durchsetzen will als Mieter sehr gute Chancen hat wenn andere Mieter auch Haustiere halten dürfen unter den selben wohnbedingungen und dass der Vermieter des an anhand handfester Beweise erst verneinen kann. Ich mein klar wenn die Katze iwas kaputt macht oder andere angreift ja aber selbst ich vergess manchmal dass ich ne Katze hab so lieb iser :)

StupidGirl  10.03.2014, 16:22
@Mimolove

Klar du kannst auf Zustimmung klagen (wenn du das Geld hast, denn Klagen kostet bekanntlich Geld) und ein lebenslang besch..... Verhältnis zu deinem Vermieter haben, der dich dann für jeden Mist verantwortlich macht.....usw. Man muss sich auch immer über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein.....

Aber darum geht es doch gar nicht. Die Zustimmung hast du mündlich erhalten, bitte deine Hausverwaltung, dass sie dir die auch schriftlich geben. PUNKT! Damit bist du erstmal auf der silcheren Seite, bevor sich deine Hausverwaltung an eine mündliche Zusage urplötzlich nicht mehr erinnert.

changlebob  10.03.2014, 16:27
@Mimolove

Da stimme ich StupidGirl zu, denke über die Konsequenzen nach.

Und man sollte auch immer im Hinterkopf haben, das Haus/die Wohnung ist Eigentum des Vermieters und wenn er eben keine Haustiere in seiner Wohnung haben möchte, dann ist das doch sein gutes Recht?

Das weiß man doch bevor man dort einzieht.

Aber wenn ich deine ursprüngliche Frage richtig lese, dann hat die Baugenossenschaft lediglich abgelehnt den bestehenden Vertrag dahingehen zu ändern. Der Haltung einer Katze wurde nicht widersprochen.

Um hier für dich noch mehr Sicherheit zu erwirken rate ich dir das einfach noch einmal schriftl. bestätigen zu lassen. Einfach mal nett nachfragen.

Gruß Chang

Mimolove 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 15:59

Ja toll, dann musste er es aber jedem verbieten weil ich glaube nicht dass eine Katze mehr Dreck oder Geräusche macht als ein 1 Meter großer Hund. Also die Gründe aus den Fingern saugen geht auch nicht so einfach

StupidGirl  10.03.2014, 16:02
@Mimolove

Nein, er muss es nicht jedem anderen verbieten. Gründe finden sich ganz einfach und die braucht man sich nichtmal aus den Fingern zu saugen.

Was mir noch viel mehr Sorge machen würde, ob die Katzenhaltung nun erlaubt ist, oder nicht, wäre das Wohl der Katze, die hier offensichtlich in nicht artgerechter Einzelhaltung gehalten wird. Darf sie dann wenigstens raus? Wenn nicht, ist eine weitere Katze unabdingbar. Katzen hält man in Wohnungshaltung bitte niemals einzeln.

Wenn du dann zwei Katzen in Wohnungshaltung hältst, wird sich auch kaum einer daran stören, außer du erwischst so einen Prinzipienverfechter, der sich alleine an der Tatsache stört, DASS du Katzen hältst. Katzen machen weder Krach, noch riechen sie, sofern du sie artgerecht hältst, und es nicht an Hygiene mangeln läßt. Ein Außenstehender wird kaum bemerken, dass du Katzen hältst. - Ich habe 4 Katzen, und manche Nachbarn haben erst mitbekommen, dass wir Katzen halten, nachdem wir sicher schon 10 Jahre hier gewohnt haben. Meine vernetzte Katzen-Dachterasse geht nach hinten raus, die ist von außen nicht zu sehen, und zur Strasse hin haben wir Dachfenster ;o) .

Ich würde mir an deiner Stelle von der Dame am Telefon schriftlich euer Telefonat bestätigen lassen. Schreib dir auf jeden Fall den Namen der Dame, das Datum, wann du telefoniert hast, und die Uhrzeit, sowie den ungefähren Wortlaut auf, damit du etwas in der Hand hast, wenn es hart auf hart kommen sollte. Mündliche Absprachen sind auch rechtsgültig. Nur stranden die leider oft an einem Mangel von Beweisen... .

Kennst du denn die Mieter um dich rum? Sprich sie doch einfach drauf an. Dann weist du, wo die Katzengegner sitzen. Vielleicht sind dir ja alle gut gesinnt, dann brauchst du sicher nichts zu befürchten.

Und wenn mir der Vermieter so verquer kommen würde, dass er verlangt , ein langjähriges Haustier abzuschaffen, dann würde ich mir eine andere Wohnung suchen. Eine Katze ist ein Familienmitglied, zu dem man stehen sollte, und das man nicht einfach ins Tierheim bringt, weil der Vermieter einen Pups lässt... . Wegen zwei Katzen fliegst du nicht von heute auf morgen raus.

Jetzt erkundigst du dich erst mal über artgerechte Katzenhaltung, das ist wichtiger, und anschließend schaust du vielleicht mal ins Wochenblatt, ob nicht gleich eine passende neue Wohnung dabei ist, wo Tiere ausdrücklich erlaubt sind.... .

  • katzen-fieber.de/einzelhaltung-katzen.php

  • feline-senses.de/keine-einzelhaltung.html

  • haustierwir.blogspot.de/search/label/Einzelkatzen

Links bitte kopieren und oben einfügen..

Viel Glück mit dem Katzenvolk!

Mimolove 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 16:48

Keine Sorge, ich würde meinen kleinen Schatz niemals alleine als Wohnungsmärkte halten :) ich wohn im eG und habe eine Katzentreppe..sprich er darf raus :) er muss nur noch 3 Wochen im Haus bleiben meinte der Tierschutzverein wegen Eingewöhnung :) hab ihn ja noch nicht lange :)

polarbaer64  10.03.2014, 20:43
@Mimolove

Okay :o) , trotzdem haben auch Freigänger gerne ihren eigenen Kumpel. Aber der kann ja noch kommen, wenn du die Lage gepeilt hast... .

Bei einem Freigänger schau zu, dass der genügend Katzenklos hat, damit er auch für sein Geschäftchen heimkommt. Dazu ist ein Katzenklo auf dem Balkon auch nützlich. Es schafft nämlich gerne Feinde, wenn sich der Tiger im Blumenbeet der Nachbarin erleichtert, die jetzt vielleicht eben nicht auf Katzen steht... .

Wünsch dir viel Glück, dass du keine Mieslinge in der Umgebung wohnen hast, die alles auf die Katzen schieben. Gibt es leider öfter, als man denkt... .