Fertigstellungsgarantie - Bürgschaft 5%?

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Wenn Du die Zahlung in 7 Raten nach dem § 3 (2) Pkt. 2 MaBV leistest, dann ist die Zahlung auch nur nach Baufortschritt fällig.

Kann der Bauträger eine Teilleistung nicht erbringen, zahlst Du für diese auch nichts.

Diese 5% als Bürgschaft sind gesetzlich geregelt und demnach üblich. Diese Bürgschaft bezieht sich auch gar nicht darauf, ob der Bauträger das Werk fertigstellt, sondern darum, dass er dies rechtzeitig und Mängelfrei tut.

Die Verpflichtung des Bauträgers zur Errichtung des Bauwerks ergibt sich aus dem Bauträgervertrag, unabhängig von der Bürgschaft.

Ich gehe nun davon aus, dass ich 5% des Kaufpreises zurück bekomme

 

Nein, zu zahlst die restlichen 5 % dann hinterher nicht.

alexbababu 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 13:21

Danke für die Antwort. 

Die 5% sind durch eine Bürgschaft gesichert. Ein Einbehalterecht habe ich nur, wenn keine Bürgschaft vorliegt.

Sollte die Bürgschaft vorliegen, muss ich die 5% zahlen. 

ChristianLE  24.04.2017, 13:23
@alexbababu

Ok, in dem Fall ersetzt die Bürgschaft diesen Sicherheitseinbehalt.

Die 5 % sind ausreichend, da ohnehin nur nach MABV zu zahlen ist.

Aufgrund der gestellten Bürgschaft kann der Buträger bei Fertigstellung die gesamte Kaufpreissumme herausverlangen.

Die Bürgschaft dient zur Absicherung von Ihrem Ansprüchen aus evtl. Garantie- oder Gewährleistungshaftung aus Mängeln und deren Beseitigung, die sich u.a. bei der Übergabe der fertigen Wohnung an Sie herausstellen.

alexbababu 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 13:20

Dankeschön

5 % sind sehr wenig wenn die Wohnung nicht fertig gestellt wird. Die 5 % decken nur, oft strittige, Restarbeiten zum Ende ab. Relevant sind eher die anderen 7 Zahlungen. Hast du den Vertrag von unabhängigen prüfen lassen? Weitere Infos zum Beispiel vom Verband privater Bauherren? www.vpb.de  Am besten vor Vertragsabschluß informieren, um Ärger zu ersparen.

alexbababu 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 13:02

Natürlich wird die Kaufsumme in 7 Teilzahlungen gegen Abnahme der Gewerke erfolgen. Abrechnung ist nach Bauträgerverordnung. 

Lass Dich doch von Deiner Hausbank beraten....bin gut damit gefahren!

alexbababu 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 10:14

Ich geh davon aus, dass meine Bank die Kreditwürdigkeit des Bauträgers überprüft hat und für gut empfunden hat. Sonst hätten Sie die Finanzierungszusage nicht erteilt.