Tiefgarage in Wohnungspreis enthalten?
Egal ob direkt vom Bauträger oder auf den einschlägigen Immobilienportalen: oft findet man einen Kaufpreis für eine Wohnung und separat den Preis für die Garage extra ausgewiesen. Die Garagen sind ja nicht optional zu kaufen, sondern müssen mit erworben werden.
Meine Annahme ist nun, dass der Gragen-Kaufpreis separat zu sehen ist und daher auf den reinen Immobilienkaufpreis addiert werden muss. Ist das korrekt?
Auch für Makler, Notar und Grunderwerbssteuer werden die Garagen-Kosten ja angerechnet.
Zusätzlich verwirrend ist, dass bei einigen Immobilienportalen ein "Finanzierungs-Rechner" angeboten wird, der dann aber nur den Kaufpreis der Wohnung; aber nicht den ausgewiesenen Preis der Tiefgarage mit berücksichtigt..
3 Antworten
Auch Tiefgaragenplätze sind nicht alle gleich, es gibt Plätze mit etwas mehr Fläche, die auch mit einem höheren Preis zu Buche schlagen.
Auch deshalb kann der Preis für den Stellplatz nicht unmittelbar auf den Preis der Wohnung aufgeschlagen werden. Der "schöner aussehende" Preis ist natürlich für den Verkäufer auch ein Argument.
Beim Tiegaragenstellplatz handelt es sich im Regelfall um ein Teileigentumsrecht mit eigenem Grundbuch. Daher ist der Kaufpreis des Stellplatzes zum Wohnungspreis hinzuzurechnen. Inklusive ist der nur, wenn auch so ausgewiesen.
Sofern für einen Stellplatz ein Extrapreis aiufgeführt ist, wäre dieser auch neben dem Kaufpreis für ie wohnung gesondert zu entrichten.
Ein vermischen beider Preise hätte eine falsche Darstellung des Preises je m² Wohnfläche zur Folge.
Danke - gerade das mit Einfluss auf Preis je m² ist sehr einleuchtend.