Termin bei Rechtsanwalt - muss ich da direkt bar in Vorkasse treten?
Ich habe heute einen Termin beim Rechtsanwalt zwecks einer unverbindlichen Rechtsberatung. Ob ich danach Klage erheben werde, wird sich dann halt herausstellen. Muss ich beim Rechtsanwalt erst einmal direkt in Vorkasse treten oder bekomme ich eine Rechnung, die ich dann überweise? Ist das möglich, dass die mir eine Rechnung ausstellen? Was - wenn ich nicht direkt bar in Vorkasse treten kann? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine... Danke für Eure Antworten.
8 Antworten
Wenn Du Dich gegen eine Klage entschieden hast, bekommst Du eine Rechnung.Ansonsten wird das Beratungsgespräch mit den übrigen Prozesskosten abgerechnet, mußt dann in diesem Falle einen Prozesskosten-Vorschuß leisten.`Die Anforderung erfolgt ebenfalls schriftlich.
Vorher mal Nachfragen.
Es gibt hier keine verbindlichen Vorgaben, ein Vorschuss ist mittlerweile nicht unüblich, wie sich der RA letztlich verhält, hängt nicht selten von den bisherigen Erfahrungen mit seinen Klienten ab, die Zahlungsmoral ist auch in diesem Bereich schon lange nicht mehr die beste.
Wenn am Telefon aber keine weiteren Angaben dazu gemacht wurden, wird er wohl zunächst eine Rechnung schicken !
Anspruch auf eine Rechnung hast Du natürlich in jedem Fall !
also wenn du zahlen musst wird dir eigentlich immer eine rechnung ausgestellt egal ob barzahlung oder überweisung.
ich gehe davon aus das er dir die rechnung auch nicht sofort überreichen wird (ich zumindest würde dann sofort wieder gehn ^^). überweisung müsste er sicherlich machen.
die vertrauen das sie es notfalls einklagen können-deshalb auf rechnung(ich habs noch nie anders gehört)
Danke, dass ist schon mal beruhigend...
nein, besprich aber vorher die formalitäten und was er verlangt. bezahlt wird entweder danach mit rechnung wenn du nur einen rat willst oder wenn es eine größere sache wird kann es ja sein das deine rechtschutz oder haftplicht den fall bezahlt.
Lesen! Sie hat keine RS-Vers.