Treppenhaus putzen bei Katzenhaarallergie?
Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung im 4Familien Haus. Mein Nachbar direkt gegenüber hat seit neuestem eine Katze. Laut Mietvertrag dürfen wir keine Haustiere wie Hunde oder Katzen haben. Mich stört es auch nicht, wenn die ganzen Katzenhaare nicht im Flur wären.
Leider kann ich das Treppenhaus nicht mehr putzen, weil es sonst mit der Allergie ganz übel endet. Laut Vertrag putzen wir wöchentlich im Wechsel.
Vllt muss ich auch erwähnen, dass die Katze sich nur in der Wohnung aufhält. Trotzdem sammeln sich sehr viele Haare auf unserer Fußmatte und im Flur.
Nun meine Frage: Muss ich den Flur putzen?
Habe ich rechtlich gesehen iwo Vorteile? Oder sollte ich Ausschau nach einer neuen Wohnung halten?
2 Antworten
Sie können den Vermieter auffordern im Hinblick auf Ihre Allergie und Verpflichtung zu Reinigung auf die Abschaffung der Katze hinzuwirken und für den Fall des Fortbestehens der neuen Situation eine Mietminderung ankündigen.
Ist ein Mieter eines Wohnhauses gegen Katzenhaare allergisch, so kann der Vermieter die Katzenhaltung des Nachbarn verbieten. Denn der Vermieter, der die Interessen aller Mieter zu wahren hat, muss Schäden von seinen Mietern fernhalten. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters.
Dieser habe einen Anspruch auf Unterlassung der Katzenhaltung nach § 550 BGB (neu: § 541 BGB) gehabt. Denn das Halten der Katze in der Wohnung habe angesichts der fehlenden Genehmigung durch die Vermieterin eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache dargestellt. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Vermieterin die Interessen des Mitmieters zu wahren hat. Ihr habe es oblegen, ihre Mieter nicht zu schädigen bzw. aus dem Mietbereich herrührenden Schäden fernzuhalten.
Eine Katze kann man nicht verbieten und wie kommen katzenhaare auf den Flur, wenn die Katze nie rauskommt?
ja, wenn es im Mietvertrag steht, musst du den Flur putzen
Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Der Bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem Grundsatzurteil eine Klausel im Formularmietvertrag für unwirksam, die es dem Mieter generell verbot, Katzen zu halten
quelle. Wohnglück.de
Wahrscheinlich kommen diese unter die Türe einfach hindurch, da diese nicht dicht sind. Also wenn ich richtig verstehe, bin ich gezwungen auszuziehen ? Da ich die Tabletten auch nicht vertrage..
Alternativ kannst du auch mit dem Nachbarn sprechen, ob er die Tür abdichten kann
Nein, nicht du bist gezwungen auszuziehen, sondern der Nachbar muß bedauerlicherweise auf seine Katze verzichten, wenn es so im Mietvertrag geregelt ist.
Falsch
Sehr wohl kann man eine Katze verbieten, noch dazu IST es schon verboten lt. Mietvertrag.