Darf mein Nachbar eine dachterasse mit Überdachung direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Die Terrasse ist schnell entstanden als wir fertig gebaut haben, habe bis jetzt nichts zugesagt da sie wirklich sehr selten genutzt wurde bis jetzt in zwei Jahren 4-6 mal. Nun baut er da, laut seinen Angaben, eine feste Überdachung , die ja darauf schließen lässt das es nun öfters genutzt werden soll. Von dort oben kann man hervorragend in unser Schlafzimmer, Wohnzimmer eigentlich in jedes Zimmer schauen das zu der Seite geht. Es stört mich sehr da die Nachbarn auch noch schwerhörig sind und sich gerne gegenseitig anschreien. ( zu gerne abends wenn sie mit ständigem Besuch draußen sitzen, musste des Öfteren um Ruhe bitte)
Das was ich bis jetzt gelesen habe bedarf es einer Baugenehmigung und Zustimmung des Nachbarn. Haben eigentlich ein freundschaftliches Verhältnis. (kümmere mich um die Pflanzen wenn die nicht da sind und ein Bier wird auch mal zusammen getrunken)
Hm, was tun? Möchte nicht ständig der Spielverderbern sein aber wenn ich nicht schlafen kann weil die unmittelbar neben mir sitzen, werde ich unleidlich.
4 Antworten
Grundsätzlich muss ein bestimmter Abstand eingehalten werden. Es hängt vom Einzelfall ab, aber das sieht hier so aus, dass er das nicht darf.
Das ist in den Landesbauordnungen der Länder geregelt. Eventuell auch im Bebauungsplan. Wenn du das genau wissen willst, müssest du mal bei der für dich zuständigen Baubehörde nachfragen (die werden dann aber dem Nachbarn vermutlich auch einen Besuch abstatten).
Frage bei der Stadt nach, ob eine Baugenehmigung vorliegt.
Die Errichtung ist ohne Baugenehmigung und Zustimmung des Nachbarn aufgrund Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstandsflächen illegal. Es handelt sich hier um einen lupenreinen Schwarzbau, den man auch als gutmütiger Nachbar nicht hinzunehmen hat. Eine Anzeige bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Gemeinde oder Landratsamt) wird zu einer Beseitigungsanordnung führen, weil hier gegen formelles und materielles Recht verstoßen wurde. Die einzige Alternative wäre, selbst umzuziehen, und nächstes Mal sofort einzuschreiten, wenn der Nachbar Anstalten macht, unmittelbar an der gemeinsamen Grundstücksgrenze baulich tätig zu werden ohne entsprechende Baugenehmigung.
Das kann man aus der genannten Fakten nicht beurteilen. Je nach Bundesland (Baurecht ist Ländersache) und örtlicher Bausatzung sind Terrassen zum Teil nicht genehmigungspflichtig, zum Teil schon. Und selbst dort, wo sie genehmigungsfrei sind, bedeutet das noch lange nicht, dass der Bauherr sich nicht an alle Bauvorschriften zu halten hätte. Genehmigungsfreiheit bedeutet nur, dass die zuständige Baubehörde verzichtet, für das Bauprojekt auf einem Bauantrag samt Genehmigung zu bestehen. Der Bauherr testiert quasi, dass sein Bauvorhaben allen gültigen Vorschriften genügt - mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
Das sieht nach Abrisswürdig aus!
Zeigen Sie den Schwarzbau beim Bauorndungsamt an und der verschwindet zusammen mit Ihrem bislang gut nachbarschaftlich geschilderten Verhältnis.
Hallo, Dankesformel die Antwort. Was ist wenn die Terrasse auf den mind. Abstand zurück gebaut wird. Ist es dann rechtens?