Muss ich zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, kann ich als Minderjähriger auch ohne Eltern vernommen werden bzw. ohne das sie was davon erfahren?
Ich habe eine polizeiliche Vorladung bekommen wegen Diebstahl. Ich bin noch 17 Jahre alt. Ich bin zwar unschuldig, allerdings möchte ich meine Kumpels bei der Polizei nicht belasten. Ist es noch aktuell, dass man als Beschuldigter nicht zur Wahrheit verpflichtet ist. Muss meine Mutter zur Vernehmung mitkommen und muss ich überhaupt dorthin. Ich habe gelesen, dass nur wenn ein Brief der Staatsanwaltschaft kommt, ich zur Anwesenheit verpflichtet bin. Meine Vorladung hat ein ganz normaler Polizeibeamter unterschrieben. Holen die mich bei nicht erscheinen trotzdem von zu Hause ab.
6 Antworten
Ich habe eine polizeiliche Vorladung bekommen wegen Diebstahl. Ich bin noch 17 Jahre alt. Ich bin zwar unschuldig, allerdings möchte ich meine Kumpels bei der Polizei nicht belasten. Ist es noch aktuell, dass man als Beschuldigter nicht zur Wahrheit verpflichtet ist.
Wenn Du als Beschuldigter vernommen wirst, dann kannst Du lügen. Angaben zu Deiner Person (Name, Geburtstdatum, Beruf etc.) muss Du allerdings korrekt beantworten. Besser wäre es aber, wenn Du schweigst, denn Deine Aussagen können gegen Dich verwendet werden.
Muss meine Mutter zur Vernehmung mitkommen und muss ich überhaupt dorthin.
Ja, da Du noch Minderjährig bist muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein.
Ich habe gelesen, dass nur wenn ein Brief der Staatsanwaltschaft kommt, ich zur Anwesenheit verpflichtet bin.
Richtig, nur wenn eine Ladung der Staatsanwaltschaft kommt, muss Du erscheinen (ansonsten wirst Du vorgeführt). In einer solchen Vernehmung musst Du aber auch nur Angaben zu Deiner Person machen und kannst zum Vorwurf selbst schweigen.
Meine Vorladung hat ein ganz normaler Polizeibeamter unterschrieben. Holen die mich bei nicht erscheinen trotzdem von zu Hause ab.
Wenn Du nicht erscheinst, passiert gar nichts. Es wird dann aber wahrscheinlicher, dass Du eine Ladung der Staatsanwaltschaft erhälst.
Was Deine Eltern machen können, ist für Dich als Beschuldigter bei der Polizei schriftlich (per unterschriebenen Brief) Akteneinsicht anfordern.
In der Strafsache (Aktenzeichen) gegen unseren Sohn beantragen wir, bevor unser Sohn sich zur Sache einlässt, Akteneinsicht nach § 147 Abs. 7 StPO und bitten um Mitteilung, in welcher Form uns die Einsicht in die Akte gewährt wird."
Dann kennst Du die Details und auch die Beweise.
Noch als Nachtrag zum lügen: Du darfst natürlich keine Unschuldigen belasten oder eigene Straftaten vortäuschen.
Und muss ich erscheinen? Müssen meine Eltern mitkommen?
Zur polizeilichen Vernehmung musst du nicht erscheinen oder kannst vor Ort die Aussage verweigern. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt wird eine Ladung zugestellt die dann deine Eltern wohl auch sehen werden und da musst du erscheinen, wenn nicht, kannst du dich in Handschellen und Blaulichttaxi abholen lassen mittels Vorführungsbefehl. Selbiges gilt für eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung, auch die muss wahrgenommen werden. In der Ladung kann auch angeführt werden, dass die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten notwendig ist.
Einzig richtige Antwort hier.
Hier steht ja nicht um welches Delikt es sich handelt. Man kann das so machen, wie es in der "hilfreichsten" Antwort steht, man kann natürlich auch Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Aber das scheinen die Leute immer weniger in Betracht zu ziehen. Na ja, das ist nicht mehr meine Welt.
Ja du must zur Vernehmung erscheinen auch wenn nur ein ,,normaler´´ Beamter unterschrieben hat. Deine Eltern werden, wenn du es ihnen nicht schon erzählt hast später trotzdem In kenntnis gesetzt. Als Zeuge bist du dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen , darfst aber auch die Aussage verweigern wenn du niemanden belasten möchtest. Das heißt das du alles genau so erzählen must wie es war, aber wenn du niemanden belasten willst sagst du das du die Aussage verweigerst. Da du noch 17, d.h. ein Heranwachsender im sinne des Jugendschutzgestztes bist werden deine Eltern oder zumindest ein ELternteil mitkommen müssen.
hoffe das ich helfen konnte
Ja du must zur Vernehmung erscheinen auch wenn nur ein ,,normaler´´ Beamter unterschrieben hat.
Natürlich muss er nicht erscheinen, weder als Beschuldigter noch als Zeuge.
§ 161a Abs. 1 StPO regelt, dass ein Zeuge verpflichtet ist, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen (und auch auszusagen).
darfst aber auch die Aussage verweigern wenn du niemanden belasten möchtest.
Der Fragesteller ist ja Beschuldigter. Aber ein sonstiger Zeuge kann die Aussage nur dann verweigern, wenn er entweder direkte Verwandte belasten würde oder sich selbst (und dass muss er dann auch so erklären).
Ich bin aber Beschuldigter, wie sieht es da mit der Wahrheit aus?
Du kannst lügen, außer zu den Angaben zu Deiner Person.
Du darfst allerdings keine Straftaten vortäuschen. Wenn Du also die Tat nicht begangen hast, darfst du keine Aussagen machen, die drauf abzielen, Du hättest die Tat begangen.
Und Du darfst keinen unschuldigen Personen absichtlich belasten.
So wie es aussieht bist du beschuldigter in einem Strafverfahren. Da bist du zuerst einmal nicht verpflichtet überhaupt etwas zu sagen außer natürlich deine Personalien. Du hast da das recht einen Anwalt herbeizuziehen. Allerdings heißt es nicht dass du lügen darfst das verschlimmert die ganze Sachlage nur und es kommt sowieso bei der Polizei raus. Außerdem werden deine Eltern früher oder später schriftlich oder von der Polizei persönlich darüber in Kenntnis gesetzt ,dass du im Moment beschuldigter bist.
Solange man keine Straftaten vortäuscht oder andere, unschuldige Personen wissentlich belastet, darf man bei der Polizei lügen bis sich die Balken biegen.
Vielen, vielen Dank! Diese ausführliche Antwort hat mir echt weitergeholfen. Schönen Abend wünsche ich noch.