Darf der Vermieter nach einer Sanierung die Terrasse verkleinern?
Wir haben seit 2014 eine Wohnung mit Terrasse (direkt zugänglich über unsere Küchentür) gemietet. Die Terrasse wurde nicht im Mietvertrag verankert. Wir besitzen lediglich eine Email vom ehemaligen Vermieter das die Terrasse - wie besprochen und besichtigt- zu nutzen sei.
Jetzt haben wir einen neuen Vermieter. Dieser hat die gesamte Dachterrasse saniert (Fliessen runter, neue Dämmung etc.).
Nun sind die Bauarbeiter dabei, den neuen Terrassenboden zu bauen. Allerdings teilte man uns mit, dass die Terrasse nun nicht mehr 65 qm beträgt, sondern nur noch 20 qm.
Nach Nachfrage beim Vermieter teilte mir dieser mit:" in Ihrem Mietvertrag ist keine Dachterrassennutzung vereinbart" und "Wir werden die Terrassen optisch neu gliedern".
Darf der Vermieter einfach die Terrasse kürzen?
[Foto durch Support entfernt]
5 Antworten
Der neue Vermieter ist nur an den schriftlichen Vertrag, den er mit der Imobielie übernommen hat gebunden, eventuelle mündliche Absprachen mit dem Voreigentümer sind da unerheblich.
Wenn ihr keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer Terasse habt, kann der Vermieter euch die Nutzung der Tachterrasse auch ganz untersagt. Die Terassenfläche wäre dann = 0 m2.
balkone und terrassen können im mietvertrag, bzw. in der vereinbarten wohnfläche mit dem gesetzlichen faktor (50%) mit einbezogen werden. dann gehört sie zur wohnung und der vermieter muss veränderungen mit dir abstimmen.
ist deine terrasse aber eine art freiwillige und kostenlose leistung deines vermieters, kann er damit machen, was er will.
bin kein fachanwalt. aber ich denke natürlich. da die ja nicht im MV steht/ stand. da hättet ihr streng genommen sogar 0 anspruch....
Steht in der Email eine von Ihrer Seite aus zu erbringende Zahlung für die Nutztung der Dachterasse?
nein
Ich bin leider auch kein Fachanwalt, allerdings bin ich mir sicher, dass es für zusätzlich angemietete Flächen, die nicht im Umfang des MV stehen, Sonderverträge/Zusatzverträge gibt.
Die bloße Tatsache, dass der ehem. Vermieter Ihnen die Nutzung der Dachterrasse ohne jeglichen finanziellen Zusatz erlaubt hat, deutet auf freien Willen ihnen dies zu erlauben und bindet den neuen Vermieter nicht.
Ja darf er, da die Nutzung der vollen 65 qm Terrasse nirgends vertraglich nieder geschrieben ist.
Das stimmt nicht, da unsere Küchentür einen Zugang ermöglicht