Unterkellerte Garage auf der Gründstückgrenze
Halle,
zuerst wir haben in Baden-Württemberg gebaut. Jetzt will unser Anchbar auch bauen, geplannt ist aber eine unterkellerte Garagenund zwar an der Grundstückgrenze. Das Garagen dort gebaut werden dürfen, weiß ich, aber eine unterkellerte? Gibt es keine Vorschrift in der der Abstand geregelt ist. Für uns heißt es, dass wir auf eine Wand von einer Höhe von über 6 m schauen dürfen und user Garten bekommt keine Sonne mehr, es handelt sich um ein Hanggrundstück... Desweiteren überschreitet die Höhe die zulässige um 1,4m! Kann eine Baugenehmigung ohne unserer Zustimmung erteilt werden? Wir haben dem Bauplan wiedersprochen. In der Bauvorschrift steht nichts über den Bau der Garage auf Grundstückgrenze (unterkellerte) Danke
3 Antworten
es gibt da Regeln die eingehalten werden müssen, Höhe des Objektes, Abstand zum Nachbarsgrundstück.... etc., vielleicht kann man da mal im Bauamt nachfragen
Das Bauamt hilft Dir da nicht weiter, siehe meine Antwort und meinen Tipp:
Eine Garage darfnbei uns auf der Grenzengebautnwerden, bin mir nur nicht sicher ob eine Unterkellerung dieser auch erlaubt ist, das ist das Problem
Alles was unter der Erdoberfläche liegt entzieht sich den Grenzabstandsvorschriften der Landesbauordnung.
Aber: Der Nachbar darf Dir durch die Bauarbeiten keinen Schaden zufügen. Da er beim Erdaushub Dein Grundstück betreten und bei den Bauarbeiten Dein Grundstück kurzzeitig mitbenutzen muss ist er verpflichtet, zumindest den früheren Zustand wieder herzustellen (BGB und Landesnachbarrechtsgesetz) . Deshalb mit ihm vor Baubeginn Vereinbarungen treffen und Bestand dokumentieren.
Die in der Landesbauordnung festgelegten maximalen Höhen- und Flächenmaße für Wände an der Grundstücksgrenze gelten ab "Oberkante Geländeoberfläche". Alles was darunter liegt zählt nicht.
Wandhöhen und Abstandsflächen sind in der LBO und evtl. zusätzlichen örtlichen Auflagen geregelt.
Wo jetzt speziell von einer Unterkellerung ein Störung ausgehen soll verstehe ich nicht.
Die Mauer wird höher? Entweder steht nur eine Garage oder eine Berlinermauer vor unserem Fenster, macht schin einen Unterschied
Wenn die Mauer höher wird, ist es kein Keller. Ein Keller liegt unterhalb der Geländeoberfläche.
Naja so richtig unter Erde ist es ja nicht, da es ein Hanggrundstück ist, d.h wir sehen die ganze Mauer. ich will nicht, dass er bei mir die Obstbäume usw rausreißt um graben zu können... er kann zwar wieder alles anpflanzen, aber die Jahre in denen diese gewachsen sind, sind dann weg und der Ertrag ist gleich null. desweiteren können wir den Gaten in der Zeit nicht nutzen und das sehe ich auch nicht Ein