Vermieter verschwunden - Kündigungsschreiben unzustellbar-Rückgabe der Mietsache?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein echtes Problem, wenn man kündigen will. Da hilft auch kein Einwurf-Einschreiben oder Zustellung mit Zeuge etc. Ein paar Möglichkeiten gibt es vielleicht noch. Bank direkt fragen und wenn sie keine Informationen rausrücken, dass sie wenigstens ihr bekannte Angehörige informiert. Wer machte bisher immer die Heizkostenverteilung? Techem, Brunata oder so? Auch bei einer solchen Firma könnte man mal anfragen. Dann Kaminkehrer, Stromversorger, Brennstofflieferant und im Haus bekannte Handwerker des Vermieters. Sie alle müßten ein Interesse daran haben, irgend etwas zum Verbleib ihres Auftraggebers heraus zu finden oder es liegen bereits Informationen vor.

Die Mietzahlung würde ich auf ein separates Konto einzahlen für den Fall, dass sie irgendwann irgend jemand berechtigt verlangen kann.

Vmtl. ist der Vermieter verstorben und Erben gibt es (noch) nicht oder sie haben den Nachlass ausgeschlagen.

Das würde ich mal beim Standesamt oder Nachlassgericht am bekannten Wohnort nachforschen.

Dort wäre auch Nachlassverwaltung anhängig und hier wäre dein Ansprechpartner für die Übergabe der Wohnung.

G imager761

Wenn der Vermieter verschwunden i´st und niemanden eingesetzt hat, der für Belange der Mieter zuständig ist, dann kannst Du sehr bald mit der ersten, zweiten und weiteren Katastrophen rechnen!

Und die Mietkaution würde ich sehr wohl mit den Mietzahlungen aufrechnen.

Wenn Du nicht unbedingt die Kosten für einen Anwalt ausgeben möchtest, dann wende Dich an einen Mieterverein.

Besser aber wäre, Du hättest eine Rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz. Diese zahlt einen Anwalt.

Gruebler111 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 20:32

Antwort und Hinweis auf Katastrophen ? leider nicht hilfreich. Wegen der Mietzahlungen und Kaution empfehle ich den Inhalt der Fragestellung nochmals genau durchzulesen. Für gerichtliche Zustellungen benötigt fast jeder eine ladungsfähige Anschrift, die der Anwalt und Mieterverein auch nicht hat. Aber Danke für die versuchte Antwort.

Mal beim dem für den Wohnort des Vermieters zuständigen Amtsgericht fragen ob es eine Zwangs- oder Nachlaßverwaltung gibt.

Das Konto ist ja sicher nicht erst seit gestern erloschen.

Wie wurden denn die Kündigungsschreiben verschickt?

Einschreiben + Rückschein oder Einwurfeinschreiben?

Gruebler111 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 20:21

Die persönliche Nachfrage beim Grundbuchamt und Amtsgericht hat nichts ergeben. Vermieter ist auch nach wie vor im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Eine Wohnung und ein Briefkasten des Vermieters gibt es nicht (mehr) . Persönlich vor Ort überprüft. Kündigungsschreiben wurden als Einschreiberückschein versandt. (unzustellbar zurückgekommen). Konten sind seit ca. 8 Monaten erloschen.

Amt für öffentliche Ordnung - dort mal anrufen und nachfragen, wo der Mensch sein könnte (Verstorben?) oder was ihr machen könnt.

Gruebler111 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 20:43

Nach Auskünften des Einwohnermeldeamts und Amtsgericht ist vom Tod des Vermieters nichts bekannt. Im übrigen haben wir in Deutschland Datenschutz, sodass man froh sein muss wenigstens kleine Anfragen beantwortet zu bekommen.

charis0110  28.10.2013, 21:29
@Gruebler111

Das ist dem Datenschutz ist ja auch völlig i.O. Ich bin eben nur davon ausgegangen, wenn dir jemand weiter helfen kann, dann ein Amt. Wobei die dir noch nicht mal die Daten offenbaren müssten. Es würde ja genügen, wenn die selber tätig werden könnten und per offizieller Genehmigung, den Vermieter kontaktieren dürften etc.