Vertragsbruch ... was nun?
Wir mussten schweren Herzens unseren Hund abgeben .. dies passierte dann auch am 12.06.2015.. Wir hatten die Frau kennen gelernt und dachten alles passt.. da die frau nicht besonders viel Geld hatte haben wir uns auf Raten eingelassen.. Die 1. Rate folgte gleich mit der Übergabe des Hundes (100€).. Die 2. Rate hatte sie Überwiesen zum 01.07.2015 (100€) doch dann rückte die 3. Rate immer weiter ran (100€) die am 13.07.2015 auf unserem Konto sein sollte ... und wie aus dem nichts waren wir in Whatsapp Blockiert, in Facebook Blockiert und die gute Frau ist Umgezogen .. Anrufe werden Ignoriert.. SMS genauso .. Der Tierschutz hatte sie angeschrieben und wurde auch genauso schnell Blockiert von der Frau.. Das Geld haben wir bis heute nicht.. Gut wir könnten uns einen Anwalt nehmen aber dadurch wissen wir ja auch nicht wie es dem Hund geht..
Jetzt wurde uns gesagt, da der Vertrag ja ohne hin schon gebrochen wurde von der guten Frau können wir auch einfach vom Vertrag (den sie unterschrieben hat und sogar eine Ausweiskopie hinzugefügt hat) zurück treten und uns unser Tier wieder holen, da wir die Eigentümer sind und die bloß die Besitzerin.
Jetzt ist meine Frage, geht was wirklich?? wenn ja wie am besten?
Würde mich echt über jede Hilfreiche Antwort freuen ... da uns das alles echt wichtig ist .. wir würden sie gerne zurück nehmen.. die gründe haben sich gelegt und ich denke das sind wir ihr schuldig ... sie dort raus zu holen und uns weiter um sie zu kümmern ...
9 Antworten
Habt ihr im Kaufvertrag wirksam einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart? Wenn nicht könnt ihr nur auf dem Restbetrag bestehen und müsst den vermutlich einklagen.
Erstmal eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung schicken.
Dann gerichtlichen Mahnbescheid beantragen - online - kostet ca. 30 Euro.
Was hat der Tierschutz mit der Sache zu tun? Falls ihr glaubt irgendeinen "Schutzvertrag" abgeschlossen zu haben - den könnt ihr in die Tonne treten.
Die haben doch keinerlei rechtliche Handhabe. Ihr habt den Hund verkauft und gut ist. Alles was ihr fordern könnt ist der vereinbarte Preis.
Habt Ihr Euren Hund aus dem Tierschutz? Sonst wüsste ich nicht, warum sich der Tierschutz in diesem Fall einschalten sollte.
Jeder seriöse Tierschutzverein hat eine Klausel im Vertrag, dass das Tier nicht weitergegeben/verkauft werden darf, ohne ihre Zustimmung.
Schlimm genug, dass Ihr Euch beim kleinsten Problem, das nun nach nur 2 Monaten keines mehr ist, von Eurem Hund getrennt habt.
Das Wichtigste scheint Euch ja auch immer noch das Geld zu sein. Das könnt Ihr abschreiben!
Diese Person hat den Hund auch noch weiter verkauft??
Das arme Tier !! .. Ich hoffe, Ihr schafft Euch kein Neues mehr an!
Schiebt die Verantwortung nicht immer auf Andere, Ihr seid es, die für das Schicksal Eures Hundes verantwortlich sind.
Diese komischen "Schutzverträge" sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Solche Klauseln sind einfach unwirksam.
Möglich wäre lediglich ein Vorkaufsrecht, wenn die Orga bereit ist, das Geld wieder rauszugeben.
Dazu müsste erst mal der gesamte Wortlaut des Vertrages vorliegen !
Ich rate zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt des Vertrauens
kosten ca. 75 bis 100 €
LG Alex
Waren beim Anwalt. :)
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet nichtmal die Hälfte.
Also gesetzlich ist das wie oben beschrieben richtig. Aber sprecht am besten mit einem Anwalt, dadurch spart man sich Zeit.
Ein Anwalt will erstmal Geld. Da wäre ein Mahnbescheid sinnvoller.
wieso gebt ihr jemanden einen hund ab, der finanzielle probleme hat? wie soll es da dem hund langfristig gut gehen.
klar liegt da ein vertragsbruch vor -aber wisst ihr ueberhaupt wo die frau wohnt? wendet euch an einen anwalt und seht zu ,dass der hund dann in wirklich gute haende kommt
ah wenn jemand den Hund schon beim Kauf abstottern muss, was passiert mit dem Hund wenn er verletzt ist? Und mal ganz davon abgesehen was füttert so ein Mensch dem Hund? nichts oder Lidl Futter? niemals würde ich ein Tier in solche Hände geben.
Der Anwalt kann auch nicht mehr als Mahnen und dann den Restbetrag einklagen. Wenn dann nichts zu pfänden ist, hat man schlechtem Geld noch gutes hinterher geworfen.
Leute vom Tierschutz versuchen mit an die Frau ran zu kommen.