Theorie: Gast in der Wohnung rausschmeißen
Angenommen ich lasse eine gute Freundin bei mir für länger als ein paar Wochen bei mir wohnen, eventuell sogar über mehrere Monate. Ich zahle die alleinige Miete und stehe nur im Mietvertrag. Sie meldet sich allerdings im Einwohnermeldeamt bei meiner Adresse an.
Jetzt will Sie nicht ausziehen, wie leicht oder schwierig ist es, wenn ich diese Person nun los werden will? Welcher juristischer Hintergrund besteht.
Vielen Dank :)
8 Antworten
Du,wenn es um Deine Wohnung geht hat Dein Vater gar nichts zu sagen! Wenn Dir die gute Freundin zu viel wird hast Du das Recht sie rauszuschmeissen.Auch wenn dein Vater möchete das sie noch da bleibt "wer weiss wieso" es ist Deine Wohnung und sie muss gehen!auch wenn sie sich beim Einwohnermeldeamt ohne Deine Einwilligung angemeldet hat geht gar nichts! Auch wenn Dein Vater noch so rumgrummelt! Das sie bei Dir längere Zeit wohnt geht gar nicht ohne eine gewisse Summe abzulifern um in der Wohnung zu wohnen."Ja sie wohnt also muss sie auch einen Beitrag zur Miete leisten"! Du so was geht mal 1-5Tage aber nicht länger! Die will und muss sich waschen,warm soll es auch sein,Telefon und Fernseher will sie auch benutzen,Das geht doch nicht um sonst/gratis und wie ist das mit der Miete? Du entweder die löhnt eine gewisse Summe mit oder sie fliegt nach 3-5Tagen raus! Schmarotzer muss man sich nicht antuhen! Auch wenn der Vater sagt das geht so nicht es geht doch!Der soll sehen wo er sich mit ihr trifft! Du was "cyberoma schreibt ist absoluter Blödsinn"!
Du hast Hausrecht, also muss sie gehen wenn du das verlangst. Nebenbei ist es in den meissten Mietverträgen verboten unbegrenzt mehr Leute in der Wohnung wohnen zu lassen als im Mietvertrag stehen. Bei der Gagfah waren es zum Beispiel 2 Wochen.
Vielen Dank für die Antworten, also ist es doch leichter, wie ich dachte! Keine Sorge es ist alles nur Theorie, ich weiß aber das sie sich bei mir melden wird die Tage. Sie ist eine Arbeitskollegin, die sich bei ihren Freund seit Jahren durch schmarotzt hat, nicht arbeiten will (22 Jahre alt) und gestern vor meiner Tür stand.
Sie ist schon viel zu lange "Gast" und du hast sie nicht der Hausverwaltung gemeldet, da ja auch - wie richtig erkannt - Nebenkosten anfallen, welche auf alle Mieter verteilt werden! Wenn es blöd läuft, kann dir deswegen gekündigt werden. Deshalb solltest du Rücksprache mit deiner Vermieterin halten und dir Rückendeckung holen, da du 'augenscheinlich' kein Durchsetzungsvermögen hast oder an den Tag legst?!!
Dem Einwohneramt melde bitte schriftlich, was auch per Email möglich ist, dass diese Person nicht bei dir wohnt und auch nicht im Mietvertrag steht und auch Achtung: keine mündliche Absprache zwischen dir und ihr besteht, dass sie sich als Dauergast dort einquartieren darf - sondern lediglich (d)ein "Gast" war!!!
Du solltest nach Absprache mit der Hausverwaltung ein neues Schloss einsetzen und die Sachen der Person in den Hausflur stellen - Tür zu und schon ist gut. Und ich hoffe, du warst nicht so naiv und hast ihr einen Haus- und Tür-Schlüssel gegeben, dann sieh zu, dass du sie dir wiederbeschaffst!!!
Wenn du nicht bald etwas unternimmst, dass sitzt du "draussen" und sie in deiner Wohnung - auch rechtlich !!! Gruss Inga
Sie dürfte bis zu 6 Wochen bei Dir wohnen,ohne das Du Deinen Vermieter darüber Informieren müsstest ! Hast Du denn von der Ummeldung auf Deine Adresse gewusst,oder hat sie das ohne Dein Wissen gemacht ? Setze ihr einfach eine Frist von ein paar Tagen und sage ihr,wenn sie bis dahin nicht Ausgezogen ist,stehen ihre Sachen vor der Tür und das Schloss ist ausgetauscht . Sollte das keine Wirkung zeigen,musst Du halt die Polizei rufen,die werden die Sache dann schon regeln .