Abtreibung abgesagt, Rechnung?

4 Antworten

Das Deutsche Ärzteblatt sagt dazu:

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn der Patient den Termin versäumt. Dies hat das Amtsgericht (AG) Diepholz entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist Voraussetzung für eine Vergütung bei nicht erbrachter ärztlicher Leistung eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient.

Zwar wird zwischen Arzt und Patient ein Dienstvertrag geschlossen. Da dieser kurzfristig durch den Patienten gekündigt werden kann, darf ein Arzt nicht ohne weiteres mit der Einhaltung vereinbarter Termine rechnen – es sei denn, er hat den Patienten durch Abschluss einer ausdrücklichen Vereinbarung auf die bestehende Vergütungspflicht hingewiesen. Aber selbst dann, wenn (wie vorliegend) durch die fehlende Terminabsage eine vertragliche Nebenpflicht durch den Patienten verletzt worden sein sollte, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Ein Arzt kann nur dann einen Schadensersatzanspruch in Form eines entgangenen Gewinns geltend machen, wenn dieser nach besonderen Umständen zu erwarten wäre.

Schau dazu z.B. mal hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/verpasster-arzttermin-13939

Alles Gute für dich!

carn122004  03.12.2018, 12:40

Danke für deine gute Antwort.

Wie ich in meiner Antwort geschrieben habe, ist hier aber zusätzlich zu bedenken, dass Abtreibung nach Beratungsregelung nur straffrei aber immer noch rechtswidrig ist.

Es gibt da zwar meines Wissens keine Urteile, wie sich das auf den Vertrag Schwangere-Abtreiber genau auswirkt; aber ziemlich sicher stärkt es die Stellung der Schwangeren bei Absage des Termins erheblich.

Denn dem Gesetzgeber wäre es ja sowieso am liebsten, wenn statt 100000 Schwangerschaftsabbrüche, 100000 Frauen 5 Sekunden vor Setzen der Narkose mit einem "Sorry, habs mir anders überlegt" aufstehen und gehen, selbst wenn der Staat dann die ganzen entsprechenden Ärzte und Angestellten durchfüttern müsste. Somit ist rechtlich jeder solcher Vertrag auf Biegen und Brechen dahingehend auszulegen, dass die Schwangere nicht davon abgeschreckt wird, sich fürs Kind zu entscheiden.

Abgesehen davon kann man hier über versuchte Nötigung nachdenken, denn die Arzthelferin scheint die Bloßstellung gegenüber dem Ehemann durch Zusenden der Rechnung als Druckmittel zur Erzwingung der Zahlung genutzt zu haben.

Abgesehen davon, hat die Fragestellerin ja eigentlich auch ein Recht drauf, dass die Abtreibungspraxis gegenüber dem Ehemann Stillschweigen bewahrt.

Dem Rechtsstreit wegen Zahlung des Honorars könnte die Fragestellerin deshalb eher gelassen entgegen sehen; aber ggf. hat sie auf den damit verbundenen Stress keine Lust.

"Muss ich das wirklich bezahlen?"

Nein, wobei ergänzend zu dem von isebise50 geschriebenen noch zu sagen ist, dass bei Abtreibung nach Beratungsregelung folgende Besonderheiten sind:

  • Abtreibungen sind in D nur straffrei, aber immer noch rechtswidrig
  • das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass der Schwangeren in D "die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt" ist, "das Kind auszutragen" (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html; Leitsatz 3 davon)

Der Staat will also vom Grundsatz her, dass sich absolut jede Schwangere gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet; der Staat unterlässt es lediglich dies zu erzwingen.

In einem wirklichen Rechtsstreit sähe es also extrem schlecht für den Abtreiber aus, der die Schwangere verklagt, weil sie es sich anders überlegt hat.

Denn die könnte sich unmittelbar darauf berufen, dass sie sich doch nur zu dem entschlossen hat, was der Staat eigentlich von ihr will; und da dem Abtreiber ja bekannt ist, das Schwangere vom Staat her gesehen eigentlich immer austragen sollen, hat er grundsätzlich damit zu rechnen, dass die eine oder andere Schwangere sich doch kurzfristig dazu entschließt das zu tun, was sie vom Grundgesetz her ohnehin tun sollte.

"Die Arzthelferin am Telefon war total sauer dass ich absage und sagte dass mir eine Rechnung (ca.700 Euro) dafür geschickt wird. Ich habe noch gesagt dass mein Mann davon nichts weiß und sie die Rechnung nicht schicken soll und sie erpresste mich damit, dass ich das dann am Montag bar bezahlen soll oder eben jetzt kommen soll."

Nun wird es interessant; ich lese da, dass die Artzhelferin androhte:

eine Rechnung zu schicken im Wissen, dass dies für dich die negative Folge hat, dass dein Mann von deinen verworfenen Plan erfährt,

um dich dazu zu bewegen

entweder die Abtreibung durchführen zu lassen oder wenigstens das Geld zu bezahlen.

Die passende direkte Erwiderung, die dir leider nicht in den Sinn gekommen ist, die aber jederzeit bis mindestens ca. 30.11.2021 noch nachholbar ist, ist wie folgt:

"Ich gebe ihnen hiermit Gelegenheit ihre Drohung zurückzunehmen und damit von ihrer versuchten Nötigung - mutmasslich besonders schwerer Fall, da sie eine Schwangere in Bezug auf ihre Entscheidung gegen einen Schwangerschaftsabbruch nötigen - zurückzutreten.

Machen sie das nicht und sollten sie mir gar wirklich eine Rechnung schicken, werde ich sie selbstverständlich wegen § 240 StGB Nötigung anzeigen; das betrifft dann selbstverständlich auch ihre Arbeitgeberin, da sie ja mutmasslich mit deren Weisung handeln, also mich aufgrund von deren Weisung versuchen zu nötigen.

Denn Nötigung ist es, jemanden rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung zu nötigen - empfindliches Übel ist hier für mich, dass sie mich vor meinen Mann bloß stellen wollen durch Zusendung der Rechnung, Handlung ist ich soll bezahlen oder abtreiben; rechtswidrig ist das ganze, da die Kombination von Zweck und Mittel hier verwerflich ist, denn ich soll vom Staat her gerade nicht abtreiben und ihre Beteilung als Abtreibungen durchführende Praxis soll sogar gemäß BVerfG-Urteil Schwangerschaftsabbruch II zugleich dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen (Leitsatz 13 des oben verlinkten Urteils), womit sie hier komplett entgegen dem gesetzlichen Rahmen handeln, womit ihr Versuch natürlich verwerflich ist.

Ferner ist natürlich darauf hinzuweisen, dass bereits die Ermittlungen wegen Nötigung einer Schwangeren und eine eventuelle Verurteilung wegen Nötigung erst recht dazu führen können, dass ihre Praxis dicht gemacht wird und/oder keine Abtreibungen mehr durchführen darf und/oder irgendwas mit der Zulassung der Ärztin passiert; aber das ist nicht mein Problem.

Nehmen sie also jetzt ihre Drohung zurück?"

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

(30.11.2021 deshalb, da die hier denkbare versuchte Nötigung frühestens dann verjährt)

Tu dir also keinen Zwang an und ruf da ruhig nochmal an, wenn du eine Rechnung in der Post findest.

Toll, dass du dich doch noch umentschieden hast und dich auch von dieser aus Geldgier auf Abtreibung drängenden Abtreibungsgehilfin nicht hast umstimmen lassen.

Immerhin kann deine Frage als abschreckendes Beispiel dafür dienen, dass es manchen Abtreibern sehr wohl ums Geld geht und nicht um die Frauen geht (gilt natürlich nicht für alle Abtreiber).

Woher ich das weiß:Recherche

Das kann ich mir nicht vorstellen. Frag doch mal die Krankenkasse.. 

Hallo, wie geht’s dir inzwischen? Hat sich das mit der Rechnung nun klären können? Ich hoffe auch, die Wogen mit deiner Mama haben sich wieder geglättet... ? Schreib’ gerne wieder. Ich denke immer wieder an dich!

Mathilda