versicherungsschaden, in vorkasse treten?
hallo ihr alle da draußen. meine mutter hat aus unachtsamkeit meine glasscheibe in der wohnzimmertür zu bruch gebracht.nun läuft das über ihre haftpflicht. ich hatte schon den glaser da, der mir morgen die tür inkl. rechnung wieder vorbei bringt. ich soll dann auch schonmal den betrag begleichen. ist dies klug, weil ich gehört habe man solle lieber nicht in vorkasse treten. wie sind eure erfahrungen wie mache ich es richtig?? danke
10 Antworten
Vorkasse hin oder her, das wird nichts nützen.
Du hast den Schaden in Auftrag gegeben bevor die versicherung die Zusage zur Regulierung gegeben hat.
Üblicherweise prüft die PHV Deiner Mutter erstmal ob ein Verschulden vorliegt oder nicht.
Du hast der Versicherung die Möglichkeit einer Überprüfung vorweg genommen alo darfst Du davon ausgehen dass diese die Regulierung ablehnt !
So ganz richtig ist das nicht. Eine Glasscheibe muss auf jeden Fall ersetzt werden. Die Prüfung der Rechtslage kann hier nachrangig geschehen. Natürlich will der Handwerker sein Geld haben.
Die Glasscheibe schon, die Rechnung ........???
Wenn die Haftpflicht Deiner Mutter eine schriftliche Kostenzusage gemacht hat, kannst Du das Geld beruhigt vorstrecken......... Du kannst aber auch den Glaser bitten, unter Angabe der Versicherungs-Nummer, die Rechnung dort gleich hin zu schicken........
Dies wird der Glaser aus Erfahrung bestimmt nicht machen, da er weiß dass nur eine Glasversicherung für diesen Schaden eintritt!
Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.....das hat nichts mit einer Glasversicherung zu tun.......
Natürlich musst Du den Glaser bezahlen, der hat ja schließlich seine Arbeit korrekt erledigt.
Die Rechnung kopierst Du Dir und reichst sie bei der Versicherung ein.
Besser wäre gewesen, Du hättest VOR der Beauftragung des Glasers mit der Versicherung gesprochen (Kostenvoranschlag).
Du bist jetzt Vertragspartner des Glasers und musst natürlich seine Arbeit bezahlen.
ja hat er, das heißt ja aber nicht das ich sofort bezahlen muss, ich habe ja recht auf eine rechnung und spätere zahlung. außerdem habe ich mal gehört das man auf keinen fall in vorkasse treten soll
Liebe yveangel woher leitest du das recht auf eine spätere Bezahlung ab??? Der Glaser hat die von dir in Auftrag gegeben Leistung erbracht. Du bist sein Vertragspartner.
weil man immer eine 14 tägige frist hat, wenn man eine rechnung bekommt.
Der Glaser hat bestimmt schon so seine Erfahrungen gemacht! Ein Haftpflichtschaden ist dies auf keinen Fall! Und eine Glasversicherung hast du nicht, also bleibt der Schaden an dir oder deiner Mutter als Schadenverursacher haften. Eine andere Vorgehensweise würde ja einem "Versicherungsbetrug" Tür und Tor öffnen! Dies ist nicht im Sinne der Versicherer und auch nicht im Sinne der ganzen Beitragszahler! Sorry... dies ist nun mal die Gesetzeslage.
Reparaturen sind sofort in bar fällig!
Es steht ja hier nirgendwo, wie der Schaden überhaupt entstanden ist. Eine Aussage darüber, ob jetzt die PH der Mutter eintritt, kann also niemand leisten
Das ist schon klug, da die Haftpflichtversicherung deiner Mutter diesen Schaden nicht bezahlen wird! Auch wenn du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, nur dann wäre es evtl. ein Fremdschaden, also ein Privathaftpflichtfall für die Mutter. Aber die Glasscheibe deiner Wohnzimmertür ist separat als Glasversicherung extra versicherbar bzw. evtl. in der Hausratversicherung als Glasbruch mit eingeschlossen! Das heißt nur du kannst für diesen Fall eine Glasversicherung für deine Wohnung abschließen und in Anspruch nehmen, und falls diese nicht vorhanden ist, mußt den Schaden selbst bezahlen, leider!
Wenn deine Mutter bereits die Freigabe durch den Versicherer hat, kannst du in Vorlage gehen. Ansonsten behält sich der Versicherer grundsätzlich die Prüfung der Rechtslage vor.
Da die Scheibe ja auf jeden Fall ausgewechselt werden muss, ist dies kein Notfall, der sofortiges Handeln erfodert.
Die einzig richtige Antwort. DH für Dich.