Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher wegen Schulden?
Hallo kann mir vielleicht jemand helfen? Und zwar geht es mir darum das mein freund Post vom dem Gerichtsvollzieher bekommen wo drauf steht das ein haftbefehl steht.
Heißt das jetzt ich kann mit dem Gerichtsvollzieher noch eine Ratenzahlung vereinbaren oder heißt das Knast für ihn? Und sucht Ihn jetzt die Polizei oder nicht ? Die Geld Summe handelt sich um 355€
6 Antworten
lies das mal korrekt. Der Gerichtsvollzieher war warscheinlich bei ihm bzw hat es mehrfach probiert aber er war nicht anzutreffen. Nun hat er ihm eine Nachricht zukommen lassen dass er ins Gefängnis muß wenn er wieder nicht zu erreichen ist
Mit "Bei ihm sein" und "Nicht angetroffen" hat das nichts zu tun. Der Freund wurde zur Abgabe der Vermögensverzeichnis geladen und ist nicht aufgetaucht bzw. hat das verweigert. Solche Termine finden auch üblicherweise in den Büroräumen des GV statt.
Schätze, dein Freund hat mehrfach die Eidesstattliche Versicherung verweigert, es ist ihm die Erzwingungshaft angedroht worden. Bezahl die Summe und die Angelegenheit ist erst mal vom Tisch.
Es heißt "Vermögensauskunft". Er muss nicht zahlen um die Haft abwenden zu können, sondern nur die Vermögensauskunft beantragen.
Dein Freund also so so, dein Freund hatt nur noch eine Wahl und zwar die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung um den Knast zu entgehen oder bezahlen
kommt man bei so was wirklich in den Knast??
1. Die Polizei sucht ihn nicht, denn es ist ein zivilrechtlicher Haftbefehl.
2. Der Gerichtsvollzieher kann, ggf. mit Polizei, ihn dazu zwingen das Vermögensverzeichnis abzugeben.
3. Er kann die Abgabe des Vermögensverzeichnisses verhindern in dem er die 355,- euro zahlt.
4. Er kann machen was er will, seine Schufa ist mit dem Haftbefehl sowieso im Eimer. Ausser er zahlt innerhalb von 5 Tagen, dann wird es nicht gemeldet.
Das bedeutet, dass er lieber den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen sollte. Denn allein deswegen wurde Haft angedroht. Mit dem Nichtbegleichen von Schulden hat das also erst einmal nichts zu tun.