vorladung als beschuldigter , große angst

6 Antworten

Da brauchst du keine Angst haben:

Zu deinen Rechten: Du musst dich bei der Polizei nicht selbst belasten, das heißt du brauchst keine Aussage zu tätigen und auch keine die dich selbst in irgendeiner Weise belasten könnte z.B. "ja ich habe das geschrieben";

empfehlen würde ich es dir aber, da sie dann deine Aufrichtigkeit sehen und das Verfahren wegen geringwertigkeit eingestellt wird. Zumal "Ich kack dir in den Garten" keine wirkliche Bedrohung ist.

Weiterhin hast du jederzeit das Recht dir eine Anwalt zu nehmen; egal zu welchem Zeitpunkt, sobald du sagst "ich möchte jetzt einen Anwalt haben" darf dir das nicht verwehrt werden. (ab dem Zeitpunkt solltest du dann aber auch nichts mehr sagen, bis er da ist). Deswegen darfst du aber auch nicht verdächtigt werden, da du ja nur deine Rechte wahrnimmst. ** Letztlich hast du auch das Recht, Beweiserhebung zu beantragen**, d.h. du kannst beantragen, dass Beweise erhoben werden, die besonders auf deine Unschuld hinweisen. (Wenn du sagst (Beispiel): passen sie auf, ich war zu dem Zeitpunkt wo es geschrieben wurde, garnicht an einem Laptop, weil ich da in einer Disko war, sehen sie mal meine Eintrittskarte nach; natürlich nur wenns denn tatsächlich so sein sollte).

So dann hast du auch nicht die Pflicht bei einer polizeilichen Vorladun zu erscheinen. Dazu brauchst du auch keine Entschuldigung, Rechtfertigung oder irgendwas anderes vorzulegen oer überhaupt zu nenne. Lediglich wenn du Post von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommst, hast du die Pflicht dazu.

Bei diesem Sachverhalt würde ich dir raten, einfach zur Polizei zu gehen (wie ist dein Alter? Wenn du unter 18 bist, läuft es bei so einem "Vergehen" darauf hinaus, dass sie mit dir ein belehrendes Gespräch führen "mach sowas nicht nochmal, das schadet dir nur" etc). Normalerweise wird da nichts bei rauskommen.

Allerdings wäre der Bekannte nicht gezwungen das anzuzeigen, auch wenn seine Eltern ihm das weiß machen wollten.

Also keine Angst ;-)

Du brauchst nichts zu sagen. Du brauchst der Vorladung der Polizei nicht einmal Folge zu leisten. (ab 0:06:08)

memphys91  12.05.2013, 13:37

Das Video ist dermaßen genial =D

Es ist einfach lustig, aber komplett richtig. Der Typ ist einfach der Hammer

kosy3  12.05.2013, 18:50
@memphys91

Rechtsprofessor an der Düsseldorfer Uni.

Du brauchst keine Angst haben vor allem nicht wenn dass nicht ernst gemeint wahr von dir und du dich bei der Person entschuldigt hast und dass wieder weggemacht weil es nicht ernst gemeint wahr und halt ein fehler sowas zu schreiben kein mensch ist perfekt! und was utemischa auch meinte die nehmen deine daten auf und wollen halt von deiner seite her wissen wie es dazu kam etc aber sowas denke ich nicht dass die groß verfolgen gibt schlimmere verbrechen!

Du must keine Angst haben ,,,die werden dich zu dem Vorfall befragen ,,und,deine Daten aufnehmen .

Am besten sagst du das du dies nicht als Bedrohung gedacht hattest und du dich bei der Person schon entschuldigt hast . Und dies ein einmaliger Ausrutscher war und es nie wieder vorkommen wird . Zeige Reue ,,das stimmt jeden Milde . Dies werden die mit in das Protokoll reinschreiben welches du dann unterschreiben must .

Aber achte auch darauf das deine Entschuldigung dort drin steht .

Und meistens wird die Staatsanwaltschaft es dann fallen lassen wegen ,,,nicht Öffentliches Intresse .

Die Eltern können dann zwar noch ein Privatklage einreichen doch diese kostet ne menge Geld .

Du bist nicht vorbestraft und bereust alles. Wenn du das bei der Verhandlung auch so zum Ausdruck bringst kann dir nicht viel passieren.