Hundesteuer nachträglich anmelden?
Hallo zusammen.
Ich habe seit Mai letzten Jahres einen Hund aus dem Ausland. Habe ihn jetzt ab Dezember angemeldet. Ich war mir vorher leider nicht sicher ob ich ihn behalten kann. Er musste sich mit meiner Katze verstehen, und er ist auch nicht gerade einfach. Trotzdem möchte ich ihn nun behalten. Jetzt muss ich den Vorbesitzer angeben wo ich im Vertrag stehe. Was passiert wenn ich jetzt rückwirkend ab Mai angebe? Gibt es eine Strafe? Mir wurde auch gesagt, dass Hunde aus dem Tierschutz erst nach 6 Monaten angemeldet werden müssen
3 Antworten
WER hat dir gesagt, dass man Tiere aus dem Tierschutz erst nach 6 Monaten zur Hundesteuer anmelden muss?
Hundesteuer ist Gemeindesache - und da hat jede Gemeinde ganz eigene Regeln. Manchmal hat man nur 14 Tage Zeit, manchmal auch 6 Monate .... aber dies muss man IMMER bei der eigenen Gemeinde erfragen.
Manchmal ist es bei den Orgas auch so, dass die Hunde noch bei denen angemeldet sind - solange man einen Hund als Pflegehund übernimmt und sie alle Kosten zahlen. Und man erst Eigentümer wird, wenn man den endgültigen "Adoptionsvertrag" unterschreibt. Der würde dann aber ja ein neues, aktuelles Datum enthalten - damit bekämst du dann ja beim Amt keine Probleme.
Bei vielen Gemeinden muss ein Hund aber auch dort versteuert werden, wenn er sich nur "zu Besuch" oder als "Pflegehund" über einen längeren bestimmten Zeitraum aufhält.
Ja, was kann passieren? Es kann gar nichts passieren, außer, dass du die Hundesteuer eben rückwirkend zahlen musst - es kann aber auch ein Bußgeld geben - auch das liegt einzig bei deiner Gemeinde.
Bei der Hundesteuer würden wir nicht gefragt seit wann wir den Hund haben... wir haben in einfach zum jetzigen Zeitpunkt angemeldet
melde ihn an und gut is
Das ist aber in anderen Gemeinden durchaus anders. Bei uns muss man auch nachweisen, seit wann man den Hund hat (Kaufvertrag etc.) und von wem man den Hund hat .... und da ein Hund nicht vom Himmel fällt, kann man mit dieser Regelung nicht angemeldeten Hunden ganz schnell auf die Schliche kommen, bzw. natürlich den Eigentümern