Vertragsbruch ... was nun?

9 Antworten

Habt ihr im Kaufvertrag wirksam einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart? Wenn nicht könnt ihr nur auf dem Restbetrag bestehen und müsst den vermutlich einklagen.

Erstmal eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung schicken.

Dann gerichtlichen Mahnbescheid beantragen - online - kostet ca. 30 Euro.

Was hat der Tierschutz mit der Sache zu tun? Falls ihr glaubt irgendeinen "Schutzvertrag" abgeschlossen zu haben - den könnt ihr in die Tonne treten.

SinaFahne 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 16:45

Leute vom Tierschutz versuchen mit an die Frau ran zu kommen.

Georg63  19.08.2015, 23:19
@SinaFahne

Die haben doch keinerlei rechtliche Handhabe. Ihr habt den Hund verkauft und gut ist. Alles was ihr fordern könnt ist der vereinbarte Preis.

Habt Ihr Euren Hund aus dem Tierschutz? Sonst wüsste ich nicht, warum sich der Tierschutz in diesem Fall einschalten sollte.
Jeder seriöse Tierschutzverein hat eine Klausel im Vertrag, dass das Tier nicht weitergegeben/verkauft werden darf, ohne ihre Zustimmung.
Schlimm genug, dass Ihr Euch beim kleinsten Problem, das nun nach nur 2 Monaten keines mehr ist, von Eurem Hund getrennt habt.

Das Wichtigste scheint Euch ja auch immer noch das Geld zu sein. Das könnt Ihr abschreiben!

Diese Person hat den Hund auch noch weiter verkauft??
Das arme Tier !! .. Ich hoffe, Ihr schafft Euch kein Neues mehr an!

Schiebt die Verantwortung nicht immer auf Andere, Ihr seid es, die für das Schicksal Eures Hundes verantwortlich sind.

Georg63  24.08.2015, 18:43

Diese komischen "Schutzverträge" sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Solche Klauseln sind einfach unwirksam.

Möglich wäre lediglich ein Vorkaufsrecht, wenn die Orga bereit ist, das Geld wieder rauszugeben.

Dazu müsste erst mal der gesamte Wortlaut des Vertrages vorliegen !

Ich rate zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt des Vertrauens

kosten ca. 75 bis 100 €

LG Alex

SinaFahne 
Beitragsersteller
 21.08.2015, 13:15

Waren beim Anwalt. :)

Georg63  19.08.2015, 23:20

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet nichtmal die Hälfte.

Also gesetzlich ist das wie oben beschrieben richtig. Aber sprecht am besten mit einem Anwalt, dadurch spart man sich Zeit.

Georg63  19.08.2015, 15:53

Ein Anwalt will erstmal Geld. Da wäre ein Mahnbescheid sinnvoller.

wieso gebt ihr jemanden einen hund ab, der finanzielle probleme hat? wie soll es da dem hund langfristig gut gehen.

klar liegt da ein vertragsbruch vor -aber wisst ihr ueberhaupt wo die frau wohnt? wendet euch an einen anwalt und seht zu ,dass der hund dann in wirklich gute haende kommt

Boxerfrau  20.08.2015, 00:26

ah wenn jemand den Hund schon beim Kauf abstottern muss, was passiert mit dem Hund wenn er verletzt ist? Und mal ganz davon abgesehen was füttert so ein Mensch dem Hund? nichts oder Lidl Futter? niemals würde ich ein Tier in solche Hände geben.

Georg63  19.08.2015, 15:56

Der Anwalt kann auch nicht mehr als Mahnen und dann den Restbetrag einklagen. Wenn dann nichts zu pfänden ist, hat man schlechtem Geld noch gutes hinterher geworfen.