Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nach Trennung
Hallo!
ich habe mich gerade von meinem Freund getrennt und möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Leider gestaltet es sich etwas schwierig, da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
Das Problem ist im Moment, dass ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben möchte, die nur auf meinem Namen ausgestellt ist, da er in der alten Wohnung bleibt und ich mir eine neue suchen muss. Nun hat mir der Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auf uns beide ausgestellt mit der Begründung wir seien ja beide Vertragspartner. Ich möchte aber nicht, dass jeder eventuelle neue Vermieter sieht mit wem ich zusammen gewohnt habe, und mein Ex-Freund möchte auch nicht, dass ich mit seinem Namen "hausieren" gehe.
Hat von Euch schon mal jemand nach einer Trennung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung angefordert und diese dann auch nur auf seinen Namen ausgestellt bekommen? Oder geht das wirklich nicht, wenn beide im Mietvertrag stehen?
Gruß Anandi
3 Antworten
eigentlich sollte es kein Problem sein für den Vermieter für jeden einzelnen eine Bescheinigung auszustellen.
Ansonsten schwärz doch einfach den Namen deines Freundes....
Danke für eure Antworten.
Ja, das hatte ich auch gedacht, dass das kein Problem sein sollte. :-(
Leider gestaltet es sich etwas schwierig, da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
Mal von der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung abgesehen, mit Deinem Auszug enden ja nicht Deine vertraglichen Pflichten. Oder haben Dich Dein Freund und der Vermieter aus dem Vertrag entlassen?
Nein, da sind wir auch noch dabei das zu klären. Ist alles nicht einfach. Aber da mein Ex-Freund damit einverstanden ist, und er nur noch nachweisen muss, dass er alleine die Miete bezahlen kann, komme ich dann mit der Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag.
Biite den Vermieter um eine Bescheinigung nur auf Deinen Namen auszustellen.
Kann doch nicht so schwer sein.
Da Ihr beide im Mietrvertrag steht,hoffe ich,dass Ihr ein Mietaufhebungsvertrag gemacht habt,wenn Du jetzt ausziehst.
Ansonsten bist Du immert noch mit alllen Rechten und den Pflichten,an den Vertrag gebunden.
MFG
Johnny
Hallo Johnny!
Ja, ich werde den Vermieter noch mal darum bitten. Ich hoffe er hat ein Einsehen.
Auch hoffe ich, dass ich irgendwie aus dem Vertrag rauskomme. Ich möchte nicht mit dieser "Altlast" in mein neues Leben starten. :-(