Darf der Vermieter nach einer Sanierung die Terrasse verkleinern?

5 Antworten

Der neue Vermieter ist nur an den schriftlichen Vertrag, den er mit der Imobielie übernommen hat gebunden, eventuelle mündliche Absprachen mit dem Voreigentümer sind da unerheblich.

Wenn ihr keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer Terasse habt, kann der Vermieter euch die Nutzung der Tachterrasse auch ganz untersagt. Die Terassenfläche wäre dann = 0 m2.

balkone und terrassen können im mietvertrag, bzw. in der vereinbarten wohnfläche mit dem gesetzlichen faktor (50%) mit einbezogen werden. dann gehört sie zur wohnung und der vermieter muss veränderungen mit dir abstimmen.

ist deine terrasse aber eine art freiwillige und kostenlose leistung deines vermieters, kann er damit machen, was er will.

bin kein fachanwalt. aber ich denke natürlich. da die ja nicht im MV steht/ stand. da hättet ihr streng genommen sogar 0 anspruch....

Beate256 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 15:06

Das stimmt nicht, da unsere Küchentür einen Zugang ermöglicht

Blumenmann2018  08.10.2018, 15:09
@Beate256

daraus ergibt sich für euch nicht das recht einer gratis nutzung

sassenach4u  08.10.2018, 15:12
@Beate256

Der kann auch nur zum Lüften genutzt werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig das Recht, auch aus dem Haus heraustreten zu dürfen.

Steht in der Email eine von Ihrer Seite aus zu erbringende Zahlung für die Nutztung der Dachterasse?

Beate256 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 15:09

nein

FruityCutNoodle  08.10.2018, 15:14
@Beate256

Ich bin leider auch kein Fachanwalt, allerdings bin ich mir sicher, dass es für zusätzlich angemietete Flächen, die nicht im Umfang des MV stehen, Sonderverträge/Zusatzverträge gibt.
Die bloße Tatsache, dass der ehem. Vermieter Ihnen die Nutzung der Dachterrasse ohne jeglichen finanziellen Zusatz erlaubt hat, deutet auf freien Willen ihnen dies zu erlauben und bindet den neuen Vermieter nicht.

Ja darf er, da die Nutzung der vollen 65 qm Terrasse nirgends vertraglich nieder geschrieben ist.