Telefonische "Vorladung" der Polzei
Hallo Zusammen
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Frage1. Kann die Polizei jemanden telefonisch als Zeuge oder Beschuldigten vorladen?
Ich dachte das müsse per Post sein (u.a. mit Aktenzeichen und Tatverdacht).
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Frage 2. Ein Bekannter hat eine (schriftliche) polizeiliche Ladung als Zeuge bekommen. Hinten steht drauf, dass er der Ladung folgen muss. Wie kommt das? Dachte nur Ladungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden. Hängt das evtl. mit dem aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens" zusammen (Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/erscheinungspflicht-vor-der-polizei-bald-realitaet_011456.html)?
5 Antworten
Es gibt immer wieder Polizeidienststellen, die sich den Papierkrieg sparen und Zeugen telefonisch zu einem Gespräch bitten. Insofern gar nicht so ungewöhnlich.
In der Theorie ist einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten, praktisch muss man dort aber nicht mehr angeben, als seine Personalien. Das kann man dann auch gleich während des Telefonats tun, nachdem man erwähnt hat, dass man keine Aussage machen, sondern sich erst mit einem Anwalt beraten möchte.
Wenn dein Bekannter schriftlich vorgeladen wird, dann hat er auch zu erscheinen, da er sonst von der Polizei mit Handschellen vorgeführt werden kann und dann auch noch den Einsatz zahlen wird müssen!
Telefonische Vorladungen gib es nicht, da kann ja jeder eine Vorladung aussprechen, die müssen immer schriftlich erfolgen!
Zu 2): Er muß dahin!
Ladung eines Zeugen geht telefonisch, Ladung eines Beschuldigten nur dann, wenn er bei Nichterscheinen noch eine schriftliche Ladung bekommt - es muß notfalls nachweisbar sein, daß ihm rechtliches Gehör gewährt wurde.
Das Erscheinen bei der Polizei ist nach wie vor keine Pflicht. Da kann die Polizei auf ihre Einladungen drauf schreiben, was sie will.
1) da hat dich jemand verschaukelt....
2) er muss hin