Fertigstellungsgarantie - Bürgschaft 5%?
Hallo! Ich plane eine Neubauwohnung zu kaufen. Der Bauträger liefert eine Bürgschaft einer Bank über 5% des Kaufpreises als Garantie für die Fertigstellung des Baus.
Der Baufortschritt wird nach Bauträgerverordnung in 7 Raten bezahlt. Alle Wohnungen sind bereits verkauft und der Bauträger sollte eigentlich genug Geld zur Verfügung haben. Trotzdem bin ich etwas verunsichert, da die Bürgschaft nur 5% ausmacht und nicht einfach die Fertigstellung des Baus Garantiert.
Ich gehe nun davon aus, dass ich 5% des Kaufpreises zurück bekomme, falls der Bau nicht abgeschlossen wird und der Rest von jemand anders fertig gestellt werden kann.
Sind diese 5% üblich, oder sollte man besser nur mit einer Fertigstellungsgarantie arbeiten.
4 Antworten
Wenn Du die Zahlung in 7 Raten nach dem § 3 (2) Pkt. 2 MaBV leistest, dann ist die Zahlung auch nur nach Baufortschritt fällig.
Kann der Bauträger eine Teilleistung nicht erbringen, zahlst Du für diese auch nichts.
Diese 5% als Bürgschaft sind gesetzlich geregelt und demnach üblich. Diese Bürgschaft bezieht sich auch gar nicht darauf, ob der Bauträger das Werk fertigstellt, sondern darum, dass er dies rechtzeitig und Mängelfrei tut.
Die Verpflichtung des Bauträgers zur Errichtung des Bauwerks ergibt sich aus dem Bauträgervertrag, unabhängig von der Bürgschaft.
Ich gehe nun davon aus, dass ich 5% des Kaufpreises zurück bekomme
Nein, zu zahlst die restlichen 5 % dann hinterher nicht.
Ok, in dem Fall ersetzt die Bürgschaft diesen Sicherheitseinbehalt.
Die 5 % sind ausreichend, da ohnehin nur nach MABV zu zahlen ist.
Aufgrund der gestellten Bürgschaft kann der Buträger bei Fertigstellung die gesamte Kaufpreissumme herausverlangen.
Die Bürgschaft dient zur Absicherung von Ihrem Ansprüchen aus evtl. Garantie- oder Gewährleistungshaftung aus Mängeln und deren Beseitigung, die sich u.a. bei der Übergabe der fertigen Wohnung an Sie herausstellen.
Dankeschön
5 % sind sehr wenig wenn die Wohnung nicht fertig gestellt wird. Die 5 % decken nur, oft strittige, Restarbeiten zum Ende ab. Relevant sind eher die anderen 7 Zahlungen. Hast du den Vertrag von unabhängigen prüfen lassen? Weitere Infos zum Beispiel vom Verband privater Bauherren? www.vpb.de Am besten vor Vertragsabschluß informieren, um Ärger zu ersparen.
Natürlich wird die Kaufsumme in 7 Teilzahlungen gegen Abnahme der Gewerke erfolgen. Abrechnung ist nach Bauträgerverordnung.
Die Bauträgerverortnung mal gelesen? Lies mal https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=3 da sind viel mehr einzelne Zahlungen genannt. Auf keinen Fall bezahlen wenn einzelne Arbeiten nicht erledigt sind.
Lass Dich doch von Deiner Hausbank beraten....bin gut damit gefahren!
Ich geh davon aus, dass meine Bank die Kreditwürdigkeit des Bauträgers überprüft hat und für gut empfunden hat. Sonst hätten Sie die Finanzierungszusage nicht erteilt.
Danke für die Antwort.
Die 5% sind durch eine Bürgschaft gesichert. Ein Einbehalterecht habe ich nur, wenn keine Bürgschaft vorliegt.
Sollte die Bürgschaft vorliegen, muss ich die 5% zahlen.