Garagentor als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum

3 Antworten

Das ist ähnlich wie beim Schloß zur Wohnugnsabschlußtüre. die Türe ist dem Willen der Gemeinschft ausgesetzt, währnd für die Reparatur des Türschlossensder Wohnungsneigentümer zuständig ist. so gilt für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der im Sonderitgetum befindlichen Garage hinsichtlich einer Fernbedienung das Gleiche. Sie müssen für die Kosten aufkommen. Würden Sie das Tor z.B. nur neu streichen wollen, dann wäre hinsichtlich der Farbgebung und der Bestimmung des RAL-Tones der Geminschaftswille maßgebend.

claalaska 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:29

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber laut WEG ist das Garagentor als konstruktives Element Gemeinschaftseigentum. Und hierfür gelten andere Regeln. Hebebühne gehört auch zum Gemeinschaftseigentum.

schelm1  07.09.2012, 13:46
@claalaska

Das Schloß aber nicht. Das müssen Sie bezahlen!

claalaska 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 14:39
@schelm1

Was passiert, wenn die Hebenbühne kaputt geht ?

wartung & reperatur sind 2 paar schuhe, besonder bei -gemeinschaft-eigentum-, die reperatur muss du bez., weil es innerhalb der -garage- ist

Was ist kaputt gegangen? der Handsender? der Empfänger? Warum ist er kaputtgegangen? fallen gelassen? manipuliert? Batterie alle? muss er vielleicht nur neu programmiert werden? Navajo