Schwarzgeldzahlung bei Wohnungskauf

3 Antworten

Wüsste nicht, wie ein Grundbucheintrag ausreichend sein soll, eine Hinterziehung von Grunderwerbssteuer (um das gehts wohl...) nachweisen zu können. "War halt ein Schnäppchen", heißt es dann und wenns total daneben war, hätte der Notar wohl auch eingreifen müssen.

Sie werden sich schon als Zeugen bereitstellen müssen, wobei in aller Regel die Aussage "Der Käufer hat mir erzählt, dass er 30% schwarz an XY gezahlt hätte" zu einer Verurteilung ausreichen müsste. Das persönliche Verhältnis zwischen Ihnen und dem Käufer dürfte allerdings etwas zerrüttet sein dann.

Welches Interesse hast Du daran? Wenn Du einen Gesetzesverstoß meinst monieren zu müssen, solltest Du auch dazu stehen. Aber eine anonyme Anzeige... ts ts ts.

delgado76 
Beitragsersteller
 31.05.2011, 19:34

Ich will im ersten Schritt anonym bleiben, im zweiten Schritt (wenn es offensichtliche Beweise gibt) dazu offen in Erscheinung treten.

Es ist Steuerhinterziehung und dazu ein Scheingeschäft.

Hallo "delgado76", warum willst du diesen Menschen überhaupt anzeigen? Warum kümmerst du dich nicht um deine Angelegenheiten und mischt dich nicht in andere. Wenn es etwas dich betreffen würde, dann würde ich es verstehen aber das ist dein NACHBAR. Ich glaube, dass du der erste wärst wenn man etwas "Sparen" könnte und keine Steuern zahlen würde.

Ich finde das überhaupt nicht ok.