Dringend! Tierschutzvertrag

9 Antworten

Wenn schwarz auf weiß in diesem Vertrag steht dass der Hund in jedem Fall nicht ohne dein Einverständnis an Dritte "weitergegeben" werden darf und dann ein Vorkaufs- Rueckkaufsrecht für Dich eingeräumt wird...sowie die Vertragsstrafe eindeutig auch in diesem Zusammenhang geregelt wird

Natürlich ist ein Kaufvertrag mit Schutzvertrag für den betreffenden Hund rechtskräftig - wenn er rechtskräftig unterschrieben ist. Der Vertrag durch Abgabe des Kaufgegenstandes und Bezahlung rechtskräftig wurde.

Im Zweifel - bevor du einen Rechtsanwalt Kaufrecht einschaltest um die Vertragsstrafe geltend zu machen - kannst du ein Gespräch mit einem Tierschutzverein führen.

Diese kennen nur Schutzverträge welche den betreffenden Hund rechtlich eindeutig Besichern.

YarlungTsangpo  03.05.2012, 09:44

Mache mit dem Neubesitzer (nicht Eigentümer - denn man kann nichts verschenken was einem nicht rechtlich zweifelsfrei gehört) mittels Einschaltung eines Anwaltes einen Schutzvertrag fuer den Hund - bevor du rechtlich einwilligst!!

Das soll verhindern, dass der Hund (Rassehund Zuchtinteressant?) irgendwohin in dunkle Zuchtkanäle "verschwindet"

Nur mein Rat nach leidvollen Erfahrungen !

taigafee  03.05.2012, 11:34
@YarlungTsangpo

und für den ganzen aufwand mit anwaltskosten ist die 500,-€ strafe für den vorbesitzer dann auch mehr als gerechtfertigt. wie sieht es damit aus? hat sie da chancen?

Jeannie2610 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 15:14
@YarlungTsangpo

ich werde mir am sonntag erstmal angucken wo der hund jetzt lebt und wie es ihm da geht. auf den ersten blick hat er mir zwar einen guten eindruck gemacht aber das heisst ja nichts.. und nein, ist kein rassehund also auch nicht für die zucht interessant.

taigafee  03.05.2012, 17:05
@Jeannie2610

wenn er süß genug ist, reicht es allemal zum vermehren. einen neuen vertrag abzuschließen finde ich schon sinnvoll. du willst doch vermeiden, dass er nochmal einfach abgegeben wird, oder?

Um Deinen Kopf durchzusetzen,willst Du den Hund aus einen Vernünftigen neuen Zu hause herraus holen.Das Lass bitte bleiben.Ob solch ein Vertrag Rechtskraft hat wird Dir nur Ein Anwalt sagen Können.Aber der Hund ist verschenkt und nicht Verkauft worden.

Jeannie2610 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 16:57

Falsch! ich will "um meinen kopf durchzusetzen" nicht den hund da raus holen (sofern es ihm in seinem neuen zuhause gut geht), sondern primär der vorbesitzerin eine lektion erteilen! Das ist kein tennisschläger den man mal eben im internet hin u her verschenkt! Also bin ich der meinung dass die gute frau nicht ohne eine halbwegs gerechte strafe davon kommt. wozu macht man sonst solche verträge?

Dackelmann888  03.05.2012, 17:12
@Jeannie2610

Dann wirst du klagen müssen,ob Du gewinnst ,ist die zweite Frage.

Bei solchen Sachen würde ich IMMER selbst die Füße stillhalten und direkt einen Anwalt aufsuchen. Da gibt es immer mal Formulierungen, die alles nichtig machen...

einen hund irgendwo wieder rauszuholen, ist in jedem fall schwer, auch mit diesem vertrag. der von dir vermittelte hund scheint ja in deiner nähe zu wohnen. von daher würde ich zuerst mal schauen, ob er es dort nicht doch ganz gut hat. nur wenn sich das gegenteil herausstellt, lohnt es sich, gegen den vorbesitzer anzugehen. wobei dann ja auch einfach das vet-amt benachrichtigt werden könnte. den versuch, die strafe von 500€ durchsetzten, halte ich für aussichtslos, in jedem fall wird das teuer für dich.

Jeannie2610 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 08:20

ja, das stimmt. aber ich weiss ja auch noch garnicht ob ich den hund da raus holen will, ich gucke mir am sonntag sein zu hause an. aber egal ob es dem hund im moment gut geht oder nicht, will ich gegen die vorbesitzerin angehen. immerhin hat sie ja vertragsbruch begangen. also ich glaube für mich lohnt es sich schon alleine für meinen inneren frieden ;-)

ich denke ich frage mal vorab einen anwalt. ich weiss halt nicht inwieweit der vertrag wasserdicht ist.

YarlungTsangpo  03.05.2012, 09:38
@Jeannie2610

Der Hund hat bei jenen Menschen - an welche er "verschenkt" worden ist = keinen Vertragsschutz!

Kann jederzeit sonstwohin abgegeben werden.

Du solltest das vor deiner rechtlichen Einwilligung für den Hund regeln !!!

Solch Dinge wurden schon "inszeniert" um einen Schutzvertrag für den Hund rechtlich auszuhebeln und hinterher ist der Hund "irgendwohin ins Zuchtgeschehen" verschwunden. Meist ins Ausland.

Also sicher ist sicher = Rechtsberatung !!!

taigafee  03.05.2012, 11:31
@YarlungTsangpo

daran hab ich gar nicht gedacht. da hast du recht!!!

Jeannie2610 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 15:17
@YarlungTsangpo

nein, er kann ja eben nicht jederzeit sonstwohin abgegeben werden, das ist ja der wichtigste bestandteil des vertrages. ich habe den hund für eine schutzgebühr abgegeben, was ich aber im vertrag nirgendwo erwähnt habe, weil sobald geld gezahlt wurde der hund "verkauft" wurde und ich somit keine rechte mehr habe. leider sind hunde vor dem gesetz eher gegenstände und keine lebewesen.....

taigafee  03.05.2012, 17:02
@Jeannie2610

doch, im moment kann er das. die neuen besitzer sind an den ursprünglichen vertrag nicht gebunden, und du siehst ja, was der vertrag beim vorbesitzer bewirkt hat - null!aber hast du jetzt wenigstens was in der hand.

der vertrag ist gueltig -aber es kommt auf das kleingedruckte und die genaue formulierung an. wenn da drin steht der hund darf nicht ohne dein wissen verkauft werden, der hund wurde aber verschenkt, liegt da evt schon wieder kein vertragsbruch vor.

ich wuerde im sinne des hundes handeln. frag den besitzer warum der hund abgegeben wurde und du nicht benachrichtigt wurdest, ueberpruefe die jetzige stelle wo der hund ist -geht es ihm gut?

fuer die jruistischen feinheiten brauchst du einen anwalt oder zumindest die unterstuetzung durch den VDH...

aber ich hoffe, das wohl des hundes ist dir wichtiger als juristische spitzfindigkeiten oder 500 euro

Jeannie2610 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 15:12

weder noch, im vertrag steht "der hund darf nicht weitergegeben werden kann also alles heissen. ****