Rechnung erhalten - Heilpraktikerin verlangt Quittungen über Barzahlungen zurück

9 Antworten

Du hast sowohl Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung als auch auf Ausstellung einer Quittung.

Dein Problem könnte nämlich sein: wenn Du bar bezahlt hast, kann die Dame hinterher bestreiten, dass Du bezahlt hast - wenn Du keine Quittung mehr hast.

Das, was die Tusnelda da macht, ist höchst unseriös.

Ich würde mal ganz unauffällig/unschuldig beim zuständigen Finanzamt anfragen, ob das so seine Richtigkeit hat. ;) Und auf der Quittung würde ich bestehen. Ferner würde ich von einer weiteren Konsultation dieser Tante Abstand nehmen, denn vertrauenswürdig erscheint die in keinem Fall.

In deinem Fall würde ich eine Kopie der Quittungen machen. Die Originale behalten und die Kopie der Heilpraktikerin zurück geben.

Diese Heilpraktikerin will den Umsatz vor dem Finanzamt verschweigen. Eine Rechnungsausstellung ist normal und bedarf nicht der Aushändigung der Quittungen. Verlange also explizit eine schriftliche Rechnung oder Bestätigung der Behandlung mit Angabe der bereits bezahlten Kosten. Notfalls mit Androhung eines Rechtsanwaltes.

Ich würde die Quittungen behalten. Man kann doch auf die Rechnung schreiben, dass bar bezahlt wurde und sie hat sicherlich noch die durchschriften der Quittungen. Also wo soll das Problem sein?

Hallo,

bitte die Heilpraktikerin auf den Rechnungen zu vermerken, dass diese bereits in Bar bezahlt wurden.

Wenn Sie das macht, dann kannst ihr auch die Quittungen zurück geben.

Wenn Sie sich weigert Dir eine Rechnung auszustellen, dann Frage dezent nach, ob sie das vorgehen mit dem Finanzamt abgesprochen hat.

Schöne Grüße