Keller als Wohnraum vermieten?

5 Antworten

Räume mit einer Deckenhöhe unter 2,20 m dienen ni.cht dem dauhaften Aufenthalt von Personen.

Nicht nur aus diesem Grunde wird Ihnen eine späterer Mieter gewaltig Ärger bereiten können.

Kurasaki 
Beitragsersteller
 17.04.2019, 09:57

Ja, das steht in der aktuellen Bauverordnung, damit hatte ich mich schon beschäftigt. Ich habe aber auch von Wohnungen mit niedrigeren Decken gelesen und dachte deshalb, ich informiere mich.

Alternativ gibt es die Möglichkeit die Bodenplatte tiefer zu legen - nur ist halt die Frage ob sich der Aufwand rechnet und ob es andere Alternativen hierfür gibt...

florestino  17.04.2019, 10:29
@Kurasaki

Bodenplatte tieferlegen???? Dazu müsste ins Fundament eingegriffen werden. Kann ich mir nicht vorstellen, wie das gehen soll.

Und was ist mit Fenstern? Wohnräume brauchen auch entsprechende Fensterflächen.

schelm1  18.04.2019, 09:29
@Kurasaki

Die Alternative wäre in zulässigem Umfang anbauen oder aufstocken, keinesfalls unterirdisch erweitern.

Bei Schaffung von neuem Wohnraum rennst du aktuell offene Buden ein.

Also bei der Behörde beantragen oder über einen Bauantrag zusammen mit einen Architekten.

Die Alternative wäre mAn nur die Räume als Lagerraum zu vermieten.

AchIchBins  18.04.2019, 05:03

Unsinn. Behörden arbeiten bzw. entscheiden deswegen (Whgs.Not) kein bischen "schneller", das kann ich Ihnen schwarz auf weiß zeigen. Vor allem aber auch nicht, wenn es darum gehen würde gegen das Baurecht zu verstoßen. Ist es baurechtlich ein Keller, bleibt es auch ein Keller, Wohnungsnot hin oder her. Da rennt man also nichts ein.

Zu damaligen Zeiten (als das Haus gebaut wurde) waren die Vorschriften noch anders.

Das spielt aber keine Rolle, wenn Du jetzt Wohnraum schaffen willst. Du musst eine Umnutzung zum Wohnraum bei der Behörde beantragen.

Du wirst keine Genehmigung erhalten, wenn die Decke nur 180cm hoch ist.

Noch schwieriger finde ich hier aber die Frage des Brandschutzes. Wie sieht es bei dem Keller mit dem 2. Rettungsweg aus? 

Gleich abschminken. Wie schon tlw. geschrieben wurde, das Baurecht bzw. die LBO verbietet bzw. verhindert das. Die Räumlichkeiten (in Höhe und Ausstattung, z.B. Fenster) hätten schon zum Zeitpunkt des Baus diese Vorgaben erfüllen (können) müssen und die Baugenehmigung hätte das erlauben müssen, sofern es nicht über die zulässig zu erstellende Wohnfläche (m²) hinaus gehen würde. GFZ und GRZ geben nämlich vor, wieviel Wohnfläche letztendlich vorhanden sein darf. Mit der Umnutzung des Kellers von Lager- in Wohnraum würdest du das im allgemeinen überschreiten und das wäre dann unzulässig. Würde man dies heimlich machen, so ergäbe dies einen sogenannten "Schwarzbau". Wer so etwas vermieten würde, würde u.U. im schlimmsten Fall finanzielles Harakiri betreiben, wenn die Behörde davon Wind bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mal von dem baurechtlichen abgesehen, 1,80 m Deckenhöhe da würde selbst ich mit meinen nur 1,50 m Angstzustände bekommen.