Nie eine Rechnung, nun inkasso?
Hallo, meine Frage ist. Ich war beim Tierarzt, mit meiner Katze. Bisher habe ich die Rechnung immer direkt erhalten dann auch Bar bezahlt. Jedoch war ich 2015 mit meiner Katze da, da die viel zu tun hatten, wir nur als Notfall dazwischen geschoben wurden, sollten wir die Rechnung erhalten. Jedoch kam nie etwas an. Heute hat ein inkasso unternehmen uns Ihre Forderung mitgeteilt. Ist sowas rechtlich Ok? Bitte antwortet nur wenn ihr euch damit auskennt. Vielleicht mit paragraph... Schon mal danke im vorraus. Bitte auch keine weiteren Beleidigungen. Ich habe nicht nach der Rechnung gefragt, stimmt. Aber ich hatte Gründe dafür
9 Antworten
Ist sowas rechtlich Ok?
Nein.
Zwar haben Verbraucher nicht grundsätzlich Anspruch auf eine Rechnung, jedoch müssen diesem auch Zahlungsziel, Zahlungsmodalitäten (z.B. Bankverbindung) und Forderungshöhe ja mitgeteilt werden, damit die Forderung beglichen werden kann.
Hier liegt kein Verzug vor, das Inkassobüro hat keinen Anspruch auf Vergütung. Widerspreche dem Inkassobüro fordere die Rechnung an und begleiche diese direkt beim Tierarzt.
Siehe §286 BGB. Ohne Rechnung und/oder Mahnung kann kein Verzug vorliegen, daher können dir die Inkassogebühren nicht auferlegt werden.
Einfach die Hauptfoderung an den Tierarzt zahlen und gut ist.
Die Verjährung tritt nach 3 Jahren ein.
Wenn ihr noch keine Rechnung erhalten habt, würde ich an deiner Stelle erst einmal beim Tierarzt nachfragen, warum die dir keine Rechnung und eine Zahlungsaufforderung/Mahnung geschickt haben.
Das Inkassounternehmen kostet zusätzlich Gebühren.
Rechtlich ist es ok, wenn die euch eine Rechnung zugestellt haben.
Das können die aber überprüfen, ob und an wen die Rechnung gegangen ist.
Das kann der Tierarzt, da er angeblich ja eine Rechnung gestellt hat.
Diese gilt nach 4 Tagen als zugestellt. Somit zählt dann die Frist.
Allerdings stehen hier beide Aussagen gegeneinander.
Der Arzt behauptet eine Rechnung erstellt zu haben und der Patient (Kunde) behauptet nie eine bekommen zu haben.
Da der Tierazrzt nun ein Inkassounternehmen mit der Warnehmung seiner Interessen beauftragt hat, ist legitim.
Mit dem Tierarzt reden bringt hier mehr als gleich wie einige mit "Kanonen auf Spatzen schießen" wollen
Diese gilt nach 4 Tagen als zugestellt. Somit zählt dann die Frist.
Das ist vielleicht im Verwaltungsrecht so, aber nicht im Privatrecht. Da muss der Gläubiger schon nachweisen dass die Rechnung auch zugestellt wurde.
Eine Zugangsfiktion gibt es im Zivilrecht nicht.
Die Forderung klar und deutlich zurückweisen mit dem Hinweis, dass ihr nie eine Rechnung erhalten habt.
Dann mal wieder und wie immer diese Inkassobetrüger darauf hinweisen, dass die dir das nachweisen müssen, nicht umgekehrt! Eine Forderung kann erst dann entstehen, wenn ihr davon Kenntnis habt und diese natürlich akzeptiert. "Kenntnis" heißt in diesem Fall eine Rechnung erhalten habt.
Erst wenn ihr eine Rechnung erhalten habt, könnt ihr diese auch bezahlen, der Gläubiger muss euch beweisen, dass ihr eine erhalten habt, nicht umgekehrt.
Da offenbar im Stress der Tierarzt gar keine erstellt hat, ist das nicht eure Problem. Vom Inkassobetrüger Beweise verlangen, dass ihr jemals eine Rechnung erhalten habt.
Kommen die dennoch nach euren Schreiben mit Gerichtsvollzieher- und Pfändungsdrohung, keine Sekunde zögern und sofort Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter persönlich stellen wegen versuchten Betrug und Nötigung. Eine andere Sprache verstehen diese Typen nicht und nehmen sich ständig das Recht heraus, über das Gesetz stehen zu müssen.
Super danke. Das bringt mich weiter. Vielen dank
Denke daran, diese Inkassoläden haben null Sonderrechte, nicht ein Stück, tun aber immer so als ob. Daher bei unberechtigten Forderungen knallhart reagieren und keine Sekunde zögern, bei strittigen Forderungen die dennoch mit Schufa usw. "bedroht" werden Anzeige stellen. Es ist nun mal Nötigung und Erpressung (sorry, habe aus Versehen Betrug geschrieben).
Ja im Schreiben steht gerichtlicher Mahnbescheid. Jedoch keine Unterschrift, usw
Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder beantragen, der wird dann maschinell erstellt und braucht keine Unterschrift.
Das Gericht prüft die Rechtmässigkeit einer Forderung erst dann, wenn man Widerspruch einlegt; Widerspruchsformular liegt bei
Das Gericht prüft die Rechtmässigkeit einer Forderung erst dann, wenn man Widerspruch einlegt
Auch dann nur, wenn der Gläubiger ins streitige Verfahren überleitet, nicht automatisch. Das wäre nur im Arbeitsrecht der Fall.
weil ma nie eine Rechnug erhalten hat, muss man nicht bezahlen - na, das ist ja eine tolle Zahlungsmoral!
Ein Tierarzt ist doch keine Firma mit Rechtsabteilung, die einen fertigmachen will - wie wäre es denn, ganz einfach mal mit ihm zu reden, statt eine immerhin berechtigte Forderung komplett zurückzuweisen, nur weil man keine Rechung erhalten hat.
Sie Rechnung soll bezahlt werden, jedoch nicht die inkasso Gebühr usw. Jedoch habe ich keinerlei ahnung wie hoch die Tierarzt Rechnung ist. Da ich nur einen komplett Betrag habe
Gegenfrage: Klar der Tierarzt hat keine Rechtsabteilung, aber komischerweise so viel Ahnung und Zeit, mal eben ein Inkassounternehmen einzuschalten.
Wenn der Tierarzt nun mal anstatt eine Mahnung gleich Inkasso einschaltet, so ist das doch nicht Schuld des Schuldners. Einfach mal überprüfen, ob überhaupt eine Rechnung erstellt wurde ist wohl nun wirklich ein großes Problem. Wer aber gleich mit harten Bandagen kommt, der muss sich nicht wundern, wenn er genauso behandelt wird!!!
Das mit Zahlungsmoral ist einfach nur lächerlich und peinlich; wie soll man was bezahlen, wenn man gar nicht weiß was.
Es kann schon sein, dass es denen durchgerutscht ist, die Rechnung zu schreiben. Oder vielleicht ist sie in der Post verloren gegangen. Natürlich dürfen die auf ihrer Forderung bestehen. Allerdings wird man sich wohl kaum direkt an ein Inkassobüro wenden, sondern erst Mahnungen rausschicken. Die müsstest du ja bekommen haben. Du hast ja auch sicherlich gemerkt, dass du keine Rechnung erhalten hast. Zu diesem Zeitpunkt hättest du dich beim Tierarzt nochmal melden und nachfragen sollen, denn dass die Behandlung nicht umsonst wär, hättest du dir ja denken können.
Was du jetzt machen kannst: Widerspruch beim Inkassounternehmen einlegen, mit der Angabe, dass du nie eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung erhalten hast. Außerdem würde ich an deiner Stelle zusätzlich enstandenen Kosten/Gebühren widersprechen.
Wie gesagt müsste der Gläubiger normalerweise erst selber versuchen durch Mahnschreiben den fehlenden Betrag einzufordern bevor er sich an ein Inkassobüro wendet. Ich an deiner Stelle würde auf einer Kopie der angeblichen Originalrechnung (sofern diese überhaupt zum damaligen Zeitpunkt ausgestellt wurde) bestehen. Achte hier auf das tatsächliche Ausstellungsdatum. Ich vermute mal, dass du den fälligen Betrag für die Behandlung bezahlen werden musst aber nicht zusätzlich entstandene Kosten.
Wenn du deswegen trotzdem noch Ärger hast, kannst du dich auch bei einem Anwalt oder u.U. deiner Rechtschutzversicherung beraten lassen
Teilweise richtig, aber bevor die Verjährung in Kraft tritt, muss erstmal eine Forderung entstehen und der Gläubiger muss beweisen, dass der Schuldner davon Kenntnis hatte.
Daher Forderung von den Inkassobetrüger zurückweisen und Beweise verlangen, dass überhaupt eine Rechnung erstellt wurde.